Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
113 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
22.03.2007
TOP
Gemeinderat
27.03.2007
TOP
öffentlich
41/2007
Bemerkungen
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/G
07.03.2007
Bezeichnung
Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00
Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack
Sachverhalt:
I. Sachverhalt zur Beantragung und Verwendung der Landesmittel (Betriebskosten)
Das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 2007/08 ist abgeschlossen. Zuschussanträge
zu den Betriebskosten für das kommende Schuljahr müssen bis spätestens zum 31. März 2007
gestellt sein.
Bisher sind an den Grundschulen in Straß und Vossenack je 1 Gruppe Offene Ganztagsschule –
OGS – und je 2 Gruppen Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr eingerichtet. Am Standort Bergstein
der Grundschule Vossenack besteht eine Betreuungsgruppe von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bisher werden für die OGS Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb gezahlt, weil die Mindestbetreuungszahl von 14 Kinder an jeder Schule erreicht wird. Die Fördersätze für die OGS bleiben
auch weiterhin unverändert.
Für die Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr werden bis zum Ende des laufenden Schuljahres
2006/07 je Gruppe 4.000,00 € Landeszuschuss gezahlt. Diese Zahlungen entfallen ab dem
kommenden Schuljahr für diejenigen Schulen, an denen eine OGS eingerichtet ist. Das Land
Nordrhein-Westfalen zahlt nach inzwischen erfolgter Änderung der Förderrichtlinien nunmehr
einen Betrag von 5.500,00 € je Offener Ganztagsschule in Grundschulen. Hiermit sollen nach
Möglichkeit auch andere Betreuungsformen an der OGS finanziert werden. U. a. ist es möglich,
diese Mittel für die Betreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr einzusetzen.
Die Verwaltung hat daraufhin den Bedarf sowohl für die OGS als auch für die Betreuung von 8.00
Uhr bis 13.00 Uhr bei den Erziehungsberechtigten abgefragt. Noch ist nicht bekannt, ob alle bisher
bestehenden Verträge im Bereich der OGS weitergeführt werden oder Kündigungen (die lt.
Vertrag bis zum 31.05.2007 möglich sind) vorgenommen werden. An der OGS in Straß ist nach
vorliegenden Information mit drei Kündigungen zu rechnen. An der OGS in Vossenack werden
-1 -
zwei Kinder aus der Schule entlassen und es liegt der Verwaltung die Kündigung eines Vertrages
vor.
Die Regel-Gruppenstärke bei der OGS liegt bei 25 Kindern (eine Unterschreitung bis maximal 14
Kinder möglich). Bei der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr beträgt die Regelgruppenstärke
ebenfalls 25, die Mindestteilnehmerzahl ist hier 10 Schüler.
Die Zahlen in der Gemeinde Hürtgenwald stellen sich ab dem 01.08.2007 gemäß dem Ergebnis
des Anmeldeverfahrens wie folgt dar:
Grundschule Gey in Straß
OGS
./.
+
insgesamt
18
3
3
18
Kinder zur Zeit angemeldet
Kinder werden abgemeldet
Neuanmeldungen
Schüler/Innen
Des Weiteren liegen für zwei Kinder Absichtserklärungen der Erziehungsberechtigten vor. Die
Entscheidung fällt aber erst zu Beginn des neuen Schuljahres.
Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
31
Anmeldungen ab dem 01.08.2007
Grundschule Vossenack am Standort Vossenack
OGS
insgesamt
Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14
./. 2
./. 1
+ 3
14
Kinder zur Zeit angemeldet
Schulentlassungen
Abmeldung
Neuanmeldungen
Schüler/Innen
14
Anmeldungen ab dem 01.08.2007
Grundschule Vossenack, Standort Bergstein
OGS
Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
1
Anmeldung für den Standort Bergstein,
sonst wird 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
gewünscht
12
Anmeldungen ab dem 01.08.2007
Bei den Aufforderungen zur Anmeldung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sind die Erziehungsberechtigten bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Elternbeiträge aufgrund der
Landesmittelkürzungen erhöhen werden.
Im Falle der Grundschule Vossenack ist es nur mit großen Schwierigkeiten im Beförderungsbereich und den damit sich ergebenden hohen Kosten möglich, die Betreuung von 8.00 Uhr bis
13.00 Uhr nur am Standort Vossenack einzurichten. Diese Betreuungsform muss sowohl in
Vossenack als auch in Bergstein bestehen bleiben. Ob wegen der nicht unerheblichen
Entfernung eine separate Bezuschussung des Standortes Bergstein und in welcher Höhe ggf.
erfolgen kann, muss noch mit der Bezirksregierung im Rahmen des bevorstehenden
Antragsverfahrens geklärt werden.
II. Sachverhalt zur Verwendung der Bundesmittel OGS (Investitionen)
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006 (siehe TOP 12 der Niederschrift) ist der
Gemeinde auf ihren Antrag hin mit Bescheid vom 31.07.2006 ein Zuschuss aus Bundesmitteln für
-2 -
investive Maßnahmen in Höhe von 200.235,00 € bewilligt worden. Es handelt sich hierbei um 90 %
zu Gesamtkosten von insgesamt 222.483,00 €. Dem Zuwendungsantrag lagen folgende Kosten
zugrunde:
Baukosten in Straß
Ersteinrichtung in Straß
Renovierungsarbeiten und Außenanlagen in Straß
Ersteinrichtung in Vossenack
Renovierungsarbeiten und Außenanlagen in Vossenack
164.183,00 €
18.600,00 €
7.650,00 €
18.600,00 €
13.450,00 €
Bedingung für die Gewährung der Bundesmittel war laut Bescheid die Vorgabe, dass bis zum 1.
Schultag nach den Herbstferien 2006/07 die Anmeldezahl von 25 Schülern vorliegt. Eine
Unterschreitung um 10 % = 22 wurde als unschädlich angesehen. Da aufgrund der
Anmeldezahlen in 2006 die vorgeschriebene Regelstärke nicht annähernde erreicht wurde, sind
bei den Herrichtung- und Ausstattungsmitteln in beiden Schulen nur die unbedingt notwendigen
Ausgaben getätigt worden (insgesamt bisher rd. 30.000,00 €). Darüber hinaus wurde eine
Übertragung der gesamten Mittel nach 2007 beantrag und auch bewilligt. Nunmehr muss die
Abrechnung bis zum 31.12.2007 erfolgen. Der Beihilfeabruf wurde in das Jahr 2007 verschoben.
Auch hinsichtlich des Zeitfensters für die Erreichung der Regelstärke in der OGS ist vor kurzem
eine Änderung der Richtlinien vorgenommen worden. Voraussetzung für die Auszahlung der
investiven Mittel ist, wie bereits oben erwähnt, für offene Ganztagsschulen, die bis zum
01.08.2006
wie in Hürtgenwald eingerichtet worden sind, dass nunmehr bis zum
Schuljahresbeginn 2007/08 die Regelstärke von 25 Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Bei
Abweichungen bis zu 10 % (22 Schüler), ist eine Verschiebung des Stichtages auf den
Schuljahresbeginn 2008/09 ohne Antrag möglich, bei größeren Abweichungen nur auf
begründeten Antrag hin. In diesem Antrag ist dann darzulegen, wie und wann die erforderliche
Zahl der Schülerinnen und Schüler erreicht wird.
Die vorliegenden Anmeldezahlen weisen aus, dass die Regelstärke zum Schuljahresbeginn
2007/08 für die OGS an beiden Schulen nicht erreicht werden wird. Sollte es bei diesen Zahlen
bleiben, muss bei einem gewollten Fortbestand der OGS zu Beginn des neuen Schuljahres das
Antragsverfahren auf Verschiebung des Stichtages eingeleitet werden.
Das erforderliche Raumangebot für die Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und für die OGS konnte
an der Grundschule Vossenack geschaffen werden. Es sind dort zwei separate Betreuungsräume
(OGS und für 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) sowie eine Küche und ein Essraum vorhanden.
Bei der Grundschule in Straß sieht die Raumsituation jedoch anders aus. Wegen fehlender
Räumlichkeiten muss hier zur Zeit das Essen der OGS im benachbarten Sportheim Straß
eingenommen werden. Darüber hinaus steht sowohl für die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
als auch für die OGS nur ein Raum (einer der beiden vorhandenen Mehrzweckräume der Schule)
zur Verfügung. Der zweite Mehrzweckraum muss vorwiegend durch die Grundschule genutzt
werden. Der Rektor sieht sich aufgrund des für den regulären Schulbetriebs erforderlichen
Raumbedarfs nicht in der Lage, weitere Räume für die OGS zur Verfügung zu stellen (siehe hierzu
sein beiliegendes Schreiben vom 07.03.2007). Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen ist es
dringend erforderlich, in Straß mindestens eine Küche und einen weiteren Raum zu schaffen, in
dem das Essen eingenommen und der als Gruppenraum genutzt werden kann. Die jetzigen
Nutzungsformen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und OGS können auf Dauer so nicht verwirklicht werden.
Nach meinen Dafürhalten dürfte bei einem vernünftigen Raumangebot der OGS in Straß diese
dann auch den nach den Förderrichtlinien erforderlichen Zulauf dauerhaft erfahren.
-3 -
Als Anlage füge ich einen Grobentwurf einer „Erweiterungsüberlegung“ in Straß vor, der
Grundlage für die Beantragung der Bundesmittel in 2006 war. Ein solcher Planentwurf war
unbedingte Voraussetzung für den gemeindlichen Zuschussantrag für die investiven Mittel.
III. Erforderliche Entscheidungen
Die vorstehenden Überlegungen waren auch Gegenstand eines Gespräches am 05.03.2006 mit
dem Sozialdienst katholischer Frauen als Maßnahmeträger und den beiden Rektoren der
Grundschulen. In diesem Gespräch hat man sich dafür ausgesprochen, den Fortbestand der OGS
an den beiden Standorten auch im kommenden Schuljahr zu sichern.
Das Angebot der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr soll an den Grundschulen in Straß und
Vossenack (für die Grundschule Vossenack an beiden Standorten in Bergstein und Vossenack)
weitergeführt werden.
Hinsichtlich der OGS in Straß wurde die Auffassung vertreten, dass eine Weiterführung nur dann
sinnvoll ist, wenn das bestehende Raumproblem gelöst wird. Dabei wurde nicht verkannt, dass bei
einer Nichterreichung der Regelstärke in Straß die Gefahr des Fortfalls des investiven Zuschusses
besteht. Investive Bundesmittel für die OGS unterliegen einer Zweckbindung von 20 Jahren.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Aufgrund des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens soll die Offene Ganztagsschule auch
im kommenden Schuljahr an den Grundschulen in Straß und Vossenack, hier am Standort
Vossenack, weitergeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen
Zuschussanträge für die Landesmittel zu stellen.
2. Das Angebot der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen Straß und
Vossenack, hier an den beiden Standorten Bergstein und Vossenack, soll ebenfalls
weitergeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Fördermittel zu
beantragen (Bergstein separat, Vossenack und Straß im Rahmen der OGS).
3. Das Raumproblem an der Grundschule in Straß für die Betreuungsform von 8.00 Uhr bis
13.00 Uhr und für die OGS soll mit Hilfe der bewilligten investiven Mittel baldmöglichst
gelöst werden. Hierzu wird der Bürgermeister beauftragt, noch vor den Sommerferien
Vorschläge für die Vergabe eines Planungsauftrages zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-4 -
(Bürgermeister)