Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
113 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack ) Beschlussvorlage (Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack ) Beschlussvorlage (Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack ) Beschlussvorlage (Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack )

öffnen download melden Dateigröße: 113 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 22.03.2007 TOP Gemeinderat 27.03.2007 TOP öffentlich 41/2007 Bemerkungen Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/G 07.03.2007 Bezeichnung Weiterführung der Offenen Ganztagsschulen einschließlich Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen in Straß und Vossenack Sachverhalt: I. Sachverhalt zur Beantragung und Verwendung der Landesmittel (Betriebskosten) Das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 2007/08 ist abgeschlossen. Zuschussanträge zu den Betriebskosten für das kommende Schuljahr müssen bis spätestens zum 31. März 2007 gestellt sein. Bisher sind an den Grundschulen in Straß und Vossenack je 1 Gruppe Offene Ganztagsschule – OGS – und je 2 Gruppen Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr eingerichtet. Am Standort Bergstein der Grundschule Vossenack besteht eine Betreuungsgruppe von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Bisher werden für die OGS Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb gezahlt, weil die Mindestbetreuungszahl von 14 Kinder an jeder Schule erreicht wird. Die Fördersätze für die OGS bleiben auch weiterhin unverändert. Für die Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr werden bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2006/07 je Gruppe 4.000,00 € Landeszuschuss gezahlt. Diese Zahlungen entfallen ab dem kommenden Schuljahr für diejenigen Schulen, an denen eine OGS eingerichtet ist. Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt nach inzwischen erfolgter Änderung der Förderrichtlinien nunmehr einen Betrag von 5.500,00 € je Offener Ganztagsschule in Grundschulen. Hiermit sollen nach Möglichkeit auch andere Betreuungsformen an der OGS finanziert werden. U. a. ist es möglich, diese Mittel für die Betreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr einzusetzen. Die Verwaltung hat daraufhin den Bedarf sowohl für die OGS als auch für die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei den Erziehungsberechtigten abgefragt. Noch ist nicht bekannt, ob alle bisher bestehenden Verträge im Bereich der OGS weitergeführt werden oder Kündigungen (die lt. Vertrag bis zum 31.05.2007 möglich sind) vorgenommen werden. An der OGS in Straß ist nach vorliegenden Information mit drei Kündigungen zu rechnen. An der OGS in Vossenack werden -1 - zwei Kinder aus der Schule entlassen und es liegt der Verwaltung die Kündigung eines Vertrages vor. Die Regel-Gruppenstärke bei der OGS liegt bei 25 Kindern (eine Unterschreitung bis maximal 14 Kinder möglich). Bei der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr beträgt die Regelgruppenstärke ebenfalls 25, die Mindestteilnehmerzahl ist hier 10 Schüler. Die Zahlen in der Gemeinde Hürtgenwald stellen sich ab dem 01.08.2007 gemäß dem Ergebnis des Anmeldeverfahrens wie folgt dar: Grundschule Gey in Straß OGS ./. + insgesamt 18 3 3 18 Kinder zur Zeit angemeldet Kinder werden abgemeldet Neuanmeldungen Schüler/Innen Des Weiteren liegen für zwei Kinder Absichtserklärungen der Erziehungsberechtigten vor. Die Entscheidung fällt aber erst zu Beginn des neuen Schuljahres. Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr 31 Anmeldungen ab dem 01.08.2007 Grundschule Vossenack am Standort Vossenack OGS insgesamt Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr 14 ./. 2 ./. 1 + 3 14 Kinder zur Zeit angemeldet Schulentlassungen Abmeldung Neuanmeldungen Schüler/Innen 14 Anmeldungen ab dem 01.08.2007 Grundschule Vossenack, Standort Bergstein OGS Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr 1 Anmeldung für den Standort Bergstein, sonst wird 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gewünscht 12 Anmeldungen ab dem 01.08.2007 Bei den Aufforderungen zur Anmeldung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sind die Erziehungsberechtigten bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Elternbeiträge aufgrund der Landesmittelkürzungen erhöhen werden. Im Falle der Grundschule Vossenack ist es nur mit großen Schwierigkeiten im Beförderungsbereich und den damit sich ergebenden hohen Kosten möglich, die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur am Standort Vossenack einzurichten. Diese Betreuungsform muss sowohl in Vossenack als auch in Bergstein bestehen bleiben. Ob wegen der nicht unerheblichen Entfernung eine separate Bezuschussung des Standortes Bergstein und in welcher Höhe ggf. erfolgen kann, muss noch mit der Bezirksregierung im Rahmen des bevorstehenden Antragsverfahrens geklärt werden. II. Sachverhalt zur Verwendung der Bundesmittel OGS (Investitionen) Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006 (siehe TOP 12 der Niederschrift) ist der Gemeinde auf ihren Antrag hin mit Bescheid vom 31.07.2006 ein Zuschuss aus Bundesmitteln für -2 - investive Maßnahmen in Höhe von 200.235,00 € bewilligt worden. Es handelt sich hierbei um 90 % zu Gesamtkosten von insgesamt 222.483,00 €. Dem Zuwendungsantrag lagen folgende Kosten zugrunde: Baukosten in Straß Ersteinrichtung in Straß Renovierungsarbeiten und Außenanlagen in Straß Ersteinrichtung in Vossenack Renovierungsarbeiten und Außenanlagen in Vossenack 164.183,00 € 18.600,00 € 7.650,00 € 18.600,00 € 13.450,00 € Bedingung für die Gewährung der Bundesmittel war laut Bescheid die Vorgabe, dass bis zum 1. Schultag nach den Herbstferien 2006/07 die Anmeldezahl von 25 Schülern vorliegt. Eine Unterschreitung um 10 % = 22 wurde als unschädlich angesehen. Da aufgrund der Anmeldezahlen in 2006 die vorgeschriebene Regelstärke nicht annähernde erreicht wurde, sind bei den Herrichtung- und Ausstattungsmitteln in beiden Schulen nur die unbedingt notwendigen Ausgaben getätigt worden (insgesamt bisher rd. 30.000,00 €). Darüber hinaus wurde eine Übertragung der gesamten Mittel nach 2007 beantrag und auch bewilligt. Nunmehr muss die Abrechnung bis zum 31.12.2007 erfolgen. Der Beihilfeabruf wurde in das Jahr 2007 verschoben. Auch hinsichtlich des Zeitfensters für die Erreichung der Regelstärke in der OGS ist vor kurzem eine Änderung der Richtlinien vorgenommen worden. Voraussetzung für die Auszahlung der investiven Mittel ist, wie bereits oben erwähnt, für offene Ganztagsschulen, die bis zum 01.08.2006 wie in Hürtgenwald eingerichtet worden sind, dass nunmehr bis zum Schuljahresbeginn 2007/08 die Regelstärke von 25 Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Bei Abweichungen bis zu 10 % (22 Schüler), ist eine Verschiebung des Stichtages auf den Schuljahresbeginn 2008/09 ohne Antrag möglich, bei größeren Abweichungen nur auf begründeten Antrag hin. In diesem Antrag ist dann darzulegen, wie und wann die erforderliche Zahl der Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Die vorliegenden Anmeldezahlen weisen aus, dass die Regelstärke zum Schuljahresbeginn 2007/08 für die OGS an beiden Schulen nicht erreicht werden wird. Sollte es bei diesen Zahlen bleiben, muss bei einem gewollten Fortbestand der OGS zu Beginn des neuen Schuljahres das Antragsverfahren auf Verschiebung des Stichtages eingeleitet werden. Das erforderliche Raumangebot für die Schule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und für die OGS konnte an der Grundschule Vossenack geschaffen werden. Es sind dort zwei separate Betreuungsräume (OGS und für 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) sowie eine Küche und ein Essraum vorhanden. Bei der Grundschule in Straß sieht die Raumsituation jedoch anders aus. Wegen fehlender Räumlichkeiten muss hier zur Zeit das Essen der OGS im benachbarten Sportheim Straß eingenommen werden. Darüber hinaus steht sowohl für die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr als auch für die OGS nur ein Raum (einer der beiden vorhandenen Mehrzweckräume der Schule) zur Verfügung. Der zweite Mehrzweckraum muss vorwiegend durch die Grundschule genutzt werden. Der Rektor sieht sich aufgrund des für den regulären Schulbetriebs erforderlichen Raumbedarfs nicht in der Lage, weitere Räume für die OGS zur Verfügung zu stellen (siehe hierzu sein beiliegendes Schreiben vom 07.03.2007). Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen ist es dringend erforderlich, in Straß mindestens eine Küche und einen weiteren Raum zu schaffen, in dem das Essen eingenommen und der als Gruppenraum genutzt werden kann. Die jetzigen Nutzungsformen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und OGS können auf Dauer so nicht verwirklicht werden. Nach meinen Dafürhalten dürfte bei einem vernünftigen Raumangebot der OGS in Straß diese dann auch den nach den Förderrichtlinien erforderlichen Zulauf dauerhaft erfahren. -3 - Als Anlage füge ich einen Grobentwurf einer „Erweiterungsüberlegung“ in Straß vor, der Grundlage für die Beantragung der Bundesmittel in 2006 war. Ein solcher Planentwurf war unbedingte Voraussetzung für den gemeindlichen Zuschussantrag für die investiven Mittel. III. Erforderliche Entscheidungen Die vorstehenden Überlegungen waren auch Gegenstand eines Gespräches am 05.03.2006 mit dem Sozialdienst katholischer Frauen als Maßnahmeträger und den beiden Rektoren der Grundschulen. In diesem Gespräch hat man sich dafür ausgesprochen, den Fortbestand der OGS an den beiden Standorten auch im kommenden Schuljahr zu sichern. Das Angebot der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr soll an den Grundschulen in Straß und Vossenack (für die Grundschule Vossenack an beiden Standorten in Bergstein und Vossenack) weitergeführt werden. Hinsichtlich der OGS in Straß wurde die Auffassung vertreten, dass eine Weiterführung nur dann sinnvoll ist, wenn das bestehende Raumproblem gelöst wird. Dabei wurde nicht verkannt, dass bei einer Nichterreichung der Regelstärke in Straß die Gefahr des Fortfalls des investiven Zuschusses besteht. Investive Bundesmittel für die OGS unterliegen einer Zweckbindung von 20 Jahren. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Aufgrund des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens soll die Offene Ganztagsschule auch im kommenden Schuljahr an den Grundschulen in Straß und Vossenack, hier am Standort Vossenack, weitergeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Zuschussanträge für die Landesmittel zu stellen. 2. Das Angebot der Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den Grundschulen Straß und Vossenack, hier an den beiden Standorten Bergstein und Vossenack, soll ebenfalls weitergeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Fördermittel zu beantragen (Bergstein separat, Vossenack und Straß im Rahmen der OGS). 3. Das Raumproblem an der Grundschule in Straß für die Betreuungsform von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und für die OGS soll mit Hilfe der bewilligten investiven Mittel baldmöglichst gelöst werden. Hierzu wird der Bürgermeister beauftragt, noch vor den Sommerferien Vorschläge für die Vergabe eines Planungsauftrages zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4 - (Bürgermeister)