Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.06.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Modifizierung der ÖPNV-Umlage
hier: Besetzung eines kleinen Arbeitskreises
Im Namen der Fraktion B 90/Grüne beantragt
Fraktionsvorsitzender Grutke, als Vertreterin seiner Fraktion die
sachkundige Bürgerin Gisela Neveling in den interfraktionellen
Arbeitskreis zu entsenden und somit die
Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses vom
06.06.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NW abzuändern
(siehe Z 2/Info 107/2007).
In seiner Begründung geht Herr Grutke auf das
Zustandekommen der Dringlichkeitsentscheidung des
Kreisausschusses ein. Nach seiner Auffassung müsse die
Entscheidung des Kreisausschusses beanstandet werden, da
durch diese Entscheidung in das autonome Vorschlagsrecht der
Fraktion B 90/Grüne hinsichtlich der Benennung von Mitgliedern
eines interfraktionellen Arbeitskreises eingegriffen worden sei.
Zwecks Überprüfung habe er deshalb auch zwischenzeitlich die
Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln eingeschaltet.
Herr Grutke appelliert abschließend an alle anderen Fraktionen,
den vorstehenden Änderungsantrag seiner Fraktion zu
unterstützen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bemerkt zum vorstehenden
Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne und den
Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden, dass die Argumente
nicht überzeugend seien. Wie auch schon in der Sitzung des
Kreisausschusses weist er darauf hin, dass sich alle Fraktionen
darauf verständigt hätten, in den interfraktionellen Arbeitskreis
ausschließlich Kreistagsmitglieder zu entsenden. Deshalb
spreche sich die CDU-Fraktion gegen die Entsendung einer
sachkundigen Bürgerin aus. Dies berühre in keinem Fall das
autonome Vorschlagsrecht anderer Fraktionen. Es sei
vernünftig und zielgerichtet, in diesen interfraktionellen
Arbeitskreis ausschließlich Kreistagsmitglieder zu entsenden.
In direkter Erwiderung bestreitet Fraktionsvorsitzender
B 90/Grüne Grutke, dass es eine Absprache bezüglich einer
ausschließlichen Entsendung von Kreistagsmitgliedern in den
interfraktionellen Arbeitskreis gegeben habe.
Auch UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass ihm
eine derartige Absprache unbekannt sei. Eine rechtlich
zwingende Grundlage, ausschließlich Kreistagsmitglieder in den
Arbeitskreis zu entsenden, sei nicht erkennbar. Er appelliert an
die Fairness der größten Fraktion im Kreistag, dem
Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne zuzustimmen, zumal
Info
107/2007
die kleineren Fraktionen unter Umständen personell nicht in der
Lage seien, in derartige Arbeitskreise ausschließlich
Kreistagsmitglieder zu entsenden.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff weist darauf hin, dass auch
ihm die von der CDU-Fraktion vorgetragene Absprache zur
Entsendung von Kreistagsmitgliedern in den interfraktionellen
Arbeitskreis nicht bekannt sei. Im Sinne der Fairness sollte es
bei der bisher geübten guten alten Tradition bleiben, dass die
Fraktionen Besetzungsvorschläge unterbreiten könnten, die von
den anderen Fraktionen mitgetragen würden.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt fest, dass auch in
andere Arbeitskreise ausschließlich Kreistagsmitglieder
entsandt worden seien, ohne dass es dann zu Beanstandungen
einer Fraktion gekommen sei. Seines Wissens sei in einer
Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr
verabredet worden, in den interfraktionellen Arbeitskreis
"Modifizierung der ÖPNV-Umlage" ausschließlich
Kreistagsmitglieder zu entsenden. Es könne überhaupt nicht die
Rede davon sein, dass durch eine deratige Absprache das
autonome Vorschlagsrecht jeder einzelnen Fraktion
ausgehebelt würde. Hier müsse im Übrigen rechtlich zwischen
der Besetzung von Ausschüssen und der Besetzung von
Arbeitskreisen unterschieden werden.
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) bestreitet ebenfalls, dass es
hinsichtlich der Besetzung des zu bildenden Arbeitskreises eine
vorherige Absprache gegeben habe, diesen Arbeitskreis
ausschließlich mit Kreistagsmitgliedern zu besetzen. Zumindest
ihm persönlich sei eine derartige Absprache nicht bekannt.
Auch er appelliert im Sinne des Vorschlages des FDPFraktionsvorsitzenden Reiff, hinsichtlich der Besetzung mit den
kleineren Fraktionen fair umzugehen und somit dem
Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne zuzustimmen.
Der Vorsitzende fasst die vorherige Diskussion vom Ergebnis
her dahingehend zusammen, dass zum einen der
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2007 gemäß der
Z 2/Info 107/2007 einstimmig eine Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NW zur Besetzung des
interfraktionellen Arbeitskreises gefasst habe. Zum anderen sei
in der heutigen Sitzung des Kreistages ein Änderungsantrag zu
dieser Entscheidung des Kreisausschusses gestellt worden.
Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion
B 90/Grüne, anstelle des Fraktionsvorsitzenden Jörg Grutke die
sachkundige Bürgerin Gisela Neveling in den interfraktionellen
Arbeitskreis zu entsenden, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
Sodann stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss des
Kreisausschusses vom 06.06.2007 zur Abstimmung:
Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1
KrO NW, einen interfraktionellen Arbeitskreis "Modifizierung der
ÖPNV-Umlage" einzusetzen.
Als Mitglieder des Arbeitskreises werden von den Fraktionen -
neben den Vertretern/innen der Verwaltung - benannt:
CDU
SPD
FDP
UWV
B 90/Grüne
Bernd Kolvenbach
Hans Schmitz
Peter Rauw
Franz Troschke
Jörg Grutke
Vorsitzender des Ausschusses
für Planung, Umwelt und Verkehr
Uwe Schmitz
Der Kreistag genehmigt diese Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei einigen Enthaltungen