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Beschlußtext (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe - Zuständigkeitsordnung -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 10.12.2009: 8. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe Zuständigkeitsordnung BM Schemmel erläutert eingangs anhand der Vorlage die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe. Anschließend bittet er die Ausschussmitglieder um ein Votum zu dem Änderungsvorschlag. AM Dr. Bruck beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Aufgabenbereich des Hochbauund Planungsausschusses (Artikel 4 des Änderungsvorschlags) um den folgenden Punkt 5 zu ergänzen: Planerische Beratung bei gemeindlichen Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubauten. In der sich nun anschließenden Diskussion spricht sich BM Schemmel gegen eine Aufnahme dieses Punktes aus, da Planung und Finanzierung eines Projektes zukünftig von einem Gremium betreut werden sollten. Weitere Ausschussmitglieder äußern sich im Folgenden dahingehend, dass die bauleitplanerische Begleitung eines Projektes künftig im Hochbau- und Planungsausschuss erfolgen solle, während die Ausführung dem Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement obliege. Beschluss: Abschließend lässt BM Schemmel über den Vorschlag des AM Dr. Bruck (Aufnahme des Punktes 5 – bauleitplanerische Begleitung bei gemeindlichen Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubauten) abstimmen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Im Folgenden beantragt AM Dr. Bruck, Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Artikel 5 des Änderungsvorschlags) wie folgt zu benennen: Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Produktbereiches 014 „Umwelt- und Klimaschutz“. GVD Lange stellt sodann fest, dass es sich bei dem Produktbereich 014 um einen Pflichtbereich handele, deren Bezeichnung vom Land vorgegeben werde und demzufolge nicht geändert werden könne. Nach kurzer Diskussion kommt man überein, den Punkt folgendermaßen zu benennen: Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Produktbereiches 014 „Umweltschutz“. Abschließend schlägt AM Dr. Bruck vor, Punkt 7 des Aufgabenbereichs des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wie folgt zu fassen: Beratung sonstiger umwelt- und klimaschutzrelevanter Angelegenheiten. Im weiteren Verlauf beantragt AM Meckelmann für die CDU-Fraktion eine Umschichtung der Punkte 7 und 8 des Aufgabenbereiches des Ausschusses für Bildung und Kultur (Artikel 7 des Änderungsvorschlags) in den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport. Gleichzeitig solle der Gemeindejugendring aus der Formulierung gestrichen werden. Darüber hinaus solle der Teilbereich Kinderspielplätze (Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr) in den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport verschoben werden. Abschließend beantragt AM Meckelmann die folgende Änderung des § 14 (Bürgermeister) der Zuständigkeitsordnung: § 14 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister entscheidet neben den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben über alle Geschäfte der laufenden Verwaltung, soweit nicht der Rat sich oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält. Die Entscheidung darüber, welche Verwaltungsgeschäfte Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, trifft der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Ferner werden ihm folgende Aufgaben übertragen: a) Stundung öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen bis zu einem Jahr, soweit der gestundete Betrag EURO 5.000 nicht überschreitet. b) Niederschlagung und Erlass öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen bis zur Höhe von EURO 250. c) Bewilligung von Zuschüssen an private Institutionen und Vereine im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu EURO 250 im Einzelfall. d) Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert den Betrag von EURO 10.000,- nicht übersteigt. e) Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu EURO 5.000 abzuschließen. In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Puchert-Blöbaum für die SPD, dass seine Fraktion über diesen letzten Vorschlag heute nicht abstimmen könne. Er schlage deshalb vor, diese Thematik in der nächsten Sitzung des Rates abschließend zu beraten. GVD Lange merkt an, dass die seitens der CDU-Fraktion eingesetzten Beträge beispielsweise hinsichtlich der Niederschlagungen oder Stundungen nicht umsetzbar seien. BM Schemmel ergänzt, dass es gängige Praxis sei, den Rat über anhängige Strafverfahren zu informieren. Die vorgeschlagene Änderung des § 14 sei für ihn deshalb unverständlich. Ferner wäre es wünschenswert gewesen, sowohl die Verwaltung als auch die übrigen Fraktionen vorab über diesen Änderungsvorschlag zu informieren. Er schlage deshalb vor, die Änderung des § 14 nun zunächst in den Fraktionen zu beraten. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt sodann dem Rat, die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe –Zuständigkeitsordnung- in der vorgelegten Fassung (Drucksache 172/2009) unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zu beschließen: 1. Der Aufgabenbereich des Hochbau- und Planungsausschusses wird um den folgenden Punkt 5 ergänzt: bauleitplanerische Begleitung bei gemeindlichen Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubauten. 2. Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erhält folgende Fassung: Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Produktbereiches 014 „Umweltschutz“. 3. Punkt 7 des Aufgabenbereichs des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erhält folgende Fassung: Beratung sonstiger umwelt- und klimaschutzrelevanter Angelegenheiten. 4. Die Punkte 7 und 8 des Aufgabenbereichs des Ausschusses für Bildung und Kultur werden gestrichen. Die Punkte 9 und 10 werden damit zu den Punkten 7 und 8. 5. Dem Aufgabenbereich des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport werden folgende Punkte hinzugefügt: 12. Allgemeine Jugendpflege. 13. Angelegenheiten des Leos und des GreAse. 6. Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr erhält folgende Fassung: Festlegung der Ausbauart von Erschließungsanlagen einschließlich straßenbegleitendem Grün. 7. Den Entscheidungsbefugnissen des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport wird folgender Punkt hinzugefügt: 2. Planung und Gestaltung von Kinderspielplätzen. Über die Ausgestaltung des § 14 (Bürgermeister) der Zuständigkeitsordnung soll in der nächsten Sitzung des Rates am 16. Dezember 2009 beraten werden. Beratungsergebnis: - einstimmig -