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Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.06.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19 Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L 119 in Stotzheim (Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zu. 2) Der Kreistag stimmt vorerst dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim (Netzknoten 5306 070) und der B 56 in Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des Kreises zu. 3) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg zu. 4) Der Kreistag stimmt bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel dem Verbleib der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der Talsperrenstraße (km 3,460) in der Baulast des Kreises zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 334/2007