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Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.06.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 69/2007 vom 09.05.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst folgenden Beschluss: a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen. b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein. c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis Lösung a) oder b) - erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und dass das Land der RSB des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 69/2007