Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.06.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in
der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 69/2007
vom 09.05.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst
folgenden Beschluss:
a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer
Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis
Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer
¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und
der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche
Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung
versagt werden, richtet der Kreis eine volle
Schulpsychologenstelle ein.
c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis Lösung a) oder b) - erfolgt jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren
partizipiert und dass das Land der RSB des Kreises
Euskirchen eine/n weitere/n
Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
D 69/2007