Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,7 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
22.12.09, 21:29
Aktualisiert
22.12.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 10.12.2009:
6.
Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom
04.11.2009
hier: Vorlagenstandards
Eingangs verweist BM Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versendete Drucksache und
stellt sodann deutlich klar, dass § 62 Abs. 1 S. 3 GO NW dem Bürgermeister unentziehbar das alleinige
Recht zustehe, die Geschäfte zu leiten und zu verteilen. Daher kann der Rat den Bürgermeister nur
auffordern, das für die bevorstehende Entscheidung gewünschte Material vorzulegen; über Art und
Weise, wie die Verwaltung diese Arbeit erfüllt, kann der Rat nicht bestimmen. Gleichwohl werde er die
Mitglieder des Rates und der Ausschüsse – so wie es in der Vergangenheit auch immer geschehen sei
– auch künftig mit allen Informationen versorgen, die für die Entscheidungsfindung notwendig seien.
AM Meckelmann bedauert im Folgenden, dass den Forderungen des Antrags der Ratsfraktionen der
CDU, des Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP seitens des Bürgermeisters nicht Rechnung getragen
werde. So sei er darüber informiert worden, dass sich zahlreiche Ratsmitglieder in der Vergangenheit
aufgrund fehlender Informationen nicht in der Lage sahen, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.
Um hier Abhilfe schaffen zu können, sei die Beachtung der drei in dem Antrag genannten Standards
unabdingbar. Die CDU-Fraktion sehe sich deshalb zukünftig gezwungen, Vorlagen, die diese Standards
nicht erfüllen, abzuweisen. Die daraus entstehenden Folgen, wie beispielsweise die Vertagung von
Beschlüssen, habe seine Fraktion dann allerdings nicht zu vertreten.
AM Puchert-Blöbaum äußert sich für die SPD-Fraktion dahingehend, dass seiner Auffassung nach die
Rats- und Ausschussmitglieder bisher immer ausreichend informiert worden seien und somit in der
Lage waren, notwendige Beschlüsse zu fassen. Sicherlich gebe es auch hier ab und an eine
Ausnahme, doch in diesen Fällen seien weitergehende Informationen zügig nachgereicht worden. Im
Übrigen sei die Rechtslage hierzu eindeutig. Da seine Wahrnehmung in dieser Sache offensichtlich
eine andere sei, plädiere er dafür, so AM Puchert-Blöbaum abschließend, die bisherige Praxis
beizubehalten.
Im weiteren Verlauf der Diskussion merkt AM Dr. Bruck am Beispiel des Baus einer
Seniorenwohnanlage im Süden der Gemeinde an, dass hier offensichtlich zumindest die Wahrnehmung
der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP identisch sei. Vor diesem
Hintergrund sei dann auch der o.g. Antrag gestellt worden. Ferner äußert sich AM Dr. Bruck enttäuscht
darüber, dass die Vorlage der Verwaltung lediglich juristische Aspekte aufführe.
AM Frau Asemissen macht deutlich, dass Beschlussvorgänge durch Standards klarer werden sollen.
Dies führe in der Folge dann auch zu einer beschleunigten Beschlussfassung.
Im Laufe der weiteren Erörterung werden die Standpunkte der einzelnen Fraktionen ausführlich
kontrovers diskutiert.
Abschließend betont BM Schemmel nochmals, dass die Verwaltung die Rats- und Ausschussmitglieder
in der Vergangenheit immer umfassend informiert habe. Auf dieser Basis hoffe er weiterhin auf eine
gute Zusammenarbeit, betont jedoch erneut, dass die Art und Weise, wie die Verwaltung ihre
Informationspflicht erfülle, nicht vom Rat vorgegeben werden könne.