Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
18.02.2010
Erstellt
26.02.10, 21:27
Aktualisiert
26.02.10, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.02.2010:
8.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2009
hier: Bildung eines Ältestenrates
RM Meckelmann erklärt für die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, dass
diese ihren Antrag auf Einrichtung eines Ältestenrates vom 15.12.2009 aufrechterhalten. Ergänzend
fügt er hinzu, dass die Protokolle über die Sitzungen des Ältestenrates im geschützten Bereich des
Ratsinformationssystem hinterlegt werden sollen (siehe Abs. 3 Ziff. 4 des Antrags).
Dagegen fordert RM Puchert-Blöbaum, dass
- die in der Vorlage der Verwaltung (Drucksache 185/2009) unter Abs. 2 Ziff. 2 verwendete
Formulierung „Er spricht Empfehlungen aus, ohne in die Zuständigkeit des Rates oder der
beschließenden Ausschüsse einzugreifen.“ übernommen werden solle;
- die Sitzungen des Ältestenrates zwar protokolliert werden, die Niederschriften aber keinesfalls in das
Ratsinformationssystem gestellt werden sollten. Er begründet dies damit, dass in dem Gremium
ausschließlich vertrauliche Angelegenheiten behandelt werden, die –nicht zuletzt aus
Sicherheitsgründen- nicht ins Netz gestellt werden sollten.
Nach kurzer Diskussion über die Formulierung der Zuständigkeit des Gremiums stellt RM Edler einen
Antrag auf Abstimmung in dieser Angelegenheit.
Sodann erklärt RM Puchert-Blöbaum, dass sich die SPD-Fraktion nicht an dem Gremium des
Ältestenrates beteiligen werde, sofern nicht die beiden von ihm angesprochenen Änderungen
berücksichtigt würden.
Hierauf führt RM Meckelmann aus, dass sich seine Fraktion nicht unter Druck setzen lasse und
die antragstellenden Fraktionen an dem Vorschlag –in der zur Ratssitzung am 15.12.2009
vorgelegten Fassung- festhalten. Er betrachte dies als eine Einladung an die SPD-Fraktion, sich
an dem Gremium zu beteiligen.
BM Schemmel lässt aufgrund des von RM Edler gestellten Antrags wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Der Rat richtet einen Ältestenrat ein; die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Gemeinde Leopoldshöhe wird wie folgt geändert:
§8
Ältestenrat
(1)
Zusammensetzung und Vorsitz des Ältestenrates
1. Der Ältestenrat wird besetzt mit je zwei Vertretern je Fraktion, einem Vertreter je
Gruppe bzw. Einzelratsmitglied, sowie dem Bürgermeister.
2. Den Vorsitz hat der Bürgermeister.
(2)
Aufgaben des Ältestenrates
1. Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in organisatorischen Fragen der
Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen des Rates und der
beschließenden Ausschüsse.
2. Der Ältestenrat wird zur Vermittlung und zu Schlichtungen hinzugezogen.
3. Der Ältestenrat befasst sich nicht mit Themen, die laut Zuständigkeitsordnung
einem der Ausschüsse oder dem Rat zugeordnet sind.
(3)
Organisation des Ältestenrates
1. Der Bürgermeister beruft den Ältestenrat ein, wenn es die Geschäfte erfordern oder
mindestens zwei seiner Mitglieder die Einberufung beantragen. Die Einberufung
erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die Frist für die Einberufung wird auf 3 volle
Tage festgelegt.
2. Der Ältestenrat ist beratungsfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist.
3. Die Beratungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich.
4. Die Sitzungen werden protokolliert und in das Ratsinformationssystem gestellt.
Die bisherigen §§ 8 - 33 werden zu den §§ 9 - 34 der Geschäftsordnung.
Beratungsergebnis:
- 19 Ja-Stimme(n), 13 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -