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Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 19.06.2008 73/2008 Bemerkungen TOP Fachbereich: Sachbearbeiter: I Rie/Me Herr Bürgermeister Buch Aktenzeichen: Datum: I öffentlich Bezeichnung Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) Sachverhalt: Mit beigefügtem Schreiben vom 29.05.2008 informiert der Kreis Düren die an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) beteiligten Kommunen in einer rechtlichen Ausarbeitung darüber, dass die jeweiligen Räte der beteiligten Kommunen mit der Änderung des GWS-Gesellschaftsvertrages zu befassen sind. Dieser Empfehlung möchte ich gerne nachkommen. Bekanntlich hat die Gesellschafterversammlung zu Beginn dieses Jahres einstimmig beschlossen hat, den Aufsichtsrats von 27 auf 7 Mitglieder zu verkleinern. Hintergrund war ein Ergebnis aus einem Organisationsgutachten, welches das PROGNOS Institut im Auftrag der Sparkasse Düren erstellt hatte. Aus der Historie gesehen, waren nach der Fusion der Wirtschaftsförderungsgesellschaften von Stadt und Kreis Düren zahlreiche Mitglieder in den neuen gemeinsamen Aufsichtsrat entsandt worden. Nun wird diese Übergangsphase beendet. Künftig wird der Kreis Düren neben Landrat Wolfgang Spelthahn einen weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Die Sparkasse Düren wird in dem Gremium ebenso mit einem Sitz vertreten sein wie die Städte Düren und Jülich. Zudem gehören die Bürgermeister der Kommunen Hürtgenwald und Linnich als Vertreter der Städte und Gemeinden dem Aufsichtsrat an. Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 6 GO NW muss die Gemeinde dafür Sorge tragen, dass sie angemessen Einfluss in der Gesellschaft erhält. Diese Einflussnahme ist durch den Gesellschaftsvertrag und die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung sichergestellt. Seitens der Gesellschafterversammlung wurde die Verkleinerung des Aufsichtsrates befürwortet, um eine effektivere und zügigere Arbeit zu ermöglichen. Ich darf daher bitten, der Änderung des Gesellschaftsvertrags entsprechend zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) zur Verkleinerung des Aufsichtsrates zu. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)