Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
19.06.2008
73/2008
Bemerkungen
TOP
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I Rie/Me
Herr
Bürgermeister
Buch
Aktenzeichen:
Datum:
I
öffentlich
Bezeichnung
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)
Sachverhalt:
Mit beigefügtem Schreiben vom 29.05.2008 informiert der Kreis Düren die an der Gesellschaft für
Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) beteiligten Kommunen in einer
rechtlichen Ausarbeitung darüber, dass die jeweiligen Räte der beteiligten Kommunen mit der
Änderung des GWS-Gesellschaftsvertrages zu befassen sind. Dieser Empfehlung möchte ich
gerne nachkommen.
Bekanntlich hat die Gesellschafterversammlung zu Beginn dieses Jahres einstimmig beschlossen
hat, den Aufsichtsrats von 27 auf 7 Mitglieder zu verkleinern. Hintergrund war ein Ergebnis aus
einem Organisationsgutachten, welches das PROGNOS Institut im Auftrag der Sparkasse Düren
erstellt hatte. Aus der Historie gesehen, waren nach der Fusion der Wirtschaftsförderungsgesellschaften von Stadt und Kreis Düren zahlreiche Mitglieder in den neuen gemeinsamen Aufsichtsrat
entsandt worden. Nun wird diese Übergangsphase beendet. Künftig wird der Kreis Düren neben
Landrat Wolfgang Spelthahn einen weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Die
Sparkasse Düren wird in dem Gremium ebenso mit einem Sitz vertreten sein wie die Städte Düren
und Jülich. Zudem gehören die Bürgermeister der Kommunen Hürtgenwald und Linnich als
Vertreter der Städte und Gemeinden dem Aufsichtsrat an.
Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 6 GO NW muss die Gemeinde dafür Sorge tragen, dass sie angemessen Einfluss in der Gesellschaft erhält. Diese Einflussnahme ist durch den Gesellschaftsvertrag und die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung sichergestellt.
Seitens der Gesellschafterversammlung wurde die Verkleinerung des Aufsichtsrates befürwortet,
um eine effektivere und zügigere Arbeit zu ermöglichen. Ich darf daher bitten, der Änderung des
Gesellschaftsvertrags entsprechend zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) zur Verkleinerung
des Aufsichtsrates zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)