Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
14.01.09, 04:18
Aktualisiert
14.01.09, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 12.08.2008 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
32
TOP 12
Haushaltsrisiken im Bereich Soziales
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über die sich zur Zeit
abzeichnenden erheblichen finanziellen Risiken in den
Bereichen des SGB II und SGB XII:
a) für 2008: Überplanmäßige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,96
Mio. € (siehe hierzu V 445 , 446, 447 und 451, TOP 13 - 16)
b) für 2009: Mehrbelastung gegenüber den Ansätzen im
Doppelhaushalt 2007/2008 i. H. v. derzeit bis zu 5,8 Mio. €
Zusätzliche Risiken liegen darüber hinaus zum einen in der
Absenkung des Entlastungsausgleiches aus den
Wohngeldersparnissen des Landes NRW sowie zum anderen in
der kontinuierlichen Absenkung der prozentualen Beteiligung
des Bundes begründet, der eine zunehmende Belastung der
Kommunen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung
(KdU) nach sich zieht. Hierbei ist nach einer Modellrechnung
des Deutschen Landkreistages zu befürchten, dass nach der
Berechnungsformel in § 46 SGB II in 2009 die Quote der
Bundesbeteiligung erneut um ca. 3 % absinken könnte, da sich
die Formel an der Entwicklung der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften orientiert und nicht an der
Kostenentwicklung der KdU.
Weitere Haushaltsrisiken birgt die verstärkte Inanspruchnahme
von Leistungen der Grunsicherung nach dem SGB XII und die
Fallzahlensteigerungen und steigende Personalkosten im
Bereich der Eingliederungshilfe.
Im Weiteren erläutert die Verwaltung die Einführung neuer
Leistungen zur Beschäftigungsförderung gem. § 16 a SGB II
und stellt das Projekt "Bürgerarbeit" vor.
Kommunale Arbeitgeber können danach zur Eingliederung von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen
einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu
erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers bis zu Höhe
von 75 % aus Eingliederungsmittel der ARGE (Bundesmittel)
erhalten.
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, rückwirkend ab 01.06.2008
die normalerweise an die Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden
Kosten der Unterkunft i. H. v. durchschnittlich 335 €/monatlich
in einen Beschäftigungszuschuss umzuschichten und den
Kommunalen Arbeitgebern zusätzlich zu dem
Info
173/2008
Beschäftigungszuschuss aus Bundesmitteln zu zahlen.
Hierdurch kann eine (nahezu) 100 %ige Refinanzierung des
tariflich zu zahlenden Arbeitsentgeltes erreicht werden.
Dieses Projekt "Bürgerarbeit" wurde in der
Bürgermeisterkonferenz am 11.08.2008 vorgestellt und
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet auf Nachfrage aus dem Ausschuss
über die weiteren Kriterien und Bewilligungsvoraussetzungen
der Beschäftigungsförderung nach § 16 a SGB II und des
Projektes "Bürgerarbeit".
Zielsetzung des neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes ist
es, die zusätzlich benachteiligte Gruppe der
Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu
fördern und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den
Arbeitsmarkt einzugliedern.
Der Ausschuss nimmt die Info 173/2008 zur Kenntnis und
befürwortet die kurzfristige Umsetzung des vorgestellten
Projektes "Bürgerarbeit".