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Beschlusstext (Haushaltsrisiken im Bereich Soziales)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
14.01.09, 04:18
Aktualisiert
14.01.09, 04:18
Beschlusstext (Haushaltsrisiken im Bereich Soziales) Beschlusstext (Haushaltsrisiken im Bereich Soziales)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 12.08.2008 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Haushaltsrisiken im Bereich Soziales Die Verwaltung informiert den Ausschuss über die sich zur Zeit abzeichnenden erheblichen finanziellen Risiken in den Bereichen des SGB II und SGB XII: a) für 2008: Überplanmäßige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,96 Mio. € (siehe hierzu V 445 , 446, 447 und 451, TOP 13 - 16) b) für 2009: Mehrbelastung gegenüber den Ansätzen im Doppelhaushalt 2007/2008 i. H. v. derzeit bis zu 5,8 Mio. € Zusätzliche Risiken liegen darüber hinaus zum einen in der Absenkung des Entlastungsausgleiches aus den Wohngeldersparnissen des Landes NRW sowie zum anderen in der kontinuierlichen Absenkung der prozentualen Beteiligung des Bundes begründet, der eine zunehmende Belastung der Kommunen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach sich zieht. Hierbei ist nach einer Modellrechnung des Deutschen Landkreistages zu befürchten, dass nach der Berechnungsformel in § 46 SGB II in 2009 die Quote der Bundesbeteiligung erneut um ca. 3 % absinken könnte, da sich die Formel an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert und nicht an der Kostenentwicklung der KdU. Weitere Haushaltsrisiken birgt die verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen der Grunsicherung nach dem SGB XII und die Fallzahlensteigerungen und steigende Personalkosten im Bereich der Eingliederungshilfe. Im Weiteren erläutert die Verwaltung die Einführung neuer Leistungen zur Beschäftigungsförderung gem. § 16 a SGB II und stellt das Projekt "Bürgerarbeit" vor. Kommunale Arbeitgeber können danach zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers bis zu Höhe von 75 % aus Eingliederungsmittel der ARGE (Bundesmittel) erhalten. Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, rückwirkend ab 01.06.2008 die normalerweise an die Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Kosten der Unterkunft i. H. v. durchschnittlich 335 €/monatlich in einen Beschäftigungszuschuss umzuschichten und den Kommunalen Arbeitgebern zusätzlich zu dem Info 173/2008 Beschäftigungszuschuss aus Bundesmitteln zu zahlen. Hierdurch kann eine (nahezu) 100 %ige Refinanzierung des tariflich zu zahlenden Arbeitsentgeltes erreicht werden. Dieses Projekt "Bürgerarbeit" wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 11.08.2008 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtet auf Nachfrage aus dem Ausschuss über die weiteren Kriterien und Bewilligungsvoraussetzungen der Beschäftigungsförderung nach § 16 a SGB II und des Projektes "Bürgerarbeit". Zielsetzung des neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes ist es, die zusätzlich benachteiligte Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu fördern und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Der Ausschuss nimmt die Info 173/2008 zur Kenntnis und befürwortet die kurzfristige Umsetzung des vorgestellten Projektes "Bürgerarbeit".