Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,6 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
26.03.10, 21:30
Aktualisiert
26.03.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.03.2010:
10. Ortsrecht
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe
BM Schemmel verweist eingangs auf die letzte Sitzung des Gemeinderates am 18. Februar 2010.
Ausfluss des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses sei die Änderung der Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe. AM Puchert-Blöbaum macht sodann deutlich,
dass er sich für die Einrichtung eines Ältestenrates ausspreche, da dies ein sinnvolles Gremium sei. Er
wolle deshalb versuchen, sachlich zu begründen, warum seine Fraktion sich nicht an dem Gremium
des Ältestenrates beteilige. Seiner Auffassung nach sei die Formulierung „Der Ältestenrat befasst sich
nicht mit Themen, die laut Zuständigkeitsordnung einem der Ausschüsse oder dem Rat zugeordnet
sind“ (§ 8 Abs. 2 Nr. 3) überflüssig und könne somit gestrichen werden. Im Folgenden verdeutlicht AM
Puchert-Blöbaum seine Auffassung an zwei Beispielen. Darüber hinaus sollten die Sitzungen des
Ältestenrates zwar – wie die interfraktionellen Gespräche bisher auch – protokolliert werden. Die
Protokolle sollten jedoch nicht ins Ratsinformationssystem gestellt werden, sondern per E-Mail an die
Mitglieder bzw. Ratsmitglieder verschickt werden. Da das Ratsinformationssystem nicht immer genutzt
werde, könne so sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die Protokolle auch zur Kenntnis
bekommen. Abschließend stellt AM Puchert-Blöbaum fest, dass sich auch die SPD-Fraktion an dem
Gremium des Ältestenrates beteiligen werde, sofern die von ihm angesprochenen Änderungen
berücksichtigt würden.
AM Meckelmann stellt für die CDU fest, dass seine Fraktion das Ratsinformationssystem intensiv nutze,
so dass eine Änderung der Formulierung aus seiner Sicht nicht notwendig sei. AM Dr. Bruck gibt zu
bedenken, dass die Versendung des Protokolls per E-Mail nicht so sicher sei, wie eine Einstellung
desselben in das Ratsinformationssystem. Um hier jedoch zu einer einvernehmlichen Lösung zu
kommen, schlage er folgende Umformulierung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 vor: „Der Ältestenrat befasst sich
nicht inhaltlich mit Themen, die laut Zuständigkeitsordnung einem der Ausschüsse oder dem Rat
zugeordnet sind.“ In der sich nun anschließenden Diskussion wird die Thematik sehr kontrovers
diskutiert. BM Schemmel erläutert im weiteren Verlauf den Sinn des Gremiums des Ältestenrates. So
gehe es doch darum, Vertrauen aufzubauen und unbefangen miteinander umzugehen. Deshalb
appelliere er an die Anwesenden zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Nach weiterer kurzer
kontroverser Diskussion stellt AM Frau Asemissen den Antrag auf Abstimmung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe in der angegebenen Fassung (Drucksache 30/2010) zu
ändern.
Beratungsergebnis:
- 9 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -