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Allgemeine Vorlage (Flächendeckende Einführung des SchülerTickets im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS))

Daten

Kommune
Kall
Größe
103 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
25.03.11, 18:18
Aktualisiert
21.01.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 42/2011 05.04.2011 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Flächendeckende Einführung des SchülerTickets im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 5.04.2011 – TOP 4 – beschließt der Rat die Einführung des SchülerTickets für die Hauptschule Kall sowie die Einführung des PrimaTickets für die Grundschulen Kall und Sistig zum 01.08.2011 bei gleichzeitiger Integration des Sonderlinienverkehrs (§ 43 Absatz 2 PBefG) in den öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz. Sachdarstellung: Die Schülerbeförderung zu den gemeindlichen Grund- und Hauptschulen erfolgt derzeit, wie in einigen Kommunen des Kreises Euskirchen, im Rahmen eines genehmigten Sonderverkehrs gem. § 43 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr gem. § 42 PBefG. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Auslaufmodell des Schülerbeförderungsverkehrs. Die Gemeinde Kall als Schulträger zahlt derzeit einen pauschalen Betrag für die Beförderung der gemäß Schülerfahrkostenverordnung freifahrberechtigten Schüler/innen zu den gemeindlichen Grund- und Hauptschulen. Ferner erfolgt für anspruchsberechtigte, nicht freifahrberechtigte Schüler/innen die Übernahme der Fahrkosten gemäß den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung. Die Kosten für die Schülerbeförderung insgesamt belaufen sich auf rd. 320.000,- € pro Jahr. Mit den Zielen Tarifvereinfachung, Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler und Heranführung der Kinder an die Möglichkeiten welche der öffentliche Nahverkehr bietet, hat die VRSVerbandsversammlung, welche sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften aus dem Verbundgebiet zusammensetzt, am 04.Februar 2011 die flächendeckende Einführung des SchülerTicket für Grundschulen und weiterführende Schulen beschlossen. Vorlagen-Nr. 42/2011 Seite 2 Gleichzeitig wurde beschlossen das JuniorTicket und das bisherige SchülerJahresTicket aus dem Tarifangebot zu nehmen. Die Schulträger können daher gemäß Schülerfahrkostenverordnung für den Linienverkehr das SchülerTicket als günstigstes Zeitticket einführen. Mit Einführung des SchülerTicket verliert der o.a. Sonderlinienverkehr unter Anwendung des VRS-Tarifs aus unternehmerischer Sicht seine Daseinsberechtigung. Daher wird angestrebt, dieses Verkehrsangebot 1:1 umzuwandeln und mit den dazugehörigen Qualitätsstandards in das öffentliche Nahverkehrsangebot des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen zu integrieren. In den nächsten Jahren wird der Nahverkehrsplan, in Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Kreis, sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter schulpolitischen Gesichtspunkten fortgeschrieben und angepasst werden müssen. Für die Kommunen fallen die bisherigen Aufwendungen (Berechtigungsausweise und Beförderungskosten) für den Schülerverkehr weg, welche mit der RVK abgerechnet wurden. Gleichzeitig muss der Schulträger dann die so genannte Schulträgerleistung für die freifahrtberechtigten Schüler nach der Schülerfahrkartenverordnung an das Verkehrsunternehmen (RVK) abführen. Soweit darüber hinaus Aufwendungen entstehen, die den neuen ÖPNV-Linienverkehr betreffen, werden diese auf den Kreis Euskirchen verlagert. Der Kreis muss diesen Aufwand über die ÖPNV-Umlage refinanzieren. Das SchülerTicket garantiert als einziges Ticket, gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Schulstandortdiskussionen, dass jedes Kind jede von den Eltern gewünschte Schule mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen kann. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung bietet die Einführung des SchülerTicket und damit die Sicherstellung eines sachgerechten Angebots im öffentlichen Nahverkehr, sowohl der schulpolitisch gewollten Entwicklung als auch der elterlichen Willensbildung genügend Spielraum. Das SchülerTicket ist an 365 Tagen im Jahr in allen Verkehrsmitteln die im Verbundgebiet des VRS ihre Fahrleistung erbringen, gültig. Das bisher günstigste Zeitticket für Schüler/innen (Schülerjahresticket) gilt lediglich an allen Schultagen für die Beförderung zwischen Wohnort und Schule. Für die unbegrenzte Nutzung des SchülerTicket ist eine Selbstbeteiligung der Kunden notwendig. Diese Selbstbeteiligung unterscheidet von der Höhe her 2 Kategorien. Im Kreis Euskirchen liegen bis auf Weilerswist, Mechernich und Euskirchen alle Kommunen in der Standortkategorie 2, d.h. für sie gilt ein reduzierter Preis. In der Standortkategorie 2 wurden folgende Tarife für das SchülerTicket festgelegt: weiterführende Schulen: 1. Kind: 6,00 € 2. Kind: 3,00 € 3. Kind: 0,00 € Selbstzahler: 23,90 € Grundschulen: 1. Kind: 2. Kind: 3. Kind: Selbstzahler: 4,80 € 2,40 € 0,00 € 19,10 € Von den Erziehungsberechtigten anspruchsberechtigter Kinder, die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII erhalten, wird keine Selbstbeteiligung erhoben. Bereits erfolgreiche durchgeführte Pilotversuche für Primarschulen in einzelnen Kommunen des Verbundgebietes zeigten eine hohe Akzeptanz für das SchülerTicket. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sehr schnell bewusst geworden ist, dass das SchülerTicket einen erheblichen Vorlagen-Nr. 42/2011 Seite 3 Zusatznutzen für Eltern und Kinder darstellt und die Beiträge der Nutzer sich bereits bei monatlich ein- bis zweimaliger Freizeitnutzung lohnen. Von der Freizeitnutzung profitieren in erster Linie die Schüler/innen der weiterführenden Schulen, jedoch weniger die Schüler/innen des Primarbereichs. Daher bietet die VRS für Grundschüler/innen alternativ das PrimaTicket als ein persönliches, ausschließlich schulwegbezogenes Ticket für Fahrten zwischen Wohnort und Schule an. Damit besteht für die Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, entweder das SchülerTicket oder das PrimaTicket einzuführen. Das neue PrimaTicket gilt schulwegbezogen von montags bis freitags bis 18 Uhr sowie samstags bis 15 Uhr. Während der Sonn- und Feiertage sowie während der für das Land NordrheinWestfalen festgelegten Ferienzeiten besitzt das PrimaTicket keine Gültigkeit. Die Kosten für das PrimaTicket werden für freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler von den Schulträgern übernommen. Selbstzahler können das PrimaTicket nach Preisstufen differenziert erwerben. Grundsätzlich sind die Schulträger nicht zur Einführung des SchülerTickets bzw. PrimaTickets verpflichtet. Eine Einführung wird jedoch aufgrund einer flächendeckenden, einheitlichen Regelung der Schülerbeförderung empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Schulentwicklungsplanung. Zudem handelt es sich bei den derzeit eingerichteten Sonderverkehren um weniger flexible Auslaufmodelle. Beim SchülerTicket wird trotz des von den Eltern zu leistenden Eigenanteils ein Vorteil in der Freizeitnutzungsmöglichkeit gesehen. Das PrimaTicket beinhaltet keinen Elternanteil und bietet eine einheitlich geregelte Schülerbeförderung für alle Grundschüler/innen. Die Verwaltung befürwortet daher die Einführung des SchülerTickets an der Hauptschule Kall sowie die Einführung des PrimaTickets für die Grundschulen Kall und Sistig zum 01.08.11 bei gleichzeitiger Integration des Sonderlinienverkehrs (§ 43 Absatz 2 PBefG) in den öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 5.04.2011 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.