Daten
Kommune
Kall
Größe
103 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
25.03.11, 18:18
Aktualisiert
21.01.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
42/2011
05.04.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Flächendeckende Einführung des SchülerTickets im Verkehrsverbund Rhein-Sieg
(VRS)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
5.04.2011 – TOP 4 – beschließt der Rat die Einführung des SchülerTickets für die Hauptschule
Kall sowie die Einführung des PrimaTickets für die Grundschulen Kall und Sistig zum 01.08.2011
bei gleichzeitiger Integration des Sonderlinienverkehrs (§ 43 Absatz 2 PBefG) in den öffentlichen
Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz.
Sachdarstellung:
Die Schülerbeförderung zu den gemeindlichen Grund- und Hauptschulen erfolgt derzeit, wie in
einigen Kommunen des Kreises Euskirchen, im Rahmen eines genehmigten Sonderverkehrs
gem. § 43 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr gem. § 42 PBefG. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Auslaufmodell des Schülerbeförderungsverkehrs.
Die Gemeinde Kall als Schulträger zahlt derzeit einen pauschalen Betrag für die Beförderung der
gemäß Schülerfahrkostenverordnung freifahrberechtigten Schüler/innen zu den gemeindlichen
Grund- und Hauptschulen. Ferner erfolgt für anspruchsberechtigte, nicht freifahrberechtigte Schüler/innen die Übernahme der Fahrkosten gemäß den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung.
Die Kosten für die Schülerbeförderung insgesamt belaufen sich auf rd. 320.000,- € pro Jahr.
Mit den Zielen Tarifvereinfachung, Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler und Heranführung der Kinder an die Möglichkeiten welche der öffentliche Nahverkehr bietet, hat die VRSVerbandsversammlung, welche sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften aus dem Verbundgebiet zusammensetzt, am 04.Februar 2011 die flächendeckende
Einführung des SchülerTicket für Grundschulen und weiterführende Schulen beschlossen.
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Gleichzeitig wurde beschlossen das JuniorTicket und das bisherige SchülerJahresTicket aus
dem Tarifangebot zu nehmen. Die Schulträger können daher gemäß Schülerfahrkostenverordnung für den Linienverkehr das SchülerTicket als günstigstes Zeitticket einführen.
Mit Einführung des SchülerTicket verliert der o.a. Sonderlinienverkehr unter Anwendung des
VRS-Tarifs aus unternehmerischer Sicht seine Daseinsberechtigung. Daher wird angestrebt,
dieses Verkehrsangebot 1:1 umzuwandeln und mit den dazugehörigen Qualitätsstandards in das
öffentliche Nahverkehrsangebot des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen zu integrieren.
In den nächsten Jahren wird der Nahverkehrsplan, in Abstimmung zwischen den Kommunen und
dem Kreis, sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter schulpolitischen Gesichtspunkten fortgeschrieben und angepasst werden müssen.
Für die Kommunen fallen die bisherigen Aufwendungen (Berechtigungsausweise und Beförderungskosten) für den Schülerverkehr weg, welche mit der RVK abgerechnet wurden. Gleichzeitig
muss der Schulträger dann die so genannte Schulträgerleistung für die freifahrtberechtigten
Schüler nach der Schülerfahrkartenverordnung an das Verkehrsunternehmen (RVK) abführen.
Soweit darüber hinaus Aufwendungen entstehen, die den neuen ÖPNV-Linienverkehr betreffen,
werden diese auf den Kreis Euskirchen verlagert. Der Kreis muss diesen Aufwand über die
ÖPNV-Umlage refinanzieren.
Das SchülerTicket garantiert als einziges Ticket, gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen
Schulstandortdiskussionen, dass jedes Kind jede von den Eltern gewünschte Schule mit dem
öffentlichen Nahverkehr erreichen kann. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung
bietet die Einführung des SchülerTicket und damit die Sicherstellung eines sachgerechten Angebots im öffentlichen Nahverkehr, sowohl der schulpolitisch gewollten Entwicklung als auch der
elterlichen Willensbildung genügend Spielraum.
Das SchülerTicket ist an 365 Tagen im Jahr in allen Verkehrsmitteln die im Verbundgebiet des
VRS ihre Fahrleistung erbringen, gültig. Das bisher günstigste Zeitticket für Schüler/innen (Schülerjahresticket) gilt lediglich an allen Schultagen für die Beförderung zwischen Wohnort und
Schule. Für die unbegrenzte Nutzung des SchülerTicket ist eine Selbstbeteiligung der Kunden
notwendig.
Diese Selbstbeteiligung unterscheidet von der Höhe her 2 Kategorien.
Im Kreis Euskirchen liegen bis auf Weilerswist, Mechernich und Euskirchen alle Kommunen in
der Standortkategorie 2, d.h. für sie gilt ein reduzierter Preis.
In der Standortkategorie 2 wurden folgende Tarife für das SchülerTicket festgelegt:
weiterführende Schulen:
1. Kind:
6,00 €
2. Kind:
3,00 €
3. Kind:
0,00 €
Selbstzahler:
23,90 €
Grundschulen:
1. Kind:
2. Kind:
3. Kind:
Selbstzahler:
4,80 €
2,40 €
0,00 €
19,10 €
Von den Erziehungsberechtigten anspruchsberechtigter Kinder, die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII erhalten, wird keine Selbstbeteiligung erhoben.
Bereits erfolgreiche durchgeführte Pilotversuche für Primarschulen in einzelnen Kommunen des
Verbundgebietes zeigten eine hohe Akzeptanz für das SchülerTicket. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sehr schnell bewusst geworden ist, dass das SchülerTicket einen erheblichen
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Zusatznutzen für Eltern und Kinder darstellt und die Beiträge der Nutzer sich bereits bei monatlich ein- bis zweimaliger Freizeitnutzung lohnen.
Von der Freizeitnutzung profitieren in erster Linie die Schüler/innen der weiterführenden Schulen,
jedoch weniger die Schüler/innen des Primarbereichs.
Daher bietet die VRS für Grundschüler/innen alternativ das PrimaTicket als ein persönliches,
ausschließlich schulwegbezogenes Ticket für Fahrten zwischen Wohnort und Schule an. Damit
besteht für die Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, entweder das SchülerTicket oder das PrimaTicket einzuführen.
Das neue PrimaTicket gilt schulwegbezogen von montags bis freitags bis 18 Uhr sowie samstags
bis 15 Uhr. Während der Sonn- und Feiertage sowie während der für das Land NordrheinWestfalen festgelegten Ferienzeiten besitzt das PrimaTicket keine Gültigkeit. Die Kosten für das
PrimaTicket werden für freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler von den Schulträgern übernommen. Selbstzahler können das PrimaTicket nach Preisstufen differenziert erwerben.
Grundsätzlich sind die Schulträger nicht zur Einführung des SchülerTickets bzw. PrimaTickets
verpflichtet. Eine Einführung wird jedoch aufgrund einer flächendeckenden, einheitlichen Regelung der Schülerbeförderung empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Schulentwicklungsplanung. Zudem handelt es sich bei den derzeit eingerichteten Sonderverkehren um
weniger flexible Auslaufmodelle.
Beim SchülerTicket wird trotz des von den Eltern zu leistenden Eigenanteils ein Vorteil in der
Freizeitnutzungsmöglichkeit gesehen. Das PrimaTicket beinhaltet keinen Elternanteil und bietet
eine einheitlich geregelte Schülerbeförderung für alle Grundschüler/innen.
Die Verwaltung befürwortet daher die Einführung des SchülerTickets an der Hauptschule Kall
sowie die Einführung des PrimaTickets für die Grundschulen Kall und Sistig zum 01.08.11 bei
gleichzeitiger Integration des Sonderlinienverkehrs (§ 43 Absatz 2 PBefG) in den öffentlichen
Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und
Sport am 5.04.2011 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.