Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
61 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
22.03.2007
TOP
Gemeinderat
27.03.2007
TOP
42/2007
Bemerkungen
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Frau Stolz-Maquet
Aktenzeichen:
Datum:
I L/G
12.03.2007
Bezeichnung
Belegungssituation in den Kindergärten in der Gemeinde Hürtgenwald im kommenden
Kindergartenjahr;
hier: Mögliche Schließung einer Gruppe im Kindergarten Brandenberg
Sachverhalt:
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens stellt sich die Belegungssituation in den drei
gemeindlichen Kindergärten und dem in kirchlicher Trägerschaft stehenden Fatima Kindergarten
in Vossenack wie folgt dar:
1. Kindergarten Gey
Der Kindergarten verfügt über zwei Regelgruppen
Tagesstättengruppe (20 Plätze), also insgesamt 70 Plätze.
(jeweils
25
Plätze)
und
eine
Angemeldet wurden zum Kindergartenjahr 2007/08 insgesamt 74 Kinder, die bis zum 31.10.2004
geboren sind. Hiervon nehmen 19 an der Übermittagsbetreuung teil.
Darüber hinaus sind mit dem Wunsch zur Aufnahme zum 01.08.2007 noch 4 Kinder unter 3 Jahre
(U-3-Kinder), ersatzweise zum Rechtsanspruchsbeginn (Vollendung des 3. Lebensjahres) und
weitere 4 Kinder zur Aufnahme mit Beginn des Rechtsanspruchs (Geburtszeitraum November
2004 bis Mai 2005) angemeldet. Würden die U-3-Kinder zum 01.08.2007 aufgenommen, nähmen
sie aufgrund der anzuwendenden Umrechnungsformel 10 Plätze in Anspruch.
Ohne eventuelle Zuzüge und Zwischenanmeldungen zu berücksichtigen, müssten alleine zur
Rechtsanspruchsgewährleistung bis Mai 2008 82 Kinder aufgenommen werden. Würden die U-3Kinder zum 01.08.2007 aufgenommen, wären insgesamt 88 Plätze belegt.
Mit dem Kreisjugendamt wurden mehrere Lösungsvarianten besprochen.
a) Man nimmt die vier U-3-Kinder zum 01.08.2007 auf und richtet im jetzigen Mehrzweckraum
des Kindergartens eine weitere Gruppe ein (Bedarf ist aufgrund der derzeitigen
Kindergartenzahlen laut beiliegendem Bedarfsplan voraussichtlich nur für ein Jahr
-1 -
gegeben). Es wären dann unter Berücksichtigung der Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen
und 2 Regelgruppen mit 25 Plätzen sowie der zusätzlich eingerichteten Gruppe mit 20
Plätzen maximal 90 Plätze vorhanden. Bei dieser Lösung müsste das Personal aber
entsprechend verstärkt werden.
b) Man nimmt die Kinder zum Rechtsanspruchszeitpunkt auf und belegt die Gruppen
zusätzlich mit 12 Kindern. Bei dieser Lösung bliebe der Mehrzweckraum frei. Allerdings
wäre dann eine zusätzliche Arbeitskraft bereit zu stellen.
Zur Zeit kann ich noch keine Empfehlung für eine der beiden vorgestellten Lösungsmöglichkeiten
geben. Es hat zwar diesbezüglich bereits ein Gespräch mit dem Kreisjugendamt stattgefunden. Es
sind jedoch noch weitere Gespräche mit der Kindergartenleitung, der Fachaufsicht des
Kreisjugendamtes sowie mit dem Landesjugendamt erforderlich, um die Umsetzbarkeit der
Vorschläge in räumlicher und betrieblicher Hinsicht prüfen zu können.
2. Kindergarten Brandenberg
Der Kindergarten verfügt über 2 Regelgruppen mit insgesamt 50 Plätzen. Es liegen zum
01.08.2007 insgesamt nur 26 Anmeldungen vor. Ein weiteres Kind soll zum
Rechtsanspruchszeitpunkt 01.01.2008 aufgenommen werden. Für ein U-3-Kind (geboren im
Januar 2005) wird eine Aufnahme zum 01.08.2007 gewünscht.
Alle Eltern aus Gey, deren 8 Kinder zur Zeit dort eventuell keinen Platz erhalten können, sind
durch die Verwaltung angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, ob sie ihr Kind bis zum
31.07.2008 eventuell in den Kindergarten Brandenberg bringen würden. Es hat sich niemand für
diesen Vorschlag ausgesprochen (zum Teil handelt es sich allerdings auch um Kinder, deren
Geschwister bereits im Kindergarten Gey sind).
Für Brandenberg wird keine andere Möglichkeit gesehen, als eine Gruppe zu schließen. Bei einer
eingruppigen Einrichtung sind zwei Fachkräfte erforderlich, die bei 10 Kindern im
Nachmittagsbereich 73,5 Stunden arbeiten und bei 12 bis 15 Kindern 77 Stunden benötigen. Die
verbleibende Gruppe könnte um maximal bis zu 20 % (= 5 Kinder) ggf. aufgestockt werden. In
diesem Falle wäre es allerdings ratsam, das U-3-Kind erst zum Rechtsanspruchszeitpunkt (Januar
2008) aufzunehmen. Details müssen hier noch mit dem Kreisjugendamt abgestimmt werden.
Unter Berücksichtigung des zu 1. Gesagten wäre es eventuell möglich, in Brandenberg
freiwerdendes Personal zumindest noch ein weiteres Jahr in Gey zu beschäftigen.
3. Kindergarten Kleinhau
Der Kindergarten verfügt über 2 Regelgruppen mit insgesamt 50 Plätzen.
Zum 01.08.2007 liegen 41 Anmeldungen vor. Darüber hinaus wird derzeit für drei U-3-Kinder eine
Aufnahme zum 01.08.2007 und für 2 Kinder eine Aufnahme zum Rechtsanspruchszeitpunkt
gewünscht. Der Kindergarten wird also bis Frühjahr 2008 voll belegt sein.
4. Kindergarten Vossenack
Der Kindergarten verfügt über eine Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen und 3 Regelgruppen mit je
25 Plätzen, also insgesamt 95 Plätze.
Zum 01.08.2007 liegen 72 Anmeldungen vor (54 aus dem Einzugsbereich des Kindergartens, je
eine aus den Einzugsbereichen der Kindergärten Brandenberg und Schmidt sowie 16 aus dem
Einzugsbereich des Kindergartens Kleinhau). Hiervon nehmen 14 Kinder an der
Übermittagsbetreuung teil.
-2 -
Im Kindergarten wird ein behindertes Kind integrativ betreut, welches nach der anzuwendenden
Umrechnungsformel 3 Plätze belegt.
Darüber hinaus sind laut Mitteilung des Fatima Kindergartens zum Rechtsanspruchszeitraum 3
Kinder (bis 01.03.2008) und zum 01.08.2007 drei U-3-Kinder (Geburtszeitraum November 2004
bis Juli 2005) sowie zum 01.08. bis 01.10.2007 drei U-2-Kinder (Geburtszeitraum August 2005 bis
Januar 2006) verbindlich angemeldet. Der Kindergarten in Vossenack wird also nach derzeitigem
Stand bis März 2008 mit 84,5 Kinder belegt sein. Nicht berücksichtigt sind die drei U-2-Kinder
(Betreuungssondergenehmigung des Landesjugendamtes erforderlich) und eventuell Zuzüge bis
zum Ende des Kindergartenjahres.
5. Empfehlungen
Nach meinem Dafürhalten besteht für die Kindergärten Kleinhau und Vossenack zur Zeit kein
Handlungsbedarf. Dagegen wird mit Abschluss des zur Zeit laufenden Kindergartenjahres im
Kindergarten Brandenberg die Schließung einer Gruppe notwendig. Seitens des Kreis- und des
Landesjugendamtes ist aufgrund des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens und der Zahlen der
gemeindlichen Kindergartenfortschreibung die nochmalige Erteilung einer Betriebserlaubnis für 2
Gruppen nicht möglich.
Hinsichtlich der Situation im Kindergarten Gey empfehle ich dem geschilderten Betreuungsbedarf
Rechnung zu tragen. Welche der beiden aufgezeigten Lösungen letztlich umgesetzt werden kann
und soll, ist in Abstimmungsgesprächen zwischen Kreis- und Landesjugendamt, der Kindergartenleitung und der Verwaltung zu ermitteln.
Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die diesbezüglich Ausführungen in der Beschlussvorlage
verwiesen.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald festzustellen, dass für die
Kindergärten in Kleinhau und Vossenack derzeit kein Handlungsbedarf aufgrund der vorliegenden
Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr besteht.
Des Weiteren empfiehlt der Schulausschuss dem Rat zu beschließen, aufgrund des fehlenden
Bedarfs eine der beiden bestehenden Regelgruppen im Kindergarten Brandenberg zum Ende des
laufenden Kindergartenjahres zu schließen.
Schließlich empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den über das
Platzangebot hinausgehenden Bedarf im Kindergarten Gey Rechnung zu tragen. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Kreis- und Landesjugendamt Gespräch mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Lösung des Problems zu führen. Das Ergebnis ist dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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3)
4)
€
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Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)