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Beschlußtext (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
26.03.10, 21:30
Aktualisiert
26.03.10, 21:30
Beschlußtext (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 11.03.2010: 5. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Der Ausschuss beschließt wie folgt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der vereinfachten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der vereinfachten 5. Änderung und der Begründung zu und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Gleichzeitig erfolgt die Offenlegung für die Dauer eines Monats. Beratungsergebnis: - einstimmig -