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Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d)Entsendungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und V 496/2009 Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d) Entsendungsbeschlüsse Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Zülpich vom 23.03.2009 (siehe Anlage 3 zur Niederschrift), worin dieser um eine Ergänzung zu § 1 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen der LEP-AöR und der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (siehe Anlage 2 zur Z 3/V 496/2009) hinsichtlich der Gewerbeflächenausweisung in der Region nach Ablauf der Zweckbindung und Umwandlung bittet. Landrat Rosenke und AV Poth schlagen vor, diese vermeintliche Klarstellung bzw. Ergänzung heute zur Kenntnis zu nehmen, die mit allen Beteiligten detailliert abgesprochene Vereinbarung aber nicht mehr zu ändern bzw. zu ergänzen. In den weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten sollte auf das Schreiben des Bürgermeisters hingewiesen werden. In der folgenden Aussprache stimmt das Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) namens seiner Fraktion dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu. Das unterschriftsreife Vertragswerk sollte nicht mehr mit weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen belastet werden. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 17.02.2009 (siehe Z 2/V 496/2009). Seine Fraktion halte es weiterhin für erforderlich, die politischen Gremien des Kreises unaufgefordert und jährlich über den Stand des Ansiedlungsverfahrens zu unterrichten und des Weiteren den Beginn des Ansiedlungsverfahrens genau zu terminieren. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet nochmals, wie auch in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 angesprochen, um Klarstellung, dass es sich bei dem in der Vorlage 496/2009 (siehe Seite 4) errechneten verbleibenden finanziellen Restrisiko des Kreises um eine Höchstsumme, bezogen auf die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Anlage 3 zur Anlage 2 der Vorlage 496/2009 (ausgehend von 43,4 Mio. €), handele. Des Weiteren regt Herr Troschke an, das Ankaufsrecht des Kreises (als Beteiligtem der Vereinbarung) notariell durch Auflassungsvormerkung im Grundbuch abzusichern, um so das Risiko des Kreises zu minimieren und Kosten zu sparen. AV Poth weist darauf hin, dass das genaue Verfahren und Vorgehen nach den Bestimmungen der Unternehmenssatzung noch ausgehandelt werden könne. Mit den Gesprächen soll Anfang April 2009 begonnen werden. Auf entsprechende Rückfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff teilt Landrat Rosenke mit, dass die Bürgermeister des Kreises im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenzen seit ca. drei Jahren in das Verfahren zur Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist eingebunden und das Einsprüche bzw. Einwendungen gegen das nunmehr vorliegende Vertragswerk nicht erhoben worden seien. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Vorlage 496/2009 in der Fassung der Verwaltungsergänzung vom 18.02.2009 (Z 3/V 496/2009) wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt: a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land NordrheinWestfalen b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1 zu Z 3/V 496/2009 d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2 zu Z 3/V 496/2009 e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2 zu Z 3/V 496/2009 f) die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Abs. 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Abs. 4 der Unternehmenssatzung): Mitglied 1. Landrat Günter Rosenke 2. Josef Reidt 3. Norbert Häger Stellvertreter AV Manfred Poth Ute Stolz Andreas Schulte g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Abs. 2 der Vereinbarung mit dem Land) h) die Bestimmung von Josef Reidt zum Stimmführer und von Norbert Häger zum Stellvertreter des Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Abs. 9 der Vereinbarung mit dem Land). Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einigen Enthaltungen