Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und
V 496/2009
Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen
und Weilerswist
a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer
Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen
und der Gemeinde
Weilerswist
b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und
Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in
Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“,
der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d) Entsendungsbeschlüsse
Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über ein Schreiben
des Bürgermeisters der Stadt Zülpich vom 23.03.2009 (siehe
Anlage 3 zur Niederschrift), worin dieser um eine Ergänzung zu
§ 1 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen der LEP-AöR und der
Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land NRW (siehe Anlage 2 zur
Z 3/V 496/2009) hinsichtlich der Gewerbeflächenausweisung in
der Region nach Ablauf der Zweckbindung und Umwandlung
bittet.
Landrat Rosenke und AV Poth schlagen vor, diese
vermeintliche Klarstellung bzw. Ergänzung heute zur Kenntnis
zu nehmen, die mit allen Beteiligten detailliert abgesprochene
Vereinbarung aber nicht mehr zu ändern bzw. zu ergänzen.
In den weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten sollte auf das
Schreiben des Bürgermeisters hingewiesen werden.
In der folgenden Aussprache stimmt das Kreistagsmitglied
Kolvenbach (CDU) namens seiner Fraktion dem
Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu. Das unterschriftsreife
Vertragswerk sollte nicht mehr mit weiteren Änderungen bzw.
Ergänzungen belastet werden.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke nimmt Bezug auf
seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom
17.02.2009 (siehe Z 2/V 496/2009). Seine Fraktion halte es
weiterhin für erforderlich, die politischen Gremien des Kreises
unaufgefordert und jährlich über den Stand des
Ansiedlungsverfahrens zu unterrichten und des Weiteren den
Beginn des Ansiedlungsverfahrens genau zu terminieren.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet nochmals, wie auch
in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009
angesprochen, um Klarstellung, dass es sich bei dem in der
Vorlage 496/2009 (siehe Seite 4) errechneten verbleibenden
finanziellen Restrisiko des Kreises um eine Höchstsumme,
bezogen auf die Kosten- und Finanzierungsübersicht der
Anlage 3 zur Anlage 2 der Vorlage 496/2009 (ausgehend von
43,4 Mio. €), handele.
Des Weiteren regt Herr Troschke an, das Ankaufsrecht des
Kreises (als Beteiligtem der Vereinbarung) notariell durch
Auflassungsvormerkung im Grundbuch abzusichern, um so das
Risiko des Kreises zu minimieren und Kosten zu sparen.
AV Poth weist darauf hin, dass das genaue Verfahren und
Vorgehen nach den Bestimmungen der Unternehmenssatzung
noch ausgehandelt werden könne. Mit den Gesprächen soll
Anfang April 2009 begonnen werden.
Auf entsprechende Rückfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden
Reiff teilt Landrat Rosenke mit, dass die Bürgermeister des
Kreises im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenzen
seit ca. drei Jahren in das Verfahren zur Entwicklung der
interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche
Euskirchen/Weilerswist eingebunden und das Einsprüche bzw.
Einwendungen gegen das nunmehr vorliegende Vertragswerk
nicht erhoben worden seien.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage 496/2009 in der Fassung der
Verwaltungsergänzung vom 18.02.2009 (Z 3/V 496/2009) wie
folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt:
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung
und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in
Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines
gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss
einer Vereinbarung des gemeinsamen
Kommunalunternehmens mit dem Land NordrheinWestfalen
b) die Errichtung eines gemeinsamen
Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen /
Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises
Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde
Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung
c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen /
Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung
der Anlage 1 zu Z 3/V 496/2009
d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen
Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen
Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der
LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem
gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“,
der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Anlage 2 zu Z 3/V 496/2009
e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu
Anlage 2 zu Z 3/V 496/2009
f)
die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des
Verwaltungsrates (§ 5 Abs. 3 der Unternehmenssatzung)
und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Abs. 4 der
Unternehmenssatzung):
Mitglied
1.
Landrat Günter Rosenke
2.
Josef Reidt
3.
Norbert Häger
Stellvertreter
AV Manfred Poth
Ute Stolz
Andreas Schulte
g) die
personenidentische
Entsendung
der
in
den
Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als
Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Abs. 2
der Vereinbarung mit dem Land)
h) die Bestimmung von
Josef Reidt
zum Stimmführer
und von
Norbert Häger
zum Stellvertreter des Stimmführers
im Projektbeirat (§ 5 Abs. 9 der Vereinbarung mit dem
Land).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei einigen Enthaltungen