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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
26.03.10, 21:30
Aktualisiert
26.03.10, 21:30
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier:   Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 11.03.2010: 9. Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche AV Puchert-Blöbaum stellt den vorliegenden Antrag auf Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) vor und weist in dem Zusammenhang auf die Festsetzungen hinsichtlich Zulässigkeit von Nebenanlagen in dem direkt anschließenden Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hin. Schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus sei die beantragte Änderung sinnvoll, so endet er seine Ausführungen. AM Pankoke kann sich nicht erklären, warum es zu so unterschiedlichen Festsetzungen kommen konnte. FBL Oortman erklärt, dass der Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar sei, da beide Bebauungspläne bereits sehr lange rechtskräftig und mehrfach geändert worden seien. Da nur die Änderung der textlichen Festsetzungen erfolgen müsse, fragt AM Pankoke nach, ob trotzdem ein Verfahren mit hohem Verwaltungsaufwand notwendig sei. Dem stimmt TA Knipping zu und ergänzt, dass aber ein einfaches Änderungsverfahren ausreichend sein wird. Sodann wird über den Antrag wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der noch anstehenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt. Beratungsergebnis: - einstimmig -