Daten
Kommune
Hürtgenwald
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64 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
11.09.2008
94/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
F/zie
22.08.2008
Bezeichnung
Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark Eifel Infopunkt im Ortsteil
Zerkall - Bauleitplanung -
Sachverhalt:
Mit dem Investor für die Errichtung des gastronomischen Betriebes ist seinerzeit vereinbart
worden, dass dieser auch die beiden notwendigen Bauleitverfahren –
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan – auf seine Kosten durchführt.
In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2007 wurde dies im Zusammenhang mit den
Aufstellungsbeschlüssen für die beiden Bauleitverfahren auch so beschlossen.
Der Investor sieht sich nunmehr nicht mehr aus, die Bauleitplanung durchzuführen. Der Genannte
möchte erst eine weitere Planung betreiben und das Grundstück erwerben, wenn die anhängigen
Bauleitverfahren abgeschlossen sind.
Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob dem Ansinnen des Investors gefolgt wird und die
beiden Bauleitverfahren von der Gemeinde abgewickelt werden.
Die Kosten für die Durchführung der beiden Bauleitverfahren betragen gemäß Auskunft von Herrn
Faßbender vom Stadtplanungsbüro Zimmermann ca. 40.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Ohne
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Je nach Beschluss
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)