Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,8 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Beschlusstext (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn)

öffnen download melden Dateigröße: 8,8 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses vom 17.02.2009 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und beschließt: Unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung keine Einwände erhebt, ermächtigt der Kreistag die Verwaltung, gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden Räume der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes im noch zu erstellenden Gebäude in Mechernich eine Mietgarantie für Mietausfall oder Mindermiete unter folgenden Bedingungen zu erklären: Die Mietgarantie wird für max. 2 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Land übernommen, frühestens ab dem 16. Jahr seit Beginn des Mietverhältnisses. Ab dem 31. Jahr seit Beginn des Mietverhältnisses ist eine Mietgarantie ausgeschlossen. Die Stadt Mechernich ist verpflichtet, sich mit aller Kraft zu bemühen, eine Ersatznutzung zu finden oder dann das Gebäude zum Verkehrswert zu veräußern. Der Kreis Euskirchen hat ein vorrangiges Ankaufsrecht für das Gebäude. Im Falle des Verkaufs hat die Stadt Mechernich gegen den Kreis Euskirchen einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgezinsten Barwert der dann noch fälligen Finanzierungs- und Tilgungsaufwände der Stadt Mechernich für dieses Gebäude. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 4 Gegenstimmen V 506/2009