Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,8 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur
Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes
Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach
Mietbeginn
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des
Kreisausschusses vom 17.02.2009 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3
KrO NRW und beschließt:
Unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung keine
Einwände erhebt, ermächtigt der Kreistag die Verwaltung,
gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden Räume
der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes im noch zu
erstellenden Gebäude in Mechernich eine Mietgarantie für
Mietausfall oder Mindermiete unter folgenden Bedingungen zu
erklären:
Die Mietgarantie wird für max. 2 Jahre nach Beendigung des
Mietverhältnisses mit dem Land übernommen, frühestens ab
dem 16. Jahr seit Beginn des Mietverhältnisses. Ab dem 31.
Jahr seit Beginn des Mietverhältnisses ist eine Mietgarantie
ausgeschlossen.
Die Stadt Mechernich ist verpflichtet, sich mit aller Kraft zu
bemühen, eine Ersatznutzung zu finden oder dann das
Gebäude zum Verkehrswert zu veräußern.
Der Kreis Euskirchen hat ein vorrangiges Ankaufsrecht für das
Gebäude.
Im Falle des Verkaufs hat die Stadt Mechernich gegen den
Kreis Euskirchen einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der
Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgezinsten
Barwert der dann noch fälligen Finanzierungs- und
Tilgungsaufwände der Stadt Mechernich für dieses Gebäude.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 4 Gegenstimmen
V 506/2009