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Beschlusstext (Verkauf Landeswald (Eifelflächen))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Verkauf Landeswald (Eifelflächen) TOP 17 V 512/2009 Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über ein Schreiben des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom heutigen Tage (siehe Anlage 1 zur Niederschrift). Soweit alle Bemühungen, den Eifelwald im Landeseigentum zu belassen, scheitern, bittet der Bürgermeister den Kreis um Unterstützung darin, die im Gebiet der Gemeinde Nettersheim liegenden Waldflächen im Wege des Vorkaufsrechts zu erwerben. Nach Auffassung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim gäbe es hier zwei Möglichkeiten: 1. Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Kreis Euskirchen als Träger der Landschaftsplanung gemäß § 36 Buchst. a Landschaftsgesetz. 2. Hilfsweise könnte im Rahmen des Bodendenkmalschutzes das Vorkaufsrecht direkt durch die Gemeinde ausgeübt werden, da sich nach Mitteilung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege im Bereich der angesprochenen Waldflächen schutzwürdige Bodendenkmäler befinden. Vor Beginn der weiteren Aussprache informiert Landrat Rosenke den Kreistag des Weiteren über ein Schreiben des Ministers für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2009, wonach er darum bittet, die Entscheidung des Kreistages vom heutigen Tage am 26.03.2009 dem Ministerium zu übermitteln. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt teilt mit, dass seine Fraktion die Beschlussempfehlung der Vorlage 512/2009, wie folgt ändern möchte, was auch den anderen Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben worden sei: 1. Der Eifelwald soll in öffentlicher Hand bleiben. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Landeswaldflächen in der Eifel nicht an Privatbesitzer zu veräußern. 2. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen wider Erwarten dennoch an seiner Verkaufsabsicht festhalten, wird es um Einräumung eines zeitlichen Aufschubs bis Ende 2009 gebeten, damit Land, Kreis und die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Gelegenheit erhalten, eine tragfähige und zukunftsichernde Lösung zu entwickeln. Zu den von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten weiteren Vorschlägen hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechts bittet er um Stellungnahme der Verwaltung, inwieweit dies rechtlich möglich ist. Soweit dies der Fall sei, habe die CDUFraktion keine Bedenken, den Vorschlägen der Gemeinde Nettersheim zu folgen, zumal dem Kreis evtl. anfallende Kosten seitens der Gemeinde Nettersheim erstattet würden. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz erklärt, dass seine Fraktion die abgeänderte Beschlussempfehlung der CDUFraktion unterstützen könne. Mit der Beschlussempfehlung zu Ziffer 2 würde den Kommunen und dem Kreis ein zeitlicher Aufschub zur Regelung aller Fragen gewährt. Allerdings müsste aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang nochmals grundsätzlich festgehalten werden, dass nicht nur die Eifelflächen, sondern alle im Eigentum der öffentlichen Hand sich befindenden Waldflächen nicht verkauft werden sollten. Der Gemeinwohlorientierung der Waldflächen sollte hier auf jeden Fall Vorrang vor anderen Überlegungen, seien sie finanzieller oder rechtlicher Art, gegeben werden. Herr Schmitz teilt im Übrigen mit, dass der Verkauf des Landeswaldes nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Landtages stehe und dass seines Wissens gegen den beabsichtigten Verkauf der Landesflächen an eine Stiftung Beschwerde eines anderen Bieters gegen das Submissionsergebnis eingelegt worden sei. Auch seien ihm angebliche Differenzen zwischen dem Finanzministerium und dem Umweltministerium bekannt geworden. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt die Auffassung, dass der Wald in öffentlicher Hand bleiben müsse. Unter den Gesichtspunkten der Rentierlichkeit, der Nachhaltigkeit und anderer wirtschaftlicher Aspekte lohne es sich im Übrigen keinesfalls, die evtl. zum Verkauf anstehenden Landeswaldflächen zu erwerben. Hinsichtlich der von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten Optionen müsse in jedem Fall noch juristisch geprüft werden, ob und in welcher Form das Vorkaufsrecht ausgeübt und ein evtl. Weiterverkauf der von der Gemeinde Nettersheim zu erwerbenden Flächen möglich sei. AV Poth teilt mit, dass im Rahmen einer ersten rechtlichen Überprüfung zurzeit nichts gegen die Vorschläge der Gemeinde Nettersheim spreche. § 36 a des Landschaftsgesetzes räume dem Träger der Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes für die Umsetzung der im Landschaftsplan nach § 20 - Naturschutzgebiete § 22 - Naturdenkmale § 23 - Geschützte Landschaftsbestandteile § 26 - Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen getroffenen Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken ein. Das Vorkaufsrecht könne nur zwei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Mit Beschluss des Kreistages vom 03.04.2008 wurde festgelegt, dass der Kreis Euskirchen sein Vorkaufsrecht auf Naturschutzgebiete sowie auf FFH- und Vogelschutzgebiete beschränkt. Die von der Gemeinde Nettersheim bezeichneten Flächen sind im Landschaftsplan alle als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Insoweit könnte der Kreis sein Vorkaufsrecht ausüben. AV Poth bemerkt abschließend, dass es sich bei dem von der CDU-Fraktion vorgetragenen Beschlussentwurf einschließlich der von der Gemeinde Nettersheim vorgetragenen Optionen sozusagen um einen Vorratsbeschluss des Kreistages handele, falls das Land von dem sofortigen Verkauf der Waldflächen keinen Abstand nehmen würde. Die Verwaltung sollte den Vorschlag der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich des Vorkaufsrechts durch den Kreis rechtlich einer genauen Prüfung unterziehen und die notwendigen Vorbereitungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts treffen. Der Gemeinde sollte sodann zugesichert werden, dass der Kreis gemäß § 36 a des Landschaftsgesetzes als Träger der Landschaftsplanung das Vorkaufsrecht beim Erwerb von Grundstücken (Wald) ausübt. Dabei geht der kreis davon aus, dass die mit der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts entstehenden Kosten sowie die eigentlichen Grunderwerbskosten von der Gemeinde Nettersheim übernommen werden. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke begrüßt es, dass alle Fraktionen des Kreistages mit einem Verkauf des Landeswaldes nicht einverstanden seien, wobei seine Fraktion den Verkauf auch nicht als notwendig erachte. Er weist ergänzend darauf hin, dass es sich bei den zum Verkauf anstehenden Eifelflächen des Landeswaldes teilweise um Flächen handele, die im Zusammenhang mit dem Programm "Ahr 2000" bereits unter besonderem Naturschutz stünden und sogar teilweise zur Umsetzung dieses besonderen Programmes mit Landesmitteln erworben worden seien. Den von der Gemeinde Nettersheim aufgezeigten Optionen stimme seine Fraktion vom Grundsatz her zu. Allerdings sei hier zu beachten und zu prüfen, ob und inwieweit die Ausübung des Vorkaufsrechts sowohl durch die Gemeinde als auch durch den Kreis mit § 107 der Gemeindeordnung (Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung) in Einklang zu bringen sei. Kreistagsmitglied Pick (CDU) weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass das Land NRW im Rahmen seiner Haushaltsvorgaben im Jahr 2009 an dem Verkauf der Landeswaldflächen festhalten müsse. Der zurzeit geltende Haushaltsplan (einschl. Konjunkturprogramm) enthalte weiterhin den Verkaufserlös der Landeswaldflächen in Höhe von ca.25 Mio. €, zumal der bereits 2008 beabsichtigte Verkauf nicht realisiert worden sei. Insoweit seien die Äußerungen seiner Vorredner, die teilweise die Notwendigkeit des Verkaufs der Landeswaldflächen bestreiten, nicht nachvollziehbar. Es sei richtig, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Landes den Verkauf des Landeswaldes nicht beinhalte, so dass er deshalb auch an der heutigen Sitzung des Kreistages teilnehmen könne. Es sei des Weiteren richtig, dass gegen das Submissionsergebnis hinsichtlich des Verkaufs der Landeswaldflächen an eine Stiftung Beschwerde erhoben worden sei. Insgesamt müsse man aber weiterhin davon ausgehen, dass Anfang Mai 2009 der Verkauf des Landeswaldes in den zuständigen Fachauschüssen des Landtages (Umweltausschuss und Finanz- und Liegenschaftsausschuss) erneut und wahrscheinlich endgültig auf der Tagesordnung stehen werde. Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Kreis oder die Gemeinde Nettersheim halte er für unterstützenswert, wobei es sich seines Wissens bei den Flächen mit den ausgewiesenen Bodendenkmalen um Flächen in der Nähe der Eifelhöhenklinik handele. Des Weiteren habe die Gemeinde bereits 55 ha erworben. Von der Ausübung des Vorkaufsrechts seien zusätzlich 95 ha berührt. Abschließend weist Herr Pick darauf hin, dass er dem von seiner Fraktion abgeänderten Beschlussentwurf zur Vorlage 512/2009 zustimmen könne. Er müsse aber nochmals darauf hinweisen, dass mit einer Verschiebung des Verkaufs des Landeswaldes durch das Land nicht zu rechnen sei und dass der Kreis Euskirchen die einmalige Chance, die Landeswaldflächen zu erwerben, damit vertan habe. Auf entsprechende Vorhaltungen von anderen Kreistagsmitgliedern weist Herr Pick darauf hin, dass er im Umweltausschuss des Landtages einem Verkauf des Landeswaldes nie zugestimmt habe. Seine Zustimmung bezog sich ausschließlich auf den Verkauf nicht mehr benötigter anderer Immobilien, wie z. B. Forstgebäuden. Dies könne jederzeit in den öffentlich zugänglichen Niederschriften über die Sitzungen des Umweltausschusses des Landes nachgelesen werden. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff gibt in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass das Land Nordrhein-Westfalen wegen akuter Finanzsorgen den Landeswald verkaufen müsse. Im Übrigen sei zu bedenken, das das Land NRW in der Vergangenheit erhebliche Mittel für den Naturschutz im Kreis Euskirchen investiert habe (z. B. Nationalpark Eifel, Ahr 2000, Erwerb von Grundstücksflächen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen). Bedenklich stimmt seine Fraktion aber, dass das Land bisher offensichtlich nur Landeswaldflächen im Bereich des Kreises Euskirchen verkaufen wolle. Über den Verkauf von Landeswaldflächen in anderen Bereichen Nordrhein-Westfalens sei ihm nichts bekannt. Den Vorschlägen der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich des Vorkaufsrechts könne seine Fraktion zustimmen, zumal Kostenneutralität für den Kreis von der Gemeinde Nettersheim zugesichert worden sei. Auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reidt sollte, soweit andere Gemeinden und Städte des Kreises die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 36 a Landschaftsgesetz beantragen, seitens des Kreises Euskirchen ebenfalls zugesichert werden, dass das Vorkaufsrecht beim Erwerb von Grundstücken (Wald) - wie bei der Gemeinde Nettersheim - ebenfalls ausgeübt würde. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Vorlage 512/2009 unter Berücksichtigung der von der CDU-Fraktion vorgetragenen abgeänderten Beschlussempfehlung und des von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten weiteren Vorschlages sowie des Ergebnisses der vorherigen Aussprache wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt: 1. Der Eifelwald soll in öffentlicher Hand bleiben. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Landeswaldflächen in der Eifel nicht an Privatbesitzer zu veräußern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen wider Erwarten dennoch an seiner Verkaufsabsicht festhalten, wird es um Einräumung eines zeitlichen Aufschubs bis Ende 2009 gebeten, damit Land, Kreis und die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Gelegenheit erhalten, eine tragfähige und zukunftsichernde Lösung zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Kreis zum Erwerb von Grundstücken (Wald) ein Vorkaufsrecht nach § 36 a Landschaftsgesetz ausüben kann, um gegebenenfalls davon Gebrauch zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig