Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Verkauf Landeswald (Eifelflächen)
TOP 17
V 512/2009
Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über ein Schreiben
des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom heutigen
Tage (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).
Soweit alle Bemühungen, den Eifelwald im Landeseigentum zu
belassen, scheitern, bittet der Bürgermeister den Kreis um
Unterstützung darin, die im Gebiet der Gemeinde Nettersheim
liegenden Waldflächen im Wege des Vorkaufsrechts zu
erwerben.
Nach Auffassung des Bürgermeisters der Gemeinde
Nettersheim gäbe es hier zwei Möglichkeiten:
1. Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Kreis
Euskirchen als Träger der Landschaftsplanung gemäß § 36
Buchst. a Landschaftsgesetz.
2. Hilfsweise könnte im Rahmen des Bodendenkmalschutzes
das Vorkaufsrecht direkt durch die Gemeinde ausgeübt
werden, da sich nach Mitteilung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege im Bereich der angesprochenen
Waldflächen schutzwürdige Bodendenkmäler befinden.
Vor Beginn der weiteren Aussprache informiert Landrat
Rosenke den Kreistag des Weiteren über ein Schreiben des
Ministers für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom
18.03.2009, wonach er darum bittet, die Entscheidung des
Kreistages vom heutigen Tage am 26.03.2009 dem Ministerium
zu übermitteln.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt teilt mit, dass seine Fraktion
die Beschlussempfehlung der Vorlage 512/2009, wie folgt
ändern möchte, was auch den anderen Fraktionen bereits zur
Kenntnis gegeben worden sei:
1. Der Eifelwald soll in öffentlicher Hand bleiben. Das Land
Nordrhein-Westfalen
wird
aufgefordert,
die
Landeswaldflächen in der Eifel nicht an Privatbesitzer zu
veräußern.
2. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen wider Erwarten
dennoch an seiner Verkaufsabsicht festhalten, wird es um
Einräumung eines zeitlichen Aufschubs bis Ende 2009
gebeten, damit Land, Kreis und die betroffenen
kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Gelegenheit
erhalten, eine tragfähige und zukunftsichernde Lösung zu
entwickeln.
Zu den von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten weiteren
Vorschlägen hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechts
bittet er um Stellungnahme der Verwaltung, inwieweit dies
rechtlich möglich ist. Soweit dies der Fall sei, habe die CDUFraktion keine Bedenken, den Vorschlägen der Gemeinde
Nettersheim zu folgen, zumal dem Kreis evtl. anfallende Kosten
seitens der Gemeinde Nettersheim erstattet würden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz erklärt, dass seine
Fraktion die abgeänderte Beschlussempfehlung der CDUFraktion unterstützen könne. Mit der Beschlussempfehlung zu
Ziffer 2 würde den Kommunen und dem Kreis ein zeitlicher
Aufschub zur Regelung aller Fragen gewährt.
Allerdings müsste aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem
Zusammenhang nochmals grundsätzlich festgehalten werden,
dass nicht nur die Eifelflächen, sondern alle im Eigentum der
öffentlichen Hand sich befindenden Waldflächen nicht verkauft
werden sollten. Der Gemeinwohlorientierung der Waldflächen
sollte hier auf jeden Fall Vorrang vor anderen Überlegungen,
seien sie finanzieller oder rechtlicher Art, gegeben werden.
Herr Schmitz teilt im Übrigen mit, dass der Verkauf des
Landeswaldes nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung
des Umweltausschusses des Landtages stehe und dass seines
Wissens gegen den beabsichtigten Verkauf der Landesflächen
an eine Stiftung Beschwerde eines anderen Bieters gegen das
Submissionsergebnis eingelegt worden sei. Auch seien ihm
angebliche Differenzen zwischen dem Finanzministerium und
dem Umweltministerium bekannt geworden.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt die Auffassung, dass
der Wald in öffentlicher Hand bleiben müsse. Unter den
Gesichtspunkten der Rentierlichkeit, der Nachhaltigkeit und
anderer wirtschaftlicher Aspekte lohne es sich im Übrigen
keinesfalls, die evtl. zum Verkauf anstehenden
Landeswaldflächen zu erwerben.
Hinsichtlich der von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten
Optionen müsse in jedem Fall noch juristisch geprüft werden,
ob und in welcher Form das Vorkaufsrecht ausgeübt und ein
evtl. Weiterverkauf der von der Gemeinde Nettersheim zu
erwerbenden Flächen möglich sei.
AV Poth teilt mit, dass im Rahmen einer ersten rechtlichen
Überprüfung zurzeit nichts gegen die Vorschläge der Gemeinde
Nettersheim spreche.
§ 36 a des Landschaftsgesetzes räume dem Träger der
Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines
Landschaftsplanes für die Umsetzung der im Landschaftsplan
nach
§ 20 - Naturschutzgebiete
§ 22 - Naturdenkmale
§ 23 - Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 26 - Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
getroffenen Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von
Grundstücken ein.
Das Vorkaufsrecht könne nur zwei Monate nach Mitteilung des
Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer
ausgeübt werden.
Mit Beschluss des Kreistages vom 03.04.2008 wurde
festgelegt, dass der Kreis Euskirchen sein Vorkaufsrecht auf
Naturschutzgebiete sowie auf FFH- und Vogelschutzgebiete
beschränkt.
Die von der Gemeinde Nettersheim bezeichneten Flächen sind
im Landschaftsplan alle als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Insoweit könnte der Kreis sein Vorkaufsrecht ausüben.
AV Poth bemerkt abschließend, dass es sich bei dem von der
CDU-Fraktion vorgetragenen Beschlussentwurf einschließlich
der von der Gemeinde Nettersheim vorgetragenen Optionen
sozusagen um einen Vorratsbeschluss des Kreistages handele,
falls das Land von dem sofortigen Verkauf der Waldflächen
keinen Abstand nehmen würde.
Die Verwaltung sollte den Vorschlag der Gemeinde Nettersheim
hinsichtlich des Vorkaufsrechts durch den Kreis rechtlich einer
genauen Prüfung unterziehen und die notwendigen
Vorbereitungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts treffen.
Der Gemeinde sollte sodann zugesichert werden, dass der
Kreis gemäß § 36 a des Landschaftsgesetzes als Träger der
Landschaftsplanung das Vorkaufsrecht beim Erwerb von
Grundstücken (Wald) ausübt. Dabei geht der kreis davon aus,
dass die mit der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts
entstehenden Kosten sowie die eigentlichen
Grunderwerbskosten von der Gemeinde Nettersheim
übernommen werden.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke begrüßt es, dass alle
Fraktionen des Kreistages mit einem Verkauf des
Landeswaldes nicht einverstanden seien, wobei seine Fraktion
den Verkauf auch nicht als notwendig erachte. Er weist
ergänzend darauf hin, dass es sich bei den zum Verkauf
anstehenden Eifelflächen des Landeswaldes teilweise um
Flächen handele, die im Zusammenhang mit dem Programm
"Ahr 2000" bereits unter besonderem Naturschutz stünden und
sogar teilweise zur Umsetzung dieses besonderen Programmes
mit Landesmitteln erworben worden seien.
Den von der Gemeinde Nettersheim aufgezeigten Optionen
stimme seine Fraktion vom Grundsatz her zu. Allerdings sei hier
zu beachten und zu prüfen, ob und inwieweit die Ausübung des
Vorkaufsrechts sowohl durch die Gemeinde als auch durch den
Kreis mit § 107 der Gemeindeordnung (Zulässigkeit
wirtschaftlicher Betätigung) in Einklang zu bringen sei.
Kreistagsmitglied Pick (CDU) weist in seinen Ausführungen
darauf hin, dass das Land NRW im Rahmen seiner
Haushaltsvorgaben im Jahr 2009 an dem Verkauf der
Landeswaldflächen festhalten müsse. Der zurzeit geltende
Haushaltsplan (einschl. Konjunkturprogramm) enthalte
weiterhin den Verkaufserlös der Landeswaldflächen in Höhe
von ca.25 Mio. €, zumal der bereits 2008 beabsichtigte Verkauf
nicht realisiert worden sei. Insoweit seien die Äußerungen
seiner Vorredner, die teilweise die Notwendigkeit des Verkaufs
der Landeswaldflächen bestreiten, nicht nachvollziehbar.
Es sei richtig, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung des
Umweltausschusses des Landes den Verkauf des
Landeswaldes nicht beinhalte, so dass er deshalb auch an der
heutigen Sitzung des Kreistages teilnehmen könne. Es sei des
Weiteren richtig, dass gegen das Submissionsergebnis
hinsichtlich des Verkaufs der Landeswaldflächen an eine
Stiftung Beschwerde erhoben worden sei.
Insgesamt müsse man aber weiterhin davon ausgehen, dass
Anfang Mai 2009 der Verkauf des Landeswaldes in den
zuständigen Fachauschüssen des Landtages
(Umweltausschuss und Finanz- und Liegenschaftsausschuss)
erneut und wahrscheinlich endgültig auf der Tagesordnung
stehen werde.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Kreis oder die
Gemeinde Nettersheim halte er für unterstützenswert, wobei es
sich seines Wissens bei den Flächen mit den ausgewiesenen
Bodendenkmalen um Flächen in der Nähe der Eifelhöhenklinik
handele. Des Weiteren habe die Gemeinde bereits 55 ha
erworben. Von der Ausübung des Vorkaufsrechts seien
zusätzlich 95 ha berührt.
Abschließend weist Herr Pick darauf hin, dass er dem von
seiner Fraktion abgeänderten Beschlussentwurf zur Vorlage
512/2009 zustimmen könne. Er müsse aber nochmals darauf
hinweisen, dass mit einer Verschiebung des Verkaufs des
Landeswaldes durch das Land nicht zu rechnen sei und dass
der Kreis Euskirchen die einmalige Chance, die
Landeswaldflächen zu erwerben, damit vertan habe.
Auf entsprechende Vorhaltungen von anderen
Kreistagsmitgliedern weist Herr Pick darauf hin, dass er im
Umweltausschuss des Landtages einem Verkauf des
Landeswaldes nie zugestimmt habe. Seine Zustimmung bezog
sich ausschließlich auf den Verkauf nicht mehr benötigter
anderer Immobilien, wie z. B. Forstgebäuden. Dies könne
jederzeit in den öffentlich zugänglichen Niederschriften über die
Sitzungen des Umweltausschusses des Landes nachgelesen
werden.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff gibt in seiner Stellungnahme
zu bedenken, dass das Land Nordrhein-Westfalen wegen
akuter Finanzsorgen den Landeswald verkaufen müsse. Im
Übrigen sei zu bedenken, das das Land NRW in der
Vergangenheit erhebliche Mittel für den Naturschutz im Kreis
Euskirchen investiert habe (z. B. Nationalpark Eifel, Ahr 2000,
Erwerb von Grundstücksflächen bei der Ausweisung von
Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen).
Bedenklich stimmt seine Fraktion aber, dass das Land bisher
offensichtlich nur Landeswaldflächen im Bereich des Kreises
Euskirchen verkaufen wolle. Über den Verkauf von
Landeswaldflächen in anderen Bereichen Nordrhein-Westfalens
sei ihm nichts bekannt.
Den Vorschlägen der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich des
Vorkaufsrechts könne seine Fraktion zustimmen, zumal
Kostenneutralität für den Kreis von der Gemeinde Nettersheim
zugesichert worden sei.
Auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reidt sollte,
soweit andere Gemeinden und Städte des Kreises die
Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 36 a
Landschaftsgesetz beantragen, seitens des Kreises Euskirchen
ebenfalls zugesichert werden, dass das Vorkaufsrecht beim
Erwerb von Grundstücken (Wald) - wie bei der Gemeinde
Nettersheim - ebenfalls ausgeübt würde.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage 512/2009 unter Berücksichtigung der
von der CDU-Fraktion vorgetragenen abgeänderten
Beschlussempfehlung und des von der Gemeinde Nettersheim
eingebrachten weiteren Vorschlages sowie des Ergebnisses
der vorherigen Aussprache wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt:
1. Der Eifelwald soll in öffentlicher Hand bleiben. Das Land
Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die
Landeswaldflächen in der Eifel nicht an Privatbesitzer zu
veräußern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen wider Erwarten
dennoch an seiner Verkaufsabsicht festhalten, wird es um
Einräumung eines zeitlichen Aufschubs bis Ende 2009
gebeten, damit Land, Kreis und die betroffenen
kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Gelegenheit
erhalten, eine tragfähige und zukunftsichernde Lösung zu
entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der
Kreis zum Erwerb von Grundstücken (Wald) ein
Vorkaufsrecht nach § 36 a Landschaftsgesetz ausüben
kann, um gegebenenfalls davon Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig