Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
3
Kommunale Überlebensfähigkeit sichern
hier: Resolution der SPD-Fraktion
Drucksache R 12/2009
Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in
TOP 3.1
NRW verhindern!
hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und
Bündnis90 / Die Grünen
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt in seiner
Stellungnahme inhaltlich Bezug auf die Begründung und die
aus der Sicht beider Fraktionen zu befürchtenden Folgen
hinsichtlich der Wahlbeteiligung, der erheblichen Mehrkosten,
der Steigerung der Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit in
der Bevölkerung, wie dies auch in dem gemeinsamen
Resolutionsentwurf 13/2009 seiner Fraktion und der Fraktion
B 90/Grüne zum Ausdruck komme.
Diese erneute Resolution habe durchaus nichts von ihrer
Aktualität verloren und bestätige nochmals die Notwendigkeit
des Resolutionsentwurfs seiner Fraktion aus dem Jahr 2007
(siehe R 7/2007), auch wenn dieser damals mehrheitlich vom
Kreistag in der Sitzung am 12.09.2007 abgelehnt worden sei.
Die Trennung der Wahltermine für die Kommunal- und
Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen halte seine Fraktion für
nicht mit der Landesverfassung vereinbar und berücksichtige
auch nicht die Vorgaben des Urteils des
Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW vom 18.02.2009
hinsichtlich der nicht rechtmäßigen Zusammenlegung der
Kommunalwahlen mit den Europawahlen am 07.06.2009.
Der nunmehr von der Landesregierung ins Auge gefasste
Wahltermin für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
am 30.08.2009 benachteilige insbesondere die kleineren
Parteien wegen der zu befürchtenden geringeren
Wahlbeteiligung.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt die
vorherigen Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden. Die
jetzigen Pläne der Landesregierung seien aus seiner Sicht als
Verstöße gegen alle demokratischen Grundsätze zu betrachten.
Insbesondere die UWV-Fraktion als kleinere Partei sollte den
gemeinsamen Resolutionsentwurf unterstützen.
Des Weiteren weist Herr Grutke ergänzend zu den
Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden darauf hin, dass
die jetzige Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes
NRW nicht nur den vorgeschlagenen Kommunalwahltermin der
Landesregierung zum 30.08.2009 betreffe, sondern auch die
Abschaffung der Stichwahlen für die Wahlen der
R 13/2009
Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im Land
Nordrhein-Westfalen. Aus der Sicht seiner Fraktion habe sich
die Landesregierung in allen Punkten handwerkliche Fehler
geleistet, die hoffentlich vom Verwaltungsgerichthof berichtigt
würden.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff mahnt eine sachliche
Diskussion an. Dem Innenminister des Landes NordrheinWestfalen stehe es nun einmal zu, den Termin der
Kommunalwahlen festzusetzen. Der nunmehr geplante Termin
zum 30.08.2009 sei mit den Vorgaben des
Verfassungsgerichtshofes aus dem Urteil vom 18.02.2009
vereinbar. Die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen
sollten nicht von der Bundestagswahl überschattet werden.
Der in den Stellungnahmen der SPD-Fraktion und der Fraktion
B 90/Grüne angeklungene Vorwurf der wahltaktischen
Überlegungen seitens der Landesregierung treffe hier im
Übrigen deshalb nicht zu.
Kreistagsmitglied Clemens Pick (CDU) vertritt die Auffassung,
dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 18.02.2009
anders auszulegen sei, als dies von der SPD-Fraktion und der
Fraktion B 90/Grüne geschehe. Der nunmehr geplante
Kommunalwahltermin sei durchaus mit den Vorgaben dieses
Urteils zu vereinbaren und bewege sich innerhalb der
verfassungsgerichtlich vorgegebenen Fristen.
Der SPD-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne sei
vorzuwerfen, dass sie sich nicht mit den tatsächlichen
Problemen des Landes - mit allen Auswirkungen auf die Kreise
und Kommunen - beschäftige.
Landrat Rosenke teilt mit, dass auch in der Vorstandssitzung
des Landkreistages am 24.03.2009 keine Einigung
dahingehend erzielt worden sei, ob die Entscheidung der
Landesregierung für den Kommunalwahltermin 30.08.2009
richtig sei oder nicht. Allgemein würden zwar die Kosten für
diesen einzelnen Wahltermin als nicht vertretbar bezeichnet.
Trotzdem sei es in der Vorstandssitzung sehr strittig gewesen,
wie die nunmehrige Entscheidung der Landesregierung zu
bewerten sei.
Kreistagsmitglied Kroll (Fraktion B 90/Grüne) tritt den
Argumenten der SPD-Fraktion und ihrer Fraktion hinsichtlich
der Kostenproblematik, der Wahlmüdigkeit u. a. m. bei. Daher
sollte der Kreistag dem Resolutionsentwurf zustimmen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt mahnt ebenfalls eine
sachliche Diskussion an. Sowohl für die Zusammenlegung der
Kommunalwahlen mit den Bundestagswahlen in NRW, als auch
für getrennte Wahltermine gebe es sachliche Argumente.
Allerdings sei es nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer
Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der
Bundestagswahl der Kommunalwahltermin nicht mehr
ausreichend wahrgenommen würde. Im Übrigen sei noch gar
nicht sicher, dass die erneute Klage vor dem
Verfassungsgerichtshof erfolgreich sein werde.
Kreistagsmitglied Forsbeck (FDP) bemerkt, hinsichtlich des
Kostenarguments falle ihm ein Zitat des Fraktionsvorsitzenden
der SPD im Zusammenhang mit der letzten Erhöhung der
Zuwendungen an die Fraktionen ein, wonach es hieß:
Demokratie kostet nun einmal Geld.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende den Resolutionsentwurf 13/2009 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit großer Mehrheit dagegen