Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in NRW verhindern! hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Beschlusstext (Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in NRW verhindern!
hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen) Beschlusstext (Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in NRW verhindern!
hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen) Beschlusstext (Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in NRW verhindern!
hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 3 Kommunale Überlebensfähigkeit sichern hier: Resolution der SPD-Fraktion Drucksache R 12/2009 Getrennte Wahltermine für Kommunal- und Bundestagswahl in TOP 3.1 NRW verhindern! hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt in seiner Stellungnahme inhaltlich Bezug auf die Begründung und die aus der Sicht beider Fraktionen zu befürchtenden Folgen hinsichtlich der Wahlbeteiligung, der erheblichen Mehrkosten, der Steigerung der Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit in der Bevölkerung, wie dies auch in dem gemeinsamen Resolutionsentwurf 13/2009 seiner Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne zum Ausdruck komme. Diese erneute Resolution habe durchaus nichts von ihrer Aktualität verloren und bestätige nochmals die Notwendigkeit des Resolutionsentwurfs seiner Fraktion aus dem Jahr 2007 (siehe R 7/2007), auch wenn dieser damals mehrheitlich vom Kreistag in der Sitzung am 12.09.2007 abgelehnt worden sei. Die Trennung der Wahltermine für die Kommunal- und Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen halte seine Fraktion für nicht mit der Landesverfassung vereinbar und berücksichtige auch nicht die Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW vom 18.02.2009 hinsichtlich der nicht rechtmäßigen Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen am 07.06.2009. Der nunmehr von der Landesregierung ins Auge gefasste Wahltermin für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30.08.2009 benachteilige insbesondere die kleineren Parteien wegen der zu befürchtenden geringeren Wahlbeteiligung. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt die vorherigen Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden. Die jetzigen Pläne der Landesregierung seien aus seiner Sicht als Verstöße gegen alle demokratischen Grundsätze zu betrachten. Insbesondere die UWV-Fraktion als kleinere Partei sollte den gemeinsamen Resolutionsentwurf unterstützen. Des Weiteren weist Herr Grutke ergänzend zu den Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden darauf hin, dass die jetzige Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW nicht nur den vorgeschlagenen Kommunalwahltermin der Landesregierung zum 30.08.2009 betreffe, sondern auch die Abschaffung der Stichwahlen für die Wahlen der R 13/2009 Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im Land Nordrhein-Westfalen. Aus der Sicht seiner Fraktion habe sich die Landesregierung in allen Punkten handwerkliche Fehler geleistet, die hoffentlich vom Verwaltungsgerichthof berichtigt würden. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff mahnt eine sachliche Diskussion an. Dem Innenminister des Landes NordrheinWestfalen stehe es nun einmal zu, den Termin der Kommunalwahlen festzusetzen. Der nunmehr geplante Termin zum 30.08.2009 sei mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes aus dem Urteil vom 18.02.2009 vereinbar. Die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen sollten nicht von der Bundestagswahl überschattet werden. Der in den Stellungnahmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne angeklungene Vorwurf der wahltaktischen Überlegungen seitens der Landesregierung treffe hier im Übrigen deshalb nicht zu. Kreistagsmitglied Clemens Pick (CDU) vertritt die Auffassung, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 18.02.2009 anders auszulegen sei, als dies von der SPD-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne geschehe. Der nunmehr geplante Kommunalwahltermin sei durchaus mit den Vorgaben dieses Urteils zu vereinbaren und bewege sich innerhalb der verfassungsgerichtlich vorgegebenen Fristen. Der SPD-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne sei vorzuwerfen, dass sie sich nicht mit den tatsächlichen Problemen des Landes - mit allen Auswirkungen auf die Kreise und Kommunen - beschäftige. Landrat Rosenke teilt mit, dass auch in der Vorstandssitzung des Landkreistages am 24.03.2009 keine Einigung dahingehend erzielt worden sei, ob die Entscheidung der Landesregierung für den Kommunalwahltermin 30.08.2009 richtig sei oder nicht. Allgemein würden zwar die Kosten für diesen einzelnen Wahltermin als nicht vertretbar bezeichnet. Trotzdem sei es in der Vorstandssitzung sehr strittig gewesen, wie die nunmehrige Entscheidung der Landesregierung zu bewerten sei. Kreistagsmitglied Kroll (Fraktion B 90/Grüne) tritt den Argumenten der SPD-Fraktion und ihrer Fraktion hinsichtlich der Kostenproblematik, der Wahlmüdigkeit u. a. m. bei. Daher sollte der Kreistag dem Resolutionsentwurf zustimmen. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt mahnt ebenfalls eine sachliche Diskussion an. Sowohl für die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Bundestagswahlen in NRW, als auch für getrennte Wahltermine gebe es sachliche Argumente. Allerdings sei es nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl der Kommunalwahltermin nicht mehr ausreichend wahrgenommen würde. Im Übrigen sei noch gar nicht sicher, dass die erneute Klage vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich sein werde. Kreistagsmitglied Forsbeck (FDP) bemerkt, hinsichtlich des Kostenarguments falle ihm ein Zitat des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Zusammenhang mit der letzten Erhöhung der Zuwendungen an die Fraktionen ein, wonach es hieß: Demokratie kostet nun einmal Geld. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Resolutionsentwurf 13/2009 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit großer Mehrheit dagegen