Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
29.05.09, 04:13
Aktualisiert
29.05.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Aufgabenübergang vom Kreis auf die kreisangehörigen
Kommunen gemäß § 4 GO NRW
I.
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgaben der
unteren Bauaufsichtsbehörde für das Stadtgebiet Zülpich
zum 01.04.2009 im Wege der delegierenden
Aufgabenübertragung vom Kreis Euskirchen auf die Stadt
Mechernich übertragen werden.
II.
Der Kreistag beschließt, der Überlegung der Stadt
Euskirchen eine Absage zu erteilen, ausschließlich die
Aufgaben der Überwachung der Einhaltung zulässiger
Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von
Lichtzeichenanlagen sowie der Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten aus diesem Bereich zu
übernehmen, in dem die Stadt Euskirchen nach
Anerkennung als Große kreisangehörige Kommune gemäß
§ 4 Abs. 3 GO NRW alle ihr dann zufallenden Aufgaben bis auf die o. g. - auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung auf den Kreis Euskirchen rücküberträgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 505/2009