Daten
Kommune
Hürtgenwald
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123 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.12.2009
126/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/zie
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2010
24.11.2009
Bezeichnung
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2010
Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2010.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine
Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich.
a) Restmüllgefäß
Für das Jahr 2009 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet.
Im Jahre 2010 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2010 auf 71.302,87 € (Vorjahr
70.891,37 €). Es steigt geringfügig um 411,50 € an.
2. Bei den Kosten für die Verbrennung wird nach einer Mitteilung des ZEW, Eschweiler, eine
Änderung der Gebührensätze vorgenommen. Danach werden die Gebühren entweder
18,22 € Grundbetrag je Einwohner und 169,24 € je Tonne oder bis zu 12,41 € je Einwohner
und 196,61 € je Tonne betragen. Die endgültige Beschlussfassung über die Verbrennungskosten wird erst am 11.12.2009 durch den Aufsichtsrat des ZEW erfolgen.
Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem
bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können den beiliegenden Kalkulationen
entsprechend den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend den vorliegenden Kalkulationen mit Kosten in Höhe von 16,25 € Alternative A (Anlage 1) bzw.
15,06 € Alternative B (Anlage 2) (Vorjahr 13,83 €) je Gefäß gerechnet.
Die unterschiedlichen Auswirkungen bei den Verbrennungskosten sind in den vorläufige Kalkulationen berücksichtigt worden und in den nachstehenden Tabellen gegenüber gestellt.
Das Resultat lautet hiernach wie folgt:
Alternative A lt. Anlage 1: (hoher Grundbetrag, niedriger Tonnagebetrag)
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß
120 l
Restmüllgefäß
240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
l/14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
l/mtl.
Gebührensatz
2010
Gebühren
2009
Differenz
in %
146,04 €
250,20 €
458,52 €
144,12 €
239,52 €
430,32 €
1,92 €
10,68 €
28,20 €
1,33
4,45
6,55
1.951,08 €
1.797,48 €
153,60 €
8,54
913,68 €
845,76 €
67,92 €
8,03
Alternative B lt. Anlage 2: (niedrigerer Grundbetrag, hoher Tonnagebetrag)
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß
120 l
Restmüllgefäß
240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
l/14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
l/mtl.
Gebührensatz
2010
Gebühren
2009
Differenz
in %
144,96 €
246,72 €
450,24 €
144,12 €
239,52 €
430,32 €
0,84 €
7,20 €
19,92 €
0,58
3,01
4,63
1.908,72 €
1.797,48 €
111,24 €
6,19
894,84 €
845,76 €
49,08 €
5,80
Wie die Tabellen zeigen, wird eine Anpassung der Gebühren notwendig sein.
Bis zur Sitzung des Rates am 17.12.2009 werde ich die endgültige Kalkulation mit den beschlossenen Sätzen für die Verbrennung nachreichen.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2010 unverändert bei 27.754,00 €.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 36.872,00 € Alternative A lt. Anlage 3 bzw. 36.727,00 €
Alternative B lt. Anlage 4 (Vorjahr 35.777,00 €) zu berücksichtigen.
Die anderen Kosten sind, bis auf die normalen Steigerungen, entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe
von 76.605,00 € Alternative A bzw. 75.660,00 € Alternative B (Vorjahr 74.512,00 €). Gegenüber
dem Vorjahr steigt er um 2.093,00 € bzw. 1.148,00 € an.
-2-
Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung
angepasst worden.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 50.383,73 € und 26.221,27 € (Alternative A) bzw. 50.293,11 € und 26.766,89 € (Alternative B). Die vorläufigen Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Alternative A (Anlage 3):
Gefäßart
Gebührensatz 2010
Gebührensatz 2009
Differenz
Biomüll 120 Liter
99,96 €
102,00 € - 2,04 €
- 2,00 %
Biomüll 240 Liter
172,14 €
170,04 € +2,10 €
+ 1,24 %
Alternative B (Anlage 4):
Gefäßart
Gebührensatz 2010
Gebührensatz 2009
Differenz
Biomüll 120 Liter
99,72 €
102,00 € - 2,26 €
- 2,21 %
Biomüll 240 Liter
171,78 €
170,04 € +1,74 €
+ 1,02 %
Auch hier wird die endgültige Kalkulation zum 17.12.2009 nachgereicht.
Die Gebührensätze müssen geändert werden.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Kalkulationen für die Restmüllgefäße
und die Biotonne fest.
Die Beschlussfassung über die Kalkulationen soll nach Bekanntgabe der endgültigen Gebühren
für die Verbrennungskosten unter Vorlage einer weiteren Gebührenbedarfsberechnung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3-
(Bürgermeister)
-4-