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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushalts- jahr 2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
123 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushalts-
    jahr 2010) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushalts-
    jahr 2010) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushalts-
    jahr 2010) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
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    jahr 2010)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 126/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2010 24.11.2009 Bezeichnung Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2010 Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2010. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich. a) Restmüllgefäß Für das Jahr 2009 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2010 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2010 auf 71.302,87 € (Vorjahr 70.891,37 €). Es steigt geringfügig um 411,50 € an. 2. Bei den Kosten für die Verbrennung wird nach einer Mitteilung des ZEW, Eschweiler, eine Änderung der Gebührensätze vorgenommen. Danach werden die Gebühren entweder 18,22 € Grundbetrag je Einwohner und 169,24 € je Tonne oder bis zu 12,41 € je Einwohner und 196,61 € je Tonne betragen. Die endgültige Beschlussfassung über die Verbrennungskosten wird erst am 11.12.2009 durch den Aufsichtsrat des ZEW erfolgen. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können den beiliegenden Kalkulationen entsprechend den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend den vorliegenden Kalkulationen mit Kosten in Höhe von 16,25 € Alternative A (Anlage 1) bzw. 15,06 € Alternative B (Anlage 2) (Vorjahr 13,83 €) je Gefäß gerechnet. Die unterschiedlichen Auswirkungen bei den Verbrennungskosten sind in den vorläufige Kalkulationen berücksichtigt worden und in den nachstehenden Tabellen gegenüber gestellt. Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Alternative A lt. Anlage 1: (hoher Grundbetrag, niedriger Tonnagebetrag) Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l l/14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l l/mtl. Gebührensatz 2010 Gebühren 2009 Differenz in % 146,04 € 250,20 € 458,52 € 144,12 € 239,52 € 430,32 € 1,92 € 10,68 € 28,20 € 1,33 4,45 6,55 1.951,08 € 1.797,48 € 153,60 € 8,54 913,68 € 845,76 € 67,92 € 8,03 Alternative B lt. Anlage 2: (niedrigerer Grundbetrag, hoher Tonnagebetrag) Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l l/14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l l/mtl. Gebührensatz 2010 Gebühren 2009 Differenz in % 144,96 € 246,72 € 450,24 € 144,12 € 239,52 € 430,32 € 0,84 € 7,20 € 19,92 € 0,58 3,01 4,63 1.908,72 € 1.797,48 € 111,24 € 6,19 894,84 € 845,76 € 49,08 € 5,80 Wie die Tabellen zeigen, wird eine Anpassung der Gebühren notwendig sein. Bis zur Sitzung des Rates am 17.12.2009 werde ich die endgültige Kalkulation mit den beschlossenen Sätzen für die Verbrennung nachreichen. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2010 unverändert bei 27.754,00 €. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 36.872,00 € Alternative A lt. Anlage 3 bzw. 36.727,00 € Alternative B lt. Anlage 4 (Vorjahr 35.777,00 €) zu berücksichtigen. Die anderen Kosten sind, bis auf die normalen Steigerungen, entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 76.605,00 € Alternative A bzw. 75.660,00 € Alternative B (Vorjahr 74.512,00 €). Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 2.093,00 € bzw. 1.148,00 € an. -2- Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 50.383,73 € und 26.221,27 € (Alternative A) bzw. 50.293,11 € und 26.766,89 € (Alternative B). Die vorläufigen Gebühren lauten hiernach wie folgt: Alternative A (Anlage 3): Gefäßart Gebührensatz 2010 Gebührensatz 2009 Differenz Biomüll 120 Liter 99,96 € 102,00 € - 2,04 € - 2,00 % Biomüll 240 Liter 172,14 € 170,04 € +2,10 € + 1,24 % Alternative B (Anlage 4): Gefäßart Gebührensatz 2010 Gebührensatz 2009 Differenz Biomüll 120 Liter 99,72 € 102,00 € - 2,26 € - 2,21 % Biomüll 240 Liter 171,78 € 170,04 € +1,74 € + 1,02 % Auch hier wird die endgültige Kalkulation zum 17.12.2009 nachgereicht. Die Gebührensätze müssen geändert werden. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Kalkulationen für die Restmüllgefäße und die Biotonne fest. Die Beschlussfassung über die Kalkulationen soll nach Bekanntgabe der endgültigen Gebühren für die Verbrennungskosten unter Vorlage einer weiteren Gebührenbedarfsberechnung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3- (Bürgermeister) -4-