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Beschlusstext (Einrichtung einer Rufbereitschaft zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Notsituationen außerhalb der Dienstzeiten der Sozialen Dienstes des Amtes für Jugend und Familie. Sicherstellung der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt durch das CJG Haus St. Gereon in Bergheim.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
18.12.14, 15:07
Aktualisiert
08.01.15, 15:06
Beschlusstext (Einrichtung einer Rufbereitschaft zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Notsituationen außerhalb der Dienstzeiten der Sozialen Dienstes des Amtes für Jugend und Familie.
Sicherstellung der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt durch das CJG Haus St. Gereon in Bergheim.)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2014 14 Einrichtung einer Rufbereitschaft zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Notsituationen außerhalb der Dienstzeiten der Sozialen Dienstes des Amtes für Jugend und Familie. Sicherstellung der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt durch das CJG Haus St. Gereon in Bergheim. 465/2014 Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Konzept zur Wahrnehmung der Aufgaben im Krisenmanagement und der Inobhutnahme zu und beauftragt die Verwaltung, den in der Anlage beigefügten Vertrag zur Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und der Rufbereitschaft für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt mit dem CJG Haus St. Gereon Bergheim abzuschließen sowie nach Ablauf des ersten Vertragsjahres dem Jugendhilfeausschuss einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)