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Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Kleinhau - Aufstellungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Kleinhau
 - Aufstellungsbeschluss - ) Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Kleinhau
 - Aufstellungsbeschluss - )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 11.09.2008 95/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: F/zie 22.08.2008 Bezeichnung 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Kleinhau - Aufstellungsbeschluss - Sachverhalt: Die Gemeinde hat zur Erweiterung der Sondergebietsfläche „Großflächiger Einzelhandel“ in südlicher Richtung die Grundstücke Gemarkung Kleinhau, Flur 20, Nr. 7, 8 und 9 erworben. Baurecht kann für die Erweiterung des Sondergebietes nur in der Form entstehen, wenn der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt wird. In einem ersten Schritt soll nunmehr der Flächennutzungsplan geändert werden. In dem beigefügten Flurkartenausschnitt ist die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung zu ersehen. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, für die Erweiterung des bestehenden Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung einzuholen und das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ im Ortsteil Kleinhau auf die Parzellen Gemarkung Kleinhau, Flur 20, Nr, 7, 8 und 9 zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen und anschließend das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja, sind zur Zeit noch nicht bekannt € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)