Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Genehmigung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
13.08.10, 04:53
Aktualisiert
13.08.10, 04:53
Beschlusstext (Genehmigung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling) Beschlusstext (Genehmigung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling) Beschlusstext (Genehmigung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 21.06.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom Mittwoch, den 09.06.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 3. Genehmigung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 126/2010 Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Folgende Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wesseling wird beschlossen: Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wesseling §1 Stellung und Bezeichnung Der Seniorenbeirat ist die gewählte Interessenvertretung der Wesselinger Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Er führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Wesseling“. §2 Aufgaben des Seniorenbeirates - §3 Wesentliche Aufgaben des Seniorenbeirates sind: die Belange der älteren Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber Rat und Verwaltung zu vertreten; die parlamentarischen Gremien sowie die Verwaltung der Stadt in Fragen der Altenarbeit zu beraten; Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen in der Stadt zu erarbeiten; bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für ältere Menschen mitzuwirken; das Interesse der älteren Einwohner/innen am kommunalen Geschehen zu wecken und zu fördern; als Ansprechpartner in den Ortsteilen zur Verfügung zu stehen; in den politischen und gesellschaftlichen Fragen auch zwischen den Generationen für ein gedeihliches Zusammenleben tätig zu werden. Zusammensetzung, Wahlverfahren und Amtszeit Der Seniorenbeirat der Stadt Wesseling besteht aus 13 Mitgliedern und der gleichen Zahl von Stellvertreter/innen. Diese werden durch die Bürger der Stadt Wesseling ab 60 Jahren gewählt. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Seniorenbeirates findet zusammen mit der Kommunalwahl statt. §4 Zuordnung und Kompetenzen Die Verbindung zum Rat der Stadt Wesseling erfolgt über den Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren sowie zur Verwaltung über den Fachbereich „Soziale Hilfen und Wohnungswesen“. Der Beirat soll in den seniorenrelevanten Ausschüssen jeweils durch ein Beiratsmitglied als sachkundiger/e Einwohner/in vertreten sein. Diese Personen werden vom Seniorenbeirat aus dem Kreis seiner Mitglieder dem Rat vorgeschlagen. §5 Arbeitskreise Der Seniorenbeirat begleitet die Arbeit der betreffenden Ratsausschüsse durch interne Arbeitskreise. §6 Vorsitzende/r Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen drei Stellvertreter/innen. Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Beiratssitzungen. Der/die Vorsitzende wird in Abwesenheit in allen Rechten und Pflichten von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden der Reihenfolge nach vertreten. §7 Geschäftsführer/in Der Vorstand wird vervollständigt durch den/die Geschäftsführer/in, der stimmberechtigt an allen Vorstandssitzungen teilnimmt. Er/sie wird auf Vorschlag des Vorstandes von den Mitgliedern des Beirates mit einfacher Mehrheit gewählt. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören vor allem die Kommunikation unter den Mitgliedern des Seniorenbeirates und der Arbeitskreise, die Pressearbeit und die Selbstdarstellung im Internet. §8 Teilnahme an Beiratssitzungen Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den Beiratssitzungen teilzunehmen. Bei Verhinderung aus wichtigen Gründen ist dies dem/der Vorsitzenden mitzuteilen. Aus dem Kreis der Stellvertreter/innen, die an allen Beiratssitzungen beratend teilnehmen, wird vom Sprecher der Gruppe des/der Abwesenden ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in benannt. Als fachkundige Hilfe können an den Sitzungen des Seniorenbeirates die Mitglieder des Rates, jedoch ohne Stimmrecht, teilnehmen. Für Sonderaufgaben können einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) im Einzelfall hinzugezogen oder ständig eingeladen werden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. §9 Sitzungstermine Der Seniorenbeirat tagt mindestens viermal im Jahr. Der Seniorenbeirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens 3 Mitglieder unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen. § 10 Einladungen Zu den Sitzungen werden eingeladen: die ordentlichen Mitglieder, die stellvertretenden Mitglieder, der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren, die im Rat vertretenen Fraktionen, der Bürgermeister die zuständigen Dezernate und Verwaltungsdirektoren der Fachbereichsleiter Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom 09.06.2010 Seite 2 Die Einladung wird nachrichtlich verwaltungsintern an die Pressestelle, das Ratsbüro und an die Raumverwaltung weitergeleitet. Die Einladungen sollten den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens zwei Wochen vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden in Absprache mit der Verwaltung festgesetzt. Die Einladung enthält eine Tagesordnung. § 11 Beschlussfassung Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der ordentlichen Mitglieder, d.h. wenigstens sieben anwesend oder ordentlich vertreten sind. Der/die Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. § 12 Abstimmung Der Seniorenbeirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Es wird in der Regel offen abgestimmt. § 13 - - Niederschrift Über das Ergebnis jeder Sitzung wird von dem/der Protokollführer/in eine Niederschrift angefertigt. Die Niederschrift muss enthalten: die Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder, bei fehlenden ordentlichen Mitgliedern die Namen deren Stellvertreter/innen, die Namen der übrigen anwesenden stellvertretenden Mitglieder, der Gäste (z.B. der Fraktionsvertreter) und der Vertreter der Verwaltung, die Namen der sonstigen an der Sitzung teilnehmenden Personen, Ort, Tag und Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Sitzung, die behandelten Beratungspunkte, die gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen, die Tagesordnung der Einladung ist dem Protokoll beizufügen oder in der Niederschrift im Anschluss an die Anwesenheitsliste aufzunehmen. Wortprotokolle erfolgen nur auf Antrag. Die Niederschrift wird von der/dem Vorsitzenden unterschrieben. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist allen Mitgliedern und Stellvertreter/innen, dem Bürgermeister, dem/der Vorsitzenden des Ausschusses Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren, den im Rat vertretenen Fraktionen, dem für die Seniorenarbeit zuständigen Dezernenten und Fachbereichsleiter zuzuleiten, § 14 Weitere Verfahrensfragen In der Geschäftsordnung nicht geregelte Verfahrensfragen sind nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seiner Ausschüsse in der jeweils gültigen Fassung zu behandeln. § 15 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung ist dem Rat der Stadt Wesseling vorzulegen und tritt nach der Genehmigung durch den Rat in Kraft. Damit werden alle bisherigen Geschäftsordnungen des Seniorenbeirats der Stadt Wesseling aufgehoben. 11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom 09.06.2010 Seite 3