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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan "Holzhandel und Sägewerk" Ortsteil Schleiden-Broich a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren))

Daten

Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
21.01.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan "Holzhandel und Sägewerk" Ortsteil Schleiden-Broich
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
    (Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan "Holzhandel und Sägewerk" Ortsteil Schleiden-Broich
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
    (Vorverfahren))

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 17/2011 22.03.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Bebauungsplan "Holzhandel und Sägewerk" Ortsteil Schleiden-Broich a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden beschließt der Rat gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 – TOP 4 – a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 04. November 2011 - TOP 3.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. Vorlagen-Nr. 17/2011 Seite 2 In dieser Sitzung wurde berichtet, dass das Unternehmen Hilger Holz in Broich be-absichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Straße 36, eine neue Lagerhalle für die im Sägewerk produzierten Holzteile zu errichten. Das Unternehmen Hilger ist seit 1948 in Broich ansässig. Das Familienunternehmen wird zur Zeit in der dritten Generation geführt und hat sich von einem reinen Sägewerksbetrieb zum Holzhandel und Sägewerk entwickelt. Das Unternehmen wurde baulich stetig erweitert. Bei einer Begehung des Betriebsgeländes wurde festgestellt, dass für ein vorhandenes Hochregallager keine Baugenehmigung vorliegt. Eine Genehmigung für eine Aufschüttung und eine Waldumwandlung liegt jedoch vor. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden ist das Betriebsgelände im westlichen Teilbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der östliche Bereich ist als Fläche für Wald ausgewiesen. Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich ist in Gänze als Fläche für Wald dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Planungsrechtlich ist das geplante Vorhaben damit derzeit nicht zulässig. Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes hat am 14.01.2011 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln (Dezernate für Landesplanung und Städtebau) und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen stattgefunden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass den Erweiterungswünschen des Unternehmens (Neubau einer Lagerhalle) nur Rechnung getragen werden kann, wenn für das Gelände des Sägewerksbetriebes ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Gleiches gilt für die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung des bestehenden Hochregallagers. Für den Bereich der Stadt Schleiden soll die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zu einer notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Da nur ein geringer Teil des Betriebsgeländes innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegt, wird hier in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Da der Betrieb im Wesentlichen im Stadtgebiet liegt, wird das Verfahren federführend von der Stadt Schleiden geleitet. Zur Durchführung des Verfahrens ist es erforderlich, alle Beschlüsse gleichlautend von den Räten der Stadt Schleiden und der Gemeinde Kall fassen zu lassen. Die Planungskosten zur Erarbeitung des Bebauungsplanes übernimmt der Vorhabenträger, der bereits das Planungsbüro Lanzerath beauftragt hat. Zur Beschleunigung des Verfahrens wurde bereits ein Vorentwurf erarbeitet. Die Planerin hat den Vorentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 detailliert vorgestellt. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 vorberaten. Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die im weiteren Planverfahren noch festzulegenden notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff im Plangebiet nicht zu Lasten der Gemeinde Kall gehen dürfen. Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich (Anlage 2) beigefügt. Die Begründung (Vorentwurf) einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 zu entnehmen.