Daten
Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
21.01.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2011
22.03.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Bebauungsplan "Holzhandel und Sägewerk" Ortsteil Schleiden-Broich
a)
Beschluss
zur
Aufstellung
gem.
§
2
Abs.
1
BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
(Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden beschließt der Rat gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 22.03.2011 – TOP 4 –
a)
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung die Verfahren gem. § 3 Abs. 1
BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 04. November 2011 - TOP 3.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-.
Vorlagen-Nr. 17/2011
Seite 2
In dieser Sitzung wurde berichtet, dass das Unternehmen Hilger Holz in Broich be-absichtigt, auf
den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2,
Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Straße 36, eine neue Lagerhalle für die im Sägewerk produzierten Holzteile zu errichten.
Das Unternehmen Hilger ist seit 1948 in Broich ansässig. Das Familienunternehmen wird zur Zeit
in der dritten Generation geführt und hat sich von einem reinen Sägewerksbetrieb zum Holzhandel und Sägewerk entwickelt. Das Unternehmen wurde baulich stetig erweitert. Bei einer Begehung des Betriebsgeländes wurde festgestellt, dass für ein vorhandenes Hochregallager keine
Baugenehmigung vorliegt. Eine Genehmigung für eine Aufschüttung und eine Waldumwandlung
liegt jedoch vor.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden ist das Betriebsgelände im westlichen Teilbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der östliche Bereich ist als Fläche für
Wald ausgewiesen. Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich ist in Gänze als
Fläche für Wald dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Planungsrechtlich ist das geplante Vorhaben damit derzeit nicht zulässig.
Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes hat am 14.01.2011 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln (Dezernate für Landesplanung und Städtebau) und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen stattgefunden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass den Erweiterungswünschen des Unternehmens (Neubau einer Lagerhalle) nur
Rechnung getragen werden kann, wenn für das Gelände des Sägewerksbetriebes ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Gleiches gilt für die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung des
bestehenden Hochregallagers.
Für den Bereich der Stadt Schleiden soll die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3
im Parallelverfahren zu einer notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt
werden. Da nur ein geringer Teil des Betriebsgeländes innerhalb des Gemeindegebietes Kall
liegt, wird hier in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch
Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Da der Betrieb im Wesentlichen im Stadtgebiet liegt, wird das Verfahren federführend von der Stadt Schleiden geleitet. Zur Durchführung des Verfahrens ist es erforderlich,
alle Beschlüsse gleichlautend von den Räten der Stadt Schleiden und der Gemeinde Kall fassen
zu lassen. Die Planungskosten zur Erarbeitung des Bebauungsplanes übernimmt der Vorhabenträger, der bereits das Planungsbüro Lanzerath beauftragt hat.
Zur Beschleunigung des Verfahrens wurde bereits ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Planerin hat den Vorentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 detailliert vorgestellt.
Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 vorberaten. Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die im weiteren Planverfahren noch festzulegenden notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den
Eingriff im Plangebiet nicht zu Lasten der Gemeinde Kall gehen dürfen.
Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Holzhandel und
Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich (Anlage 2) beigefügt. Die Begründung (Vorentwurf) einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011 zu entnehmen.