Daten
Kommune
Kall
Größe
470 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.04.11, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
-
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich
ihrer Lebensstätten und Lebensräume
sowre'
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie
der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Boden
BBodSchG
Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz).
Ziele des BBodSchG sind:
- der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt. insbesondere als
-
Wasser
o
Ausgleichsmedium für stoffliche
stoffkreisläufen
Einwirkungen (Grundwasserschutz),
o Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
der Schutz des Bodens vor schädlichen
Bodenveränderungen
Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
die Förderung der Sanierung schädlicher
Bodenveränderungen und Altlasten.
BauGB
Baugesetzbuch
Sparsamer und schonender Umgang mit
Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inansoruchnahme von Böden.
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des
Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung
zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen
ihrer ökologischen Funktionen.
LWG NRW
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der
Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute
oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer
einzuleiten. sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen.
Landeswassergesetz
Klima
"
Lebensgrundlage und -raum für
Menschen, Tiere und Pflanzen
Bestandteil des Naturhaushaltes
mit seinen Wasser- und Nähr-
"
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur
und Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen
Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Luft
BlmSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen,
des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (lmmissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von lmmissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
Landschaft
BNatSchG
Gesetz über Naturschutz
und Landschaftspflege
(Bundesnatursch utzgesetz)
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Mensch
TA Lärm / BlmSchG /
DtN'18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz
notwendig, dessen Verringerung insbesondere
am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge
und -minderung bewirkt werden soll.
Kultur- und sonstige Sachgüter
BauGB
Baugesetzbuch
DSchG NRW
Denkmalschutzgesetz
NRW
Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern
vor negativen Einflüssen, Überbauung etc.
2.0
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 12.819 qm. Geplant ist eine GRZ
von 0,6. Einschließlich der zulässigen Überschreitung durch die Grundflächen von
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8,
gemäß $ 19 Abs. 4 BauNVO ist ein Versiegelungsgrad von bis zu 10.255 qm zulässig.
Einzelheiten zur Flächenaufteilung, Bestand und Planung sind der Bilanzierung unter
Punkt 3.2.2 zu entnehmen.
3.0
3.1
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie auf die Bevölkerung insgesamt
3.1.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Mensch
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Plangebietes.
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen.
die Arbeits- Wohn- und Wohnumfeldfunktionen.
dieErholungsfunktion.
-
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Schleiden-Broich.
lm Westen und Süden grenzen Wohnnutzungen an. Die nördliche Begrenzung des
Plangebietes bildet die Kaller Straße L 105.
Für die Erholungsfunktion der Bevölkerung hat der Bereich keine Bedeutung, da es
sich um das Betriebsgelände des Holzhandel- und Sägewerksbetriebes handelt.
Auswirkungen durch Umsetzung der Planung
Mit dem Bebauungsplan Holzhandel- und Sägewerk wird das Betriebsgelände, das
heute teilweise als Freilager genutzt ist als Mischgebiet (Ml) festgesetzt. Damit werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Lagerhallen
geschaffen.
Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht seit
1948. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind Wohnnutzungen vorhanden. Der Erweiterungsbereich ist von der vorhandenen Wohnbebauung abgewandt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen des Betriebsgeschehens
zu Konflikten mit den Anwohnern gekommen ist. Darüber hinaus hat sich der Betrieb
von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu einem Holzhandel entwickelt.
Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur angrenzenden Wohnbebauung ab.
Erhebliche Auswirkungen auf die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen durch das
Planvorhaben sind daher nicht zu enr'rarten.
3.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die
biologische Vielfalt
3.2.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Schutzgebiete
Der Plangeltungsbereich ist nicht als FFH- oder Vogelschutzgebiet gemeldet. Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschafts-Bestandteile und gesetzlich geschützte Biotope sind vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht
betroffen.
Der östliche Bereich des Plangeltungsbereiches (Gemeinde Kall) ist im Landschaftspla n Kal I als Landschaftssch utzgebiet festgesetzt.
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Vegetation
Das Plangebiet ist bereits übenviegend bebaut bzw. als Lager für Rundhölzer genutzt.
Ostlich angrenzend befindet sich Wald.
Arten- und Biotopschutz
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW sind Tiere und
Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer Artenvielfalt zu schützen. lhre
Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und ggf. wiederherzustellen.
Hinweise auf planungsrelevante Arten sind im Untersuchungsgebiet nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht bekannt.
Die biologische Vielfalt (Biodiversität), d.h. die Lebensraum- und die Artenvielfalt wird
mit dem Planvorhaben beschränkt, auch wenn es sich um eine weitgehend baulich
genutzte Fläche handelt, die nicht mit ökologisch wertvollen Biotoptypen ausgestattet
ist.
3.2.2 Zu erwartende Auswirkungen
Durch die Realisierung des Planvorhabens wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zu dem die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und
Landschaftsbild gehören, beeinträchtigt. Insbesondere die Reduktion von Freifläche
stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar.
lm Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich zudem temporäre Beeinträchtigungen
durch Erdbewegungen, Erschütterung und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und vorübergehende Lärmbelästigung. Eine dauerhafte Beeinträchtigung des
Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten
bzw. teilversiegelten Flächen.
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzieru ng
Die nachfolgende Tabelle A dokumentiert die ökologische Wertigkeit des Plangebietes
vor dem baulichen Eingriff.
Tabelle B stellt den baulichen Eingriff dar, der auf der Grundlage des geplanten
Planungsrechtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung (vEP) entsteht.
Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (März2OOg).
Tabelle A: Bestand
Ft.-
Code
Biotoptyp
1
Fläche
m'
Nr.
1.1
Versiegelte Fläche,
Grundwert A
Korrek-
turfaktor
2
1.3
?
6.3
Einzel-
flächenwert
6.180
0
1
0
3.210
1
1
I
2.600
o
I
o
15.600
135
2
I
2
270
694
4
1
4
2.776
Gebäude
Verkehrsflächen, Zufahrten etc.
Teilversiegelte oder
unversiegelte Betriebsflächen
Wald mit lebensraum-
Gesamt-
wert
typischen Baumarten-
0
3.210
Anteilen 70 < 90%,
geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 49 cm)
4
4.3
Zier- und Nutzgarten
ohne Gehölze oder mit
< 50% heimischen
Gehölzen
5
2.3
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen mil
Gehölzbestand
Flächengröße
Gesamtflächenwert A
12.g',lg
21.856
I
Tabelle A: Bestand
Ft.Biotoptyp
Gode
Fläche
m'
Nr.
Grundwert A
Korrekturfak-
Gesamt-
wert
tor
1
1.1
2
1.3
7
7.1
Versiegelte Fläche,
Gebäude
Verkehrsfläch en, Zufahrten etc.
12.819 x 0.8
Wald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen 70 < 90%,
geringes bis mittleres
Baumholz (BHD > 14 49 cm)
Zier- und Nutzgarten
ohne Gehölze oder mit
< 50% heimischen
Einzelflächenwert
'10.255
0
1
0
0
1.735
o
4
o
10.410
'135
z
1
2
270
694
4
4
2.776
Gehölzen
Straßenbegleitgrün,
4
I
Straßenböschungen mit
Gehölzbestand
Flächengröße
12.819
Gesamtflächenwert A
13.456
Die Bilanz weist ein Defizit von 8.400 Biotopwertpunkten aus. Demnach kann der
gesamte Eingriff nicht innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden.
3.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
3.3.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Boden
Der geologische Untergrund des Untersuchungsgebietes wird nach der Karte der
schutzwürdigen Böden des geologischen Dienstes NRW beschrieben als Typischer
Braunerde, stellenweise podsolig. Es handelt sich um flachgründige Felsböden.
Das Gebiet ist heute bereits weitgehend baulich bzw. als Lagerfläche genutzt.
Hinweise auf schädliche Bodenablagerungen liegen nicht vor.
3.3.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Durch die zusätzliche Vollversiegelung ist der Verlust von gewachsenen und belebten
Böden zu envarten, die dem Naturhaushalt mit all ihren Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit vollständig verloren gehen. Da das Gebiet größtenteils bereits versiegelt ist, ist der Einfluss insgesamt jedoch gering.
3.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
3.4.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Wasser
Das Gebiet liegt nicht innerhalb einer festgesetzten Wasserschutzzone.
Oberflächengewässer sind im Plangebiet und dessen Umfeld nicht vorhanden.
10
Entwässerung
Abwassertechnisch ist das Gebiet durch die vorhandene Kanalisation (Mischkanalisation) erschlossen. Die geplanten Gebäude werden an diesen Mischwasserkanal angeschlossen.
3.4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Eine Versiegelung von Freiflächen verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort. Damit sind zwangsläufig negative Folgewirkungen wie eine Erhöhung des
Oberflächenabflusses und eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden.
3.5
Schutzgut Klima / Luft
3.5.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Klima / Luft
Der Raum Schleiden / Kall gehört zum Naturraum Rureifel. Nordrhein-Westfalen gehört
fast vollständig dem nordwestdeutschen Klimabereich an. Damit liegt NordrheinWestfalen in einem überuriegend maritim geprägten Bereich mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Für den Raum Schleiden / Kall weist der Klima Atlas NRW
eine Jahresmitteltemperatur zwischen 8,0 8,5o C aus. Der mittlere Jahresniederschlag liegt bei rd. 800 bis 850 mm.
-
3.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft
Nach Umsetzung des Vorhabens kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen. Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend.
Aufgrund der geringen Ausmaße des geplanten Vorhabens ist jedoch nur von geringen
lokalen Veränderungen auszugehen.
3.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
3.6.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild
Das Landschaftsbild im Plangebiet und in dessen Umfeld charakterisiert sich u.
a.
durch die vorhandene Bebauung sowie den angrenzenden Wald.
Der Planbereich selbst ist für das Landschaftsbild von eher geringer Bedeutung.
3.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
Das Plangebiet verändert sein Erscheinungsbild durch den geplanten Baukörper der
Lagerhalle. Der Bereich, der heute zu geringen Teilen noch unversiegelt ist, wird vollständig versiegelt. Die vorhandenen Waldflächen bleiben aber weitgehend erhalten.
Lediglich im Süden des Plangebietes wird geringfügig in den Gehölzbestand eingegriffen.
Wesentliche negative Auswirkungen auf das Landschafts- / Ortsbild sind daher durch
die vorliegende Planung nicht zu ennrarten.
3.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
3.7.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Kultur- und sonstlge
Sachgüter
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische
Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden
könnte.
11
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Informationen zu Kultur- und sonstigen
Sachgütern vor.
.
4.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
5.0
5.1
EntwicklungsprognosendesUmweltzustandes
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Bei Durchführung der Planung wird das städtebauliche Erscheinungsbild durch die
bauliche Enr,reiterung verändert.
5.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planung werden zum |ST-Zustand keine Anderungen erwartet.
5.3
Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglich'
keiten
Mit dem Bebauungsplan Holzhandel- und Sägewerk in Schleiden-Broich sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erueiterung des Betriebes geschaffen
werden. Planungsalternativen stehen nicht zur Verfügung.
6.0
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblich nachteiligen Auswirkungen
Wird im weiteren Verfahren ergänzl.
7.0
7.1
ZusätzlicheAngaben
Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben
Der Umweltbericht greift auf vorliegende Behördeninformationen und auszuwertendes
Kartenmaterial (2. B. Boden, Klima) zurück.
8.0
AllgemeinverständlicheZusammenfassung
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
aufgestellt: 07 .02.201
1
Planungsbüro Dipl.-lng. Ursula Lanzerath
12