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Allgemeine Vorlage (Anlage 3B zur Allgemeine Vorlage 17/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
470 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.04.11, 18:36

Inhalt der Datei

- die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowre' - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Boden BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz). Ziele des BBodSchG sind: - der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt. insbesondere als - Wasser o Ausgleichsmedium für stoffliche stoffkreisläufen Einwirkungen (Grundwasserschutz), o Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. BauGB Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inansoruchnahme von Böden. WHG Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. LWG NRW Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten. sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Landeswassergesetz Klima " Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere und Pflanzen Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nähr- " LG NRW Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Luft BlmSchG Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (lmmissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von lmmissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Landschaft BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnatursch utzgesetz) LG NRW Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Mensch TA Lärm / BlmSchG / DtN'18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB Baugesetzbuch DSchG NRW Denkmalschutzgesetz NRW Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor negativen Einflüssen, Überbauung etc. 2.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 12.819 qm. Geplant ist eine GRZ von 0,6. Einschließlich der zulässigen Überschreitung durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, gemäß $ 19 Abs. 4 BauNVO ist ein Versiegelungsgrad von bis zu 10.255 qm zulässig. Einzelheiten zur Flächenaufteilung, Bestand und Planung sind der Bilanzierung unter Punkt 3.2.2 zu entnehmen. 3.0 3.1 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt 3.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Plangebietes. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen. die Arbeits- Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. dieErholungsfunktion. - Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Schleiden-Broich. lm Westen und Süden grenzen Wohnnutzungen an. Die nördliche Begrenzung des Plangebietes bildet die Kaller Straße L 105. Für die Erholungsfunktion der Bevölkerung hat der Bereich keine Bedeutung, da es sich um das Betriebsgelände des Holzhandel- und Sägewerksbetriebes handelt. Auswirkungen durch Umsetzung der Planung Mit dem Bebauungsplan Holzhandel- und Sägewerk wird das Betriebsgelände, das heute teilweise als Freilager genutzt ist als Mischgebiet (Ml) festgesetzt. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Lagerhallen geschaffen. Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht seit 1948. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind Wohnnutzungen vorhanden. Der Erweiterungsbereich ist von der vorhandenen Wohnbebauung abgewandt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen des Betriebsgeschehens zu Konflikten mit den Anwohnern gekommen ist. Darüber hinaus hat sich der Betrieb von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu einem Holzhandel entwickelt. Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur angrenzenden Wohnbebauung ab. Erhebliche Auswirkungen auf die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen durch das Planvorhaben sind daher nicht zu enr'rarten. 3.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt 3.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Schutzgebiete Der Plangeltungsbereich ist nicht als FFH- oder Vogelschutzgebiet gemeldet. Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschafts-Bestandteile und gesetzlich geschützte Biotope sind vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht betroffen. Der östliche Bereich des Plangeltungsbereiches (Gemeinde Kall) ist im Landschaftspla n Kal I als Landschaftssch utzgebiet festgesetzt. Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Vegetation Das Plangebiet ist bereits übenviegend bebaut bzw. als Lager für Rundhölzer genutzt. Ostlich angrenzend befindet sich Wald. Arten- und Biotopschutz Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer Artenvielfalt zu schützen. lhre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Hinweise auf planungsrelevante Arten sind im Untersuchungsgebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Die biologische Vielfalt (Biodiversität), d.h. die Lebensraum- und die Artenvielfalt wird mit dem Planvorhaben beschränkt, auch wenn es sich um eine weitgehend baulich genutzte Fläche handelt, die nicht mit ökologisch wertvollen Biotoptypen ausgestattet ist. 3.2.2 Zu erwartende Auswirkungen Durch die Realisierung des Planvorhabens wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zu dem die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild gehören, beeinträchtigt. Insbesondere die Reduktion von Freifläche stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. lm Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich zudem temporäre Beeinträchtigungen durch Erdbewegungen, Erschütterung und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und vorübergehende Lärmbelästigung. Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten bzw. teilversiegelten Flächen. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzieru ng Die nachfolgende Tabelle A dokumentiert die ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor dem baulichen Eingriff. Tabelle B stellt den baulichen Eingriff dar, der auf der Grundlage des geplanten Planungsrechtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung (vEP) entsteht. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (März2OOg). Tabelle A: Bestand Ft.- Code Biotoptyp 1 Fläche m' Nr. 1.1 Versiegelte Fläche, Grundwert A Korrek- turfaktor 2 1.3 ? 6.3 Einzel- flächenwert 6.180 0 1 0 3.210 1 1 I 2.600 o I o 15.600 135 2 I 2 270 694 4 1 4 2.776 Gebäude Verkehrsflächen, Zufahrten etc. Teilversiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen Wald mit lebensraum- Gesamt- wert typischen Baumarten- 0 3.210 Anteilen 70 < 90%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 49 cm) 4 4.3 Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50% heimischen Gehölzen 5 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mil Gehölzbestand Flächengröße Gesamtflächenwert A 12.g',lg 21.856 I Tabelle A: Bestand Ft.Biotoptyp Gode Fläche m' Nr. Grundwert A Korrekturfak- Gesamt- wert tor 1 1.1 2 1.3 7 7.1 Versiegelte Fläche, Gebäude Verkehrsfläch en, Zufahrten etc. 12.819 x 0.8 Wald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen 70 < 90%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 49 cm) Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50% heimischen Einzelflächenwert '10.255 0 1 0 0 1.735 o 4 o 10.410 '135 z 1 2 270 694 4 4 2.776 Gehölzen Straßenbegleitgrün, 4 I Straßenböschungen mit Gehölzbestand Flächengröße 12.819 Gesamtflächenwert A 13.456 Die Bilanz weist ein Defizit von 8.400 Biotopwertpunkten aus. Demnach kann der gesamte Eingriff nicht innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. 3.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden 3.3.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden Der geologische Untergrund des Untersuchungsgebietes wird nach der Karte der schutzwürdigen Böden des geologischen Dienstes NRW beschrieben als Typischer Braunerde, stellenweise podsolig. Es handelt sich um flachgründige Felsböden. Das Gebiet ist heute bereits weitgehend baulich bzw. als Lagerfläche genutzt. Hinweise auf schädliche Bodenablagerungen liegen nicht vor. 3.3.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Durch die zusätzliche Vollversiegelung ist der Verlust von gewachsenen und belebten Böden zu envarten, die dem Naturhaushalt mit all ihren Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit vollständig verloren gehen. Da das Gebiet größtenteils bereits versiegelt ist, ist der Einfluss insgesamt jedoch gering. 3.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 3.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser Das Gebiet liegt nicht innerhalb einer festgesetzten Wasserschutzzone. Oberflächengewässer sind im Plangebiet und dessen Umfeld nicht vorhanden. 10 Entwässerung Abwassertechnisch ist das Gebiet durch die vorhandene Kanalisation (Mischkanalisation) erschlossen. Die geplanten Gebäude werden an diesen Mischwasserkanal angeschlossen. 3.4.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Eine Versiegelung von Freiflächen verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort. Damit sind zwangsläufig negative Folgewirkungen wie eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden. 3.5 Schutzgut Klima / Luft 3.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft Der Raum Schleiden / Kall gehört zum Naturraum Rureifel. Nordrhein-Westfalen gehört fast vollständig dem nordwestdeutschen Klimabereich an. Damit liegt NordrheinWestfalen in einem überuriegend maritim geprägten Bereich mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Für den Raum Schleiden / Kall weist der Klima Atlas NRW eine Jahresmitteltemperatur zwischen 8,0 8,5o C aus. Der mittlere Jahresniederschlag liegt bei rd. 800 bis 850 mm. - 3.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft Nach Umsetzung des Vorhabens kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen. Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend. Aufgrund der geringen Ausmaße des geplanten Vorhabens ist jedoch nur von geringen lokalen Veränderungen auszugehen. 3.6 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 3.6.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild Das Landschaftsbild im Plangebiet und in dessen Umfeld charakterisiert sich u. a. durch die vorhandene Bebauung sowie den angrenzenden Wald. Der Planbereich selbst ist für das Landschaftsbild von eher geringer Bedeutung. 3.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Das Plangebiet verändert sein Erscheinungsbild durch den geplanten Baukörper der Lagerhalle. Der Bereich, der heute zu geringen Teilen noch unversiegelt ist, wird vollständig versiegelt. Die vorhandenen Waldflächen bleiben aber weitgehend erhalten. Lediglich im Süden des Plangebietes wird geringfügig in den Gehölzbestand eingegriffen. Wesentliche negative Auswirkungen auf das Landschafts- / Ortsbild sind daher durch die vorliegende Planung nicht zu ennrarten. 3.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 3.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstlge Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. 11 Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Informationen zu Kultur- und sonstigen Sachgütern vor. . 4.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 5.0 5.1 EntwicklungsprognosendesUmweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung wird das städtebauliche Erscheinungsbild durch die bauliche Enr,reiterung verändert. 5.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Planung werden zum |ST-Zustand keine Anderungen erwartet. 5.3 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglich' keiten Mit dem Bebauungsplan Holzhandel- und Sägewerk in Schleiden-Broich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erueiterung des Betriebes geschaffen werden. Planungsalternativen stehen nicht zur Verfügung. 6.0 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen Wird im weiteren Verfahren ergänzl. 7.0 7.1 ZusätzlicheAngaben Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht greift auf vorliegende Behördeninformationen und auszuwertendes Kartenmaterial (2. B. Boden, Klima) zurück. 8.0 AllgemeinverständlicheZusammenfassung Wird im weiteren Verfahren ergänzt. aufgestellt: 07 .02.201 1 Planungsbüro Dipl.-lng. Ursula Lanzerath 12