Daten
Kommune
Kall
Größe
848 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.04.11, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Schleiden I
Gemeinde Kall
Bebauungsplan,,Holzhandel und Sägewerk"
im Ortsteil Schleiden-Broich
Begründung (Vorentwurf)
Stand: 02.02.20'11
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Teil A:
1.0
Städtebauliche Begründung
Rechtsgrundlagen
Grundlagen für Inhalt und Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 31.07.2009 |
2585, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) sowie
die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863,975), jeweils in der
zurzeit gültigen Fassung.
2.0
2.1
Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele
Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten der Ortslage Broich, südlich
der Kaller Straße L 105.
Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück
304, 305 uns 120 (Stadt Schleiden) und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstück Nr. 137
und 138 (Gemeinde Kall) mit einer Größe von insgesamt ca. 1,29 ha.
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Planzeichnung zu entnehmen.
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Es handelt sich bei dem Plangebiet um das Gelände der Firma Hilger Holz, die einen
Holzhandel mit Sägewerk betreibt.
2.2
Anlass und Ziele der Planung
Das Unternehmen Hilger Holz ist seit 1948 in Broich ansässig. Das Familienunternehmen wird zurzeit in der dritten Generation geführt.
Das Unternehmen hat sich von einem reinen Sägewerksbetrieb zum Holzhandel und
Sägewerk entwickelt und wurde baulich stetig enrueitert. Nunmehr ist der Bau einer
neuen Lagerhalle geplant. Weiterhin wurde bei einer Begehung des Betriebsgeländes
durch die Bezirksregierung Köln, den Kreis Euskirchen, der Stadt Schleiden und der
Gemeinde Kall festgestellt, dass für ein vorhandenes Hochregallager keine Baugenehmigung vorliegt. Eine Genehmigung für eine Aufschüttung und eine Waldumwandlung liegt für diesen Bereich jedoch vor.
Teile des Betriebsgeländes sind im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden sowie im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als Fläche für Wald dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Planungsrechtlich ist das geplante Vorhaben damit derzeit nicht zulässig.
Um den Enrueiterungswünschen des Unternehmens Rechnung zu tragen und eine
nachträgliche Genehmigung des bestehenden Hochregallagers zu erreichen ist eine
Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden erforderlich. Parallel zur
Anderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst sowohl Flächen der Stadt
Schleiden als auch der Gemeinde Kall.
3.0
Rahmenbedingungen
3.1
Regionalplan
Der Ortsteil Broich ist im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich bei Broich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung abzustellen. Der östliche Teilbereich des Plangebietes, der innerhalb des Gemeindegebietes
von Kall liegt, ist als Waldbereich dargestellt.
3.2
Flächennutzungsplan
lm rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden ist das Plangebiet im
westlichen Teilsbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der östliche Bereich
ist als Fläche für Wald dargestellt.
Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich ist in Gänze als Fläche für
Wald dargestellt.
Der Bebauungsplan kann nicht im Sinne des $ 8 Abs. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist die Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. $ 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren zur Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden
durchgeführt werden. Da nur ein geringer Teil des Betriebsgeländes innerhalb des
Gemeindegebietes Kall liegt, wird hier auf die Anderung des Flächennutzungsplanes
verzichtet.
3.3
Landschaftsplan
Das Plangebiet ist innerhalb des Stadtgebietes von Schleiden nicht vom Landschaftsplan Schleiden, des Kreises Euskirchen erfasst.
Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich des Lagerplatzes / Hochregallagers ist im Landschaftsplan Kall als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
4.0
4.1
Inhalt des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
Das gesamte Betriebsgelände wird als Mischgebiet gemäß $ 6 BauNVO festgesetzt.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die
das Wohnen nicht wesentlich stören.
Zulässig sind
Wohngebäude,
Geschäfts- und Bürogebäude,
sonstigeGewerbebetriebe.
-
Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht seit
1948. Auf dem Betriebsgelände selbst sind zwei Betriebsleitenvohnungen /-häuser
vorhanden. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind Wohnnutzungen
vorhanden. Der Erweiterungsbereich ist von der Wohnbebauung entfernt orientiert.
Es liegen der Stadt Schleiden keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen der Betriebsgeschehens zu Beschwerden der Anlieger gekommen ist, zumal sich der Betrieb
von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu einem Holzhandel entwickelt hat.
Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur angrenzenden Wohnbebauung ab.
Aus den vorstehend genannten Gründen wurde als Art der baulichen Nutzung ,,Mischgebiet" gewählt.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird definiert durch die Grundflächenzahl (GRZ) und
die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Höhe der baulichen Anlagen.
Gemäß $ 17 BauNVO beträgt die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bei Mischgebieten GRZ 0,6.
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen
mit ihren Zufahrten bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis
zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden.
Diese Obergrenzen werden für das Plangebiet ausgeschöpft.
Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf 520,00 m ü. NHN (Normalhöhennull) begrenzt. Dies entspricht einer Höhe von ca.9,20 m über OK-Fertigfußboden bzw. Gelände.
4.3
ÜberbaubareGrundstücksflächen, Bauweise
Der Bebauungsplan definiert durch Baugrenzen gemäß $ 23 BauNVO die überbaubaren Grundstücksflächen. Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich an den
vorhandenen und geplanten Baukörpern mit einem gewissen Gestaltungsspielraum.
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet.
4.4
Stellplätze
Stellplätze für Betriebsangehörige und Kunden werden nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zugelassen. Mit dieser Festsetzung werden die Randbereiche
freigehalten, um eine Begrünung zu ermöglichen.
5.0
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas und Wasser erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger und ist durch die bereits bestehende Nutzung gesichert..
Das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vorhandenen Mischwasserkanal einzuleiten.
6.0
Verkehrliche Anbindu ng
Das Plangebiet ist über die Kaller Straße erschlossen. An der Anbindungssituation wird
nichts geändert.
7.0
Umweltverträglichkeit/Umweltbericht
Die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter werden in einer
Umweltprüfung untersucht, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Teil B dieser Begründung) dargestellt werden.
8.0
Hinweise
8.1
Bodendenkmalpflege
Denkmalpflegerische Belange werden im Bebauungsplanbereich nach derzeitigen
Kenntnisstand nicht berührt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler entdeckt werden. Für diesen Fall wird im Bebauungsplan vorsorglich auf die Melde- und Sicherungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz NW hingewiesen.
8.2
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse R
(Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
8.3
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
Teil B: Umweltbericht
1.0
Anlass und Aufgabenstellung
Gemäß $ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB 2004 ist für die Ermittlung der abwägungsrelevanten
Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, beschrieben und bewertet werden. lm Umweltbericht sind auch die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Inhalt und Gliederung des Umweltberichtes folgen den Rahmenbedingungen der Anlage
zum $ 2 Abs. 4 BauGB (Anlage zum Baugesetzbuch).
Fol
gende
U
-
mwe ltsch utzg üter werden betrachtet:
Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
Pllanzen und Tiere
Boden / Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden
Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben
anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur umweltvorsorge.
Grundlagen und Methodik
ln der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Bebauungsplan von Bedeutung sind.
Schutzgut
Fachgesetze / -
Umweltrelevante Ziele
Richtlinien
Tiere und Pflanzen
BauGB
Baugesetzbuch
BeiAufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft , Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt $ 1a
BauGB
BNatSchG
Gesetz über Naturschutz
und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz)
LG-NRW
Landschaftsgesetz NRW
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen,
zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes,
- die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähiqkeit der Naturqüter,