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Allgemeine Vorlage (Anlage 3A zur Allgemeine Vorlage 17/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
848 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.04.11, 18:36
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Inhalt der Datei

;z Y'*:r: Stadt Schleiden I Gemeinde Kall Bebauungsplan,,Holzhandel und Sägewerk" im Ortsteil Schleiden-Broich Begründung (Vorentwurf) Stand: 02.02.20'11 o' Teil A: 1.0 Städtebauliche Begründung Rechtsgrundlagen Grundlagen für Inhalt und Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 31.07.2009 | 2585, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863,975), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung. 2.0 2.1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten der Ortslage Broich, südlich der Kaller Straße L 105. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 304, 305 uns 120 (Stadt Schleiden) und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstück Nr. 137 und 138 (Gemeinde Kall) mit einer Größe von insgesamt ca. 1,29 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Planzeichnung zu entnehmen. \ ?. $. I -t--ti- i'',... l^ /'t i /"rx \r"z',.7 a /.1 i// Geobaslsdafen @ Land NRW, Bonn Es handelt sich bei dem Plangebiet um das Gelände der Firma Hilger Holz, die einen Holzhandel mit Sägewerk betreibt. 2.2 Anlass und Ziele der Planung Das Unternehmen Hilger Holz ist seit 1948 in Broich ansässig. Das Familienunternehmen wird zurzeit in der dritten Generation geführt. Das Unternehmen hat sich von einem reinen Sägewerksbetrieb zum Holzhandel und Sägewerk entwickelt und wurde baulich stetig enrueitert. Nunmehr ist der Bau einer neuen Lagerhalle geplant. Weiterhin wurde bei einer Begehung des Betriebsgeländes durch die Bezirksregierung Köln, den Kreis Euskirchen, der Stadt Schleiden und der Gemeinde Kall festgestellt, dass für ein vorhandenes Hochregallager keine Baugenehmigung vorliegt. Eine Genehmigung für eine Aufschüttung und eine Waldumwandlung liegt für diesen Bereich jedoch vor. Teile des Betriebsgeländes sind im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden sowie im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als Fläche für Wald dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Planungsrechtlich ist das geplante Vorhaben damit derzeit nicht zulässig. Um den Enrueiterungswünschen des Unternehmens Rechnung zu tragen und eine nachträgliche Genehmigung des bestehenden Hochregallagers zu erreichen ist eine Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden erforderlich. Parallel zur Anderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch der Gemeinde Kall. 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan Der Ortsteil Broich ist im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich bei Broich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung abzustellen. Der östliche Teilbereich des Plangebietes, der innerhalb des Gemeindegebietes von Kall liegt, ist als Waldbereich dargestellt. 3.2 Flächennutzungsplan lm rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden ist das Plangebiet im westlichen Teilsbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der östliche Bereich ist als Fläche für Wald dargestellt. Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich ist in Gänze als Fläche für Wald dargestellt. Der Bebauungsplan kann nicht im Sinne des $ 8 Abs. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist die Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. $ 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden durchgeführt werden. Da nur ein geringer Teil des Betriebsgeländes innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegt, wird hier auf die Anderung des Flächennutzungsplanes verzichtet. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet ist innerhalb des Stadtgebietes von Schleiden nicht vom Landschaftsplan Schleiden, des Kreises Euskirchen erfasst. Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich des Lagerplatzes / Hochregallagers ist im Landschaftsplan Kall als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. 4.0 4.1 Inhalt des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Das gesamte Betriebsgelände wird als Mischgebiet gemäß $ 6 BauNVO festgesetzt. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, sonstigeGewerbebetriebe. - Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht seit 1948. Auf dem Betriebsgelände selbst sind zwei Betriebsleitenvohnungen /-häuser vorhanden. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind Wohnnutzungen vorhanden. Der Erweiterungsbereich ist von der Wohnbebauung entfernt orientiert. Es liegen der Stadt Schleiden keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen der Betriebsgeschehens zu Beschwerden der Anlieger gekommen ist, zumal sich der Betrieb von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu einem Holzhandel entwickelt hat. Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur angrenzenden Wohnbebauung ab. Aus den vorstehend genannten Gründen wurde als Art der baulichen Nutzung ,,Mischgebiet" gewählt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird definiert durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Höhe der baulichen Anlagen. Gemäß $ 17 BauNVO beträgt die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bei Mischgebieten GRZ 0,6. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Diese Obergrenzen werden für das Plangebiet ausgeschöpft. Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf 520,00 m ü. NHN (Normalhöhennull) begrenzt. Dies entspricht einer Höhe von ca.9,20 m über OK-Fertigfußboden bzw. Gelände. 4.3 ÜberbaubareGrundstücksflächen, Bauweise Der Bebauungsplan definiert durch Baugrenzen gemäß $ 23 BauNVO die überbaubaren Grundstücksflächen. Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich an den vorhandenen und geplanten Baukörpern mit einem gewissen Gestaltungsspielraum. Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. 4.4 Stellplätze Stellplätze für Betriebsangehörige und Kunden werden nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen. Mit dieser Festsetzung werden die Randbereiche freigehalten, um eine Begrünung zu ermöglichen. 5.0 Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas und Wasser erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger und ist durch die bereits bestehende Nutzung gesichert.. Das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vorhandenen Mischwasserkanal einzuleiten. 6.0 Verkehrliche Anbindu ng Das Plangebiet ist über die Kaller Straße erschlossen. An der Anbindungssituation wird nichts geändert. 7.0 Umweltverträglichkeit/Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter werden in einer Umweltprüfung untersucht, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Teil B dieser Begründung) dargestellt werden. 8.0 Hinweise 8.1 Bodendenkmalpflege Denkmalpflegerische Belange werden im Bebauungsplanbereich nach derzeitigen Kenntnisstand nicht berührt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler entdeckt werden. Für diesen Fall wird im Bebauungsplan vorsorglich auf die Melde- und Sicherungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz NW hingewiesen. 8.2 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 8.3 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. Teil B: Umweltbericht 1.0 Anlass und Aufgabenstellung Gemäß $ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB 2004 ist für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, beschrieben und bewertet werden. lm Umweltbericht sind auch die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Inhalt und Gliederung des Umweltberichtes folgen den Rahmenbedingungen der Anlage zum $ 2 Abs. 4 BauGB (Anlage zum Baugesetzbuch). Fol gende U - mwe ltsch utzg üter werden betrachtet: Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Pllanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur umweltvorsorge. Grundlagen und Methodik ln der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Bebauungsplan von Bedeutung sind. Schutzgut Fachgesetze / - Umweltrelevante Ziele Richtlinien Tiere und Pflanzen BauGB Baugesetzbuch BeiAufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft , Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt $ 1a BauGB BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) LG-NRW Landschaftsgesetz NRW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähiqkeit der Naturqüter,