Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
31.01.14, 12:18
Aktualisiert
31.01.14, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
10/2014
13.02.2014
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Antrag auf BMU-Förderung für eine Stelle Klimamanager
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall beauftragt die
Verwaltung, den Antrag auf „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ beim Bundesumweltministerium zu stellen.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-Initiative der Bundesregierung (Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, Ausgabe 2014)
wurde unter anderem das Programm „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ aufgelegt. Gefördert wird die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanager für die fachlichinhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Kommunen.
Die Gemeinde Kall erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung,
insbesondere die Zulässigkeit des gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und der Gemeinden
Hellenthal und Dahlem erstellten Klimaschutzkonzeptes wurde vom Fördermittelgeber bereits
geprüft und positiv beantwortet.
Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Personal- und
Sachkosten, im Einzelfall und nach Prüfung auch bis zu 85% für finanzschwache Kommunen.
Entsprechende Unterlagen für diesen erhöhten Zuschuss werden von der Verwaltung zusammengestellt. Die Förderung läuft über drei Jahre und kann mit einem entsprechenden Antrag um
weitere zwei Jahre verlängert werden („Anschlussvorhaben“).
Aufgrund der Größe der Gemeinde Kall ist von der Förderung einer halben Stelle für das Klimaschutzmanagement auszugehen.
Vorlagen-Nr. 10/2014
Seite 2
Im Rahmen der Förderung und der Tätigkeit des Klimaschutzmanagements kann einmalig (innerhalb der ersten 18 Monate) eine Fördersumme von maximal 250.000,00 Euro für eine sogenannte Schwerpunktmaßnahme beantragt werden. Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieser
Maßnahme ist eine CO²-Einsparung von 80%. Dies ließe sich beispielsweise durch die Komplettsanierung eines Gebäudes mit Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien (z.B. Kindergarten Sistig) oder im Rahmen eines Nahwärmenetzes realisieren.