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Allgemeine Vorlage (Antrag auf BMU-Förderung für eine Stelle Klimamanager)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
31.01.14, 12:18
Aktualisiert
31.01.14, 12:18
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 10/2014 13.02.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Antrag auf BMU-Förderung für eine Stelle Klimamanager Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ beim Bundesumweltministerium zu stellen. Sachdarstellung: Im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-Initiative der Bundesregierung (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, Ausgabe 2014) wurde unter anderem das Programm „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ aufgelegt. Gefördert wird die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanager für die fachlichinhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Kommunen. Die Gemeinde Kall erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung, insbesondere die Zulässigkeit des gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und der Gemeinden Hellenthal und Dahlem erstellten Klimaschutzkonzeptes wurde vom Fördermittelgeber bereits geprüft und positiv beantwortet. Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten, im Einzelfall und nach Prüfung auch bis zu 85% für finanzschwache Kommunen. Entsprechende Unterlagen für diesen erhöhten Zuschuss werden von der Verwaltung zusammengestellt. Die Förderung läuft über drei Jahre und kann mit einem entsprechenden Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden („Anschlussvorhaben“). Aufgrund der Größe der Gemeinde Kall ist von der Förderung einer halben Stelle für das Klimaschutzmanagement auszugehen. Vorlagen-Nr. 10/2014 Seite 2 Im Rahmen der Förderung und der Tätigkeit des Klimaschutzmanagements kann einmalig (innerhalb der ersten 18 Monate) eine Fördersumme von maximal 250.000,00 Euro für eine sogenannte Schwerpunktmaßnahme beantragt werden. Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieser Maßnahme ist eine CO²-Einsparung von 80%. Dies ließe sich beispielsweise durch die Komplettsanierung eines Gebäudes mit Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien (z.B. Kindergarten Sistig) oder im Rahmen eines Nahwärmenetzes realisieren.