Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.12.2009
127/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2010
18.11.2009
Bezeichnung
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp;
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime.
Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Für das Jahr
2010 sind die Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungsaufwendungen aktualisiert worden. Außerdem wurden entsprechend einer vorläufigen Ermittlung im Rahmen der noch festzustellenden
Bilanz für das Jahr 2008 die jeweiligen Werte bei den Aussiedler- und Übergangsheime fortgeschrieben.
Nach den beiliegenden Einzelermittlungen ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren pro
Quadratmeter/Monat für die nachstehenden Aussiedler- bzw. Übergangsheime:
1. Aussiedlerheim Hürtgenwald-Vossenack, Monschauer Str. 14, 7,50 € (bisher 11,43 €),
2. Übergangsheim Hürtgenwald-Hürtgen, Höhenstr. 62, 10,50 € (bisher 10,93 €).
Die Kalkulation für das Jahr 2010 ist als Anlage beigefügt.
Da die im Gemeindegebiet geschaffenen Aussiedler- bzw. Übergangsheime alle dem gleichen
Zweck, nämlich der Unterbringung von Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen dienen, steht
der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Aufgrund der von mir erstellten Mischwasserkalkulation beträgt die Benutzungsgebühr im kommenden Jahr 9,00 € (bisher 7,60 €) und geht im wesentlichen auf die höheren Abwassergebühren
und dem Wegfall der Unterkunft „Im Oberdorf 52“ zurück.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2010 zu erlassenen Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer pp. in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
-1 -
Die Aufwendungen für Energie (Strom und Heizung) sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung
angepasst worden. Sie ergeben sich aus der Anlage. Im Jahresdurchschnitt sind in den Asyl- und
Übergangsheimen 16 Personen untergebracht. Bei einem Gesamtaufwand von 2.452,00 € für
Strom ergibt sich hieraus eine personenabhängige Pauschale von 12,25 € (bisher 20,00 €) pro
Person und Monat.
Beim Aufwand für die Heizung wird von Kosten in Höhe von 3.940,00 € ausgegangen. Eine entsprechende Anpassung ist daher notwendig. Der Betrag je Monat lautet auf 18,00 € (bisher
29,00 €) pro Person und Monat.
Die Reduzierung dieser kostendeckenden Gebühren liegt eindeutig in der verringerten Personenzahl und des Wegfalls des Übergangsheim in der Ortschaft Vossenack, Im Oberdorf 52.
Ich empfehle Ihnen:
a) die Richtigkeit meiner Kalkulation festzustellen und
b) die erforderlichen Anpassungen der Gebühren zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
a) die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 für die Unterbringung der asylbegehrenden
Ausländer bzw. Aussiedler ist richtig,
b) Erlass der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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€
€
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Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)