Daten
Kommune
Kall
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.01.14, 18:04
Aktualisiert
09.01.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplanung
der Stadt Mechernich für das Jahr 2013
1.
Allgemeines
Seite 3
2.
Bevölkerungsentwicklung
Seite 4
2.1 Mechernich
Seite 4
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012
Seite 4
2.1.2.Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030
Seite 6
2.2 Kall
Seite 7
2.2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012
Seite 7
2.2.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030
Seite 9
Grundschulen
Seite 10
3.1 Mechernich
Seite 10
3.1.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14
Seite 10
3.1.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019
Seite 12
3.2 Kall
Seite 17
3.2.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14
Seite 17
3.2.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019
Seite 19
3.3 Schlussfolgerungen
Seite 22
3.3.1 Mechernich
Seite 22
3.3.2 Kall
Seite 22
4.
Hauptschule
Seite 23
5.
Realschule
Seite 25
6.
Sekundarschule Mechernich-Kall
Seite 26
3.
6.1 Teilstandort Mechernich
Seite 27
6.2 Teilstandort Kall
Seite 29
1
7.
Gymnasium
Seite 30
7.1
Sekundarbereich I
Seite 30
7.2
Sekundarbereich II
Seite 32
7.3 Schlussfolgerungen
Seite 35
8.
Förderschule
Seite 37
9.
Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Mechernich
Seite 38
9.1
2009/2010 – 2013/2014
Seite 38
9.2
2014/2015 – 2018/19
Seite 38
10.
Schulpendler
Seite 39
11.
Außerschulische Angebote
Seite 40
11.1
Primarbereich
Seite 40
11.2
Sekundarbereich
Seite 45
12.
Anlagen
Seite 47
12.1 Übersicht über die Bandbreiten der Schülerzahlen einer Klasse
Seite 47
der jeweiligen Schulform (Klassenstärken)
12.2 Übersicht über die Schüler- und Jahrgangsstärken der
Seite 48
Schuljahre 2013/14 bis 2022/23
12.3
Schülerprognose nach Schulentwicklungsplan
Seite 49
2
1.
Allgemeines
Die Gestaltung des Schulangebotes vor Ort ist Aufgabe der Gemeinden und Kreise.
Die Gemeinden als Schulträger (§ 78 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Schulgesetz) sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine
am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (Artikel 8 Abs. 3 der Landesverfassung, §
79 Abs. 1 Schulgesetz).
Ausgehend von der Zuständigkeit des Landes für die Bereiche der Schulorganisation
und die Festlegung der Lehr- und Lerninhalte, kann das Ziel der kommunalen
Schulentwicklungsplanung (§ 80 Schulgesetz) nur sein, sich auf alle in Betracht
kommenden bildungspolitischen Entwicklungsmöglichkeiten einzustellen.
Kommunale Schulentwicklung ist vor allem die Sicherung des
benötigten
Schulraumes und sonstigen sächlichen Bedarfes am richtigen Standort.
Die Verpflichtung zur Beteiligung der Schulkonferenzen ergibt sich aus § 65 Abs. 2
Ziff. 22 i. V. m. § 76 Ziff. 2. SchulG. Im Übrigen ist die Schulentwicklungsplanung mit
den Planungen benachbarter Schulträger abzustimmen (§ 80 Abs. 1, Satz 1 SchulG).
Dieser Schulentwicklungsplan tangiert in Teilbereichen im Hinblick auf die
gemeinsame Sekundarschule auch die Gemeinde Kall.
Er beruht auf den Daten der amtlichen Schülerstatistik zum Stand 15. Oktober eines
Jahres, aktuellen Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik
(bezüglich
der
amtlichen
Einwohnerzahlen)
sowie
den
Daten
der
Einwohnermeldeämter Mechernich und Kall vom Juni 2013. Er wurde von der Stadt
Mechernich erstellt; die Daten der Gemeinde Kall wurden von dort zur Verfügung
gestellt.
3
2.
Bevölkerungsentwicklung
2.1
Mechernich
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012
In den Jahren 1995 bis 2003 stieg die Bevölkerung der Stadt Mechernich mit
durchschnittlich 350 Einwohnern/Jahr von 24.317 auf 27.182 stark an. In diesem
Zeitraum klassifizierte sich die Stadt Mechernich auf Grund der relativ hohen
Ausweisung von räumlich großen Baugebieten als Zuzugsgemeinde. Der dabei zu
verzeichnende positive Wanderungssaldo kaschierte die Tatsache, dass auch in
dieser Zeit die Anzahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten überstieg.
In den Jahren 2004 und 2005 flachte die Steigerungsquote erheblich ab. Im Jahre
2006 gab es erstmals einen Rückgang der Bevölkerung. Ein erneuter Anstieg im
Jahre 2007 um 254 war wiederum dem erhöhten Zuzug in das Stadtgebiet zu
verdanken. Auch in diesem Jahr lag die Geburtenrate unter der Sterberate. In den
letzten fünf Jahren hat sich die Bevölkerungszahl reduziert (2012 um 310 Einwohner)
und beträgt nunmehr zum 31.12.2012 26.776 Einwohner. Sie liegt damit wieder in
etwa auf dem Niveau des Jahres 2002.
Die enorme Reduzierung der Einwohnerzahl im Jahr 2012 ist auf die
Auswirkungen des Zensus` 2011 zurückzuführen.
Im Jahr 2011 fand in den Ländern der Europäischen Union eine Volkszählung statt.
Zielsetzung war der Erhalt einer gemeinsamen zuverlässigen und vergleichbaren
Grundlage z. B. zur Zuteilung von finanziellen Mitteln aus den EU-Strukturfonds.
Auch für das Stimmgewicht eines Landes im Ministerrat spielt die Einwohnerzahl
eine wichtige Rolle.
Als Ergebnis für die Bundesrepublik Deutschland bleibt festzuhalten, dass die
fortgeschriebene Einwohnerzahl nachträglich auf 80,3 Mio. korrigiert wurde. Sie liegt
damit um etwa 1,5 Mio. Einwohner niedriger als die auf Grundlage der
Fortschreibung der Volkszählung von 1987 und der Registerdaten der Neuen
Bundesländer vom 03. Oktober 1990 fortgeschriebenen Zahlen.
Für die Stadt Mechernich bedeutet dies, dass die amtliche Bevölkerungsstatistik zum
31.12.2011 von früher 27.086 um 350 Einwohner auf 26.736 Einwohner reduziert
wurde und in Zukunft auf dieser Basis weiter fortgeschrieben wird.
4
5
2.1.2
Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030
Die Prognose von IT.NRW geht von weiter zurückgehenden Einwohnerzahlen aus,
obwohl eine positive Wanderungsrate (+4,4 %) erwartet wird. Dieser positiven
Wanderungsrate steht allerdings eine weiterhin negative Geburten-/Sterberate (-8,2
%) entgegen. Da die Bevölkerung „immer älter“ wird, bedeutet dies, dass die
Geburtenrate sich auch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt. Für den Kreis
Euskirchen wird bis zum Jahr 2030 ein Rückgang der Bevölkerung um rund 4,0 %
prognostiziert.
Für die Stadt Mechernich sieht die Prognose einen Bevölkerungsrückgang von 4,9%
vor, so dass die Entwicklung bis zum Jahr 2030 (auf der Basis des Zensus`) wie folgt
erwartet wird:
6
2.2
Kall
2.2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012
In der Gemeinde Kall ist die Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahre 2006
rückläufig. Zu der negativen Geburten-/Sterberate hat hierzu auch eine gleichfalls
negative Wanderungsquote geführt.
Auch hier ist die starke Reduzierung der Einwohnerzahl im Jahr 2012 auf die
Auswirkungen des Zensus` 2011 zurückzuführen.
Hier gelten die gleichen Aussagen wie unter Ziff. 2.1.1 zu Mechernich.
Der ursprüngliche Einwohnerstand zum 31.12.2011 sank von 11.670 um 334 auf
11.336 Einwohner und muss für die Zukunft auf dieser Basis fortgeschrieben werden.
B e v ö lk e r u n g s e n t w ic k lu n g 1 9 9 5 - 2 0 1 2
K a ll
1 2 .2 0 0
1 2 .1 0 0
1 2 .0 0 6
1 2 .0 0 5
1 2 .0 0 0
1 1 .9 2 5
1 1 .9 0 0
1 1 .9 2 9
1 1 .8 9 2
1 1 .9 1 3
1 1 .8 2 7
1 1 .8 2 9
1 1 .8 0 0
1 1 .7 0 0
1 1 .9 9 8
1 1 .8 1 7
1 1 .6 8 9
1 1 .6 7 0
1 1 .6 0 0
1 1 .5 0 0
1 1 .4 0 0
1 1 .3 0 6
1 1 .3 0 0
1 1 .2 0 0
1 1 .1 0 0
1 1 .0 0 0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
7
8
2.2.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030
Hier gelten die Ausführungen zu 2.1.2 grundsätzlich entsprechend. Für die
Gemeinde Kall wird ein Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2030 um 5,2 %
prognostiziert.
Somit wird sich die dortige Entwicklung (auf der Basis des Zensus`) wie folgt
darstellen:
Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung Kall bis
2030
12.500
12.000
12.005
11.670
11.500
11.288
11.000
11.096
10.908
10.718
10.500
2006
2011
2015
2020
2025
2030
9
3.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen)
3.1
Mechernich
3.1.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/2014
Im Primarbereich erfolgte die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den
Schulen durch die Festlegung von Grundschulbezirken. Ab dem 01.08.2008 wurden
die Grundschulbezirke per Gesetz aufgehoben. Von der Möglichkeit, diese Bezirke
wieder festzulegen wurde – in Absprache mit den Grundschulleitungen - kein
Gebrauch gemacht.
Die Schülerverteilung auf die einzelnen Schulen stellte sich wie folgt dar:
Schüler in den Klassen 1 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Mechernich
98 (4)
99 ( 4)
85 (4)
78 (3)
98 ( 4)
GS Kommern
88 (4)
85 ( 3)
105 (4)
70 (3)
72 ( 3)
GS Lückerath
67 (3)
54 ( 2)
45 (2)
48 (2)
45 ( 2)
GGS Satzvey
48 (2)
44 (2)
41 (2)
47 (2)
50 ( 2)
301 (13)
282 (11)
276 (12)
243 (10)
265 (11)
Gesamt:
E n t w ic k lu n g E in s c h u lu n g e n ( G r u n d s c h u le n M e c h e r n ic h )
350
301
300
282
276
265
243
250
200
150
100
50
0
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
10
Schüler in den Klassen 2 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
102 (4)
101 (4)
95 (4)
85 (4)
82 ( 3)
GS Kommern
99 (4)
87 (3)
89 (3)
105 (4)
76 ( 3)
GS Lückerath
56 (2)
68 (3)
57 (2)
45 (2)
50 ( 2)
GGS Satzvey
49 (2)
45 (2)
42 (2)
41 (2)
51 ( 2)
306 (12)
301 (12)
283 (11)
276 (12)
259 (10)
GS Mechernich
Gesamt:
Schüler in den Klassen 3 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Mechernich
99 (4)
96 (4)
106 (4)
95 (4)
86 ( 4)
GS Kommern
94 (4)
100 (4)
81 (3)
83 (3)
107 ( 4)
GS Lückerath
79 (3)
57 (2)
66 (3)
57 (2)
46 ( 2)
GS Satzvey
44 (2)
47 (2)
49 (2)
39 (2)
41 ( 2)
316 (13)
300 (12)
302 (12)
274 (11)
280 (12)
Gesamt:
Schüler in den Klassen 4 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Mechernich
122 (5)
94 (4)
93 (4)
100 (4)
89 ( 4)
GS Kommern
105 (4)
94 (4)
104 (4)
84 (3)
82 ( 3)
GS Lückerath
54 (2)
77 (3)
58 (2)
65 (3)
55 ( 3)
GS Satzvey
50 (2)
45 (2)
49 (2)
45 (2)
40 ( 2)
331 (13)
310 (13)
304 (12)
294 (12)
266 (12)
2013/14
Gesamt:
Schüler in den Klassen 1 - 4 (gesamt)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
GS Mechernich
421 (17)
390 (16)
379 (16)
358 (15)
355 (15)
GS Kommern
386 (16)
366 (14)
379 (14)
342 (13)
337 (13)
GS Lückerath
256 (10)
256 (10)
226 ( 9)
215 ( 9)
196 ( 9)
GGS Satzvey
191 ( 8)
181 ( 8)
181 ( 8)
172 ( 8)
182 ( 8)
1.254 (51)
1.193 (48)
1.165 (47)
1.087 (45)
Gesamt:
1.070 (45)
11
Die
Gesamtschülerzahl
der
Grundschüler
der
Stadt
die
Schulen
Mechernich
ist
im
Betrachtungszeitraum stetig gesunken.
3.1.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019
Bisher
wurde
davon
ausgegangen,
dass
entsprechend
der
Schuleinzugsbereiche besucht werden.
Nach
der
gesetzlichen
Aufhebung
der
Grundschuleinzugsbezirke
zum
Schuljahresbeginn 2008/2009 (01.08.2008) muss die reine Berücksichtigung der im
Schuleinzugsbezirk geborenen Kinder um eine „Wanderungsvariante“ ergänzt
werden.
Auf der Grundlage des Anmeldeverhaltens zu den Schuljahren 2008/2009 bis
2013/2014 wurden die Wanderungen zwischen den 4 Mechernicher Grundschulen
ermittelt; das durchschnittliche Verhältnis der Wanderungen beim Anmeldeverfahren
zu diesen Schuljahren wurde auf die Folgejahre hochgerechnet.
Die sich mittelfristig hieraus ergebenden Schülerprognosen basieren auf folgenden
Grundlagen (die Schülerzahlen der Eingangsklassen wurden aufgrund der Daten des
Einwohnermeldeamtes ermittelt):
die Anzahl der in den einzelnen Geburtszeiträumen mit Hauptwohnsitz in
Mechernich
lebenden
Kinder
(Stand:
Mai
2013)
wurde
für
jeden
Grundschulbezirk ermittelt,
anschließend wurde die o. g. „Wanderungsvariante“ angewendet,
mögliche Verluste („Sitzenbleiber“, Wegzüge) wurden nicht berücksichtigt,.
Große Unwägbarkeiten bestehen
1. in der o. g. Wanderungsvariante und
2. in der möglichen Aufnahme von Kindern von außerhalb des Stadtgebietes
Mechernich.
Da sich in Zukunft die Anzahl der Erstklässler verringern wird (siehe unten), haben
die Grundschulen „freie Kapazitäten“, so dass die Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern von außerhalb des eigentlichen Schuleinzugsbereiches und auch von
12
außerhalb des Stadtgebietes Mechernich im Rahmen der vom Stadtrat genehmigten
Zügigkeit als ein probates Mittel zum Erhalt der Schulgröße bzw. der Schule
erscheint. Die zahlenmäßigen Auswirkungen dieser Aufnahmeentscheidungen
können im Schulentwicklungsplan nicht vorausgesagt werden!
Gemäß § 6a Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 des
Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer
Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei
einer Schülerzahl von
1.
bis zu 29 eine Klasse;
2.
30 bis 56 zwei Klassen;
3.
57 bis 81 drei Klassen;
4.
82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Gemäß § 6a Absatz 2 der o. g. Verordnung darf die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze
Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen – wenn der Rechenwert
kleiner als 15 ist - auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden.
Diese Regelung gilt seit dem 01.08.2013.
Die voraussichtliche Schülerentwicklung wird wie folgt prognostiziert:
Klassen 1
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Mechernich
96 ( 4)
70 ( 3)
72 ( 3)
71 ( 3)
65 ( 3)
GS Kommern
81 ( 3)
74 ( 3)
60 ( 3)
67 ( 3)
62 ( 3)
GS Lückerath
41 ( 2)
24 ( 1)
33 ( 2)
31 ( 2)
31 ( 2)
GS Satzvey
37 ( 2)
36 ( 2)
46 ( 2)
42 ( 2)
40 ( 2)
255 (11)
204 ( 9)
211 (10)
211 (10)
198 (10)
11,09
8,87
9,17
9,17
8,61
12
9
10
10
9
Gesamt:
: 23
aufgerundet:
13
Solange die aufgerundete Zahl mindestens so groß ist, wie die Zahl in der Spalte
„gesamt“ bestehen keine weiteren „Probleme“ bei der Bildung der Eingangsklassen.
Sollte die aufgerundete Zahl kleiner sein als die in der Spalte „gesamt“ entscheidet
der Schulträger über die Zuteilung/Anzahl der Eingangsklassen an den jeweiligen
Schulstandorten; ggf. müssen SchülerInnen auf andere Standorte „umverteilt“
werden. Diese Notwendigkeit kann nach der Prognose im Schuljahr 2018/2019
bestehen.
E n tw ic k lu n g d e r S c h u le in tritte a n d e n M e c h e rn ic h e r G ru n d sc h u le n
300
255
250
211
204
211
198
200
150
100
50
0
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Klassen 2
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Mechernich
98 ( 4)
96 ( 4)
70 ( 3)
72 ( 3)
71 ( 3)
GS Kommern
72 ( 3)
81 ( 3)
74 ( 3)
60 ( 3)
67 ( 3)
GS Lückerath
45 ( 2)
41 ( 2)
24 ( 1)
33 ( 2)
31 ( 2)
GS Satzvey
50 ( 2)
37 ( 2)
36 ( 2)
46 ( 2)
42 ( 2)
265 (11)
255 (11)
204 ( 9)
211 (10)
211 (10)
Gesamt:
14
Klassen 3
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Mechernich
82 ( 4)
98 ( 4)
96 ( 4)
70 ( 3)
72 ( 3)
GS Kommern
76 ( 3)
72 ( 3)
81 ( 3)
74 ( 3)
60 ( 3)
GS Lückerath
50 ( 2)
45 ( 2)
41 ( 2)
24 ( 1)
33 ( 2)
GS Satzvey
51( 2)
50 ( 2)
37 ( 2)
36 ( 2)
46 ( 2)
259 (11)
265 (11)
255 (11)
204 ( 9)
211 (10)
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
86 ( 4)
82 ( 4)
98 ( 4)
96 ( 4)
70 ( 3)
GS Kommern
107 ( 4)
76 ( 3)
72( 3)
81 ( 3)
74 ( 3)
GS Lückerath
46 ( 2)
50 ( 2)
45 ( 2)
41 ( 2)
24 ( 1)
GS Satzvey
41 ( 2)
51 ( 2)
50 ( 2)
37 ( 2)
36 ( 2)
280 (12)
259 (11)
265 (11)
255 (11)
204 ( 9)
2016/17
2017/18
2018/19
Gesamt:
Klassen 4
GS Mechernich
Gesamt:
Klassen 1- 4 (gesamt)
2014/15
2015/16
GS Mechernich
362 (16)
346 (15)
336 (14)
309 (13)
278 (12)
GS Kommern
336 (13)
303 (12)
287 (12)
282 (12)
263 (12)
GS Lückerath
182 ( 8)
160 ( 7)
143 ( 7)
129 ( 7)
119 ( 7)
GS Satzvey
179 ( 8)
174 ( 8)
169 ( 8)
161 ( 8)
164 ( 8)
1.059 (45)
983 (42)
935 (41)
881 (40)
824 (39)
Gesamt:
Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im
Betrachtungszeitraum
ein
stetiger
Rückgang
der
Schülerzahlen
an
den
Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr
2015/16 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen.
Die Grundschulen Mechernich und
Dreizügigkeit, die
Kommern tendieren in Richtung einer
Grundschulen Lückerath und Satzvey in Richtung (knappe)
Zweizügigkeit.
15
E n t w ic k lu n g d e r G e s a m t s c h ü le r z a h le n a n d e n M e c h e r n ic h e r
G r u n d s c h u le n
1 .2 0 0
1 .0 5 9
983
1 .0 0 0
935
881
824
800
600
400
200
0
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
16
3.2
Kall
3.2.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14
Die Schülerverteilung auf die einzelnen Schulen stellte sich in der Vergangenheit wie
folgt dar:
Schüler in den Klassen 1 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Kall
63 (3)
83 (3)
65 (3)
66 (3)
60 (3)
GS Sistig
41 (2)
25 (1)
39 (2)
25 (1)
22 (1)
Gesamt:
104 (5)
108 (4)
104 (5)
91 (4)
82 (4)
E n t w ic k lu n g E in s c h u lu n g e n G r u n d s c h u le n K a ll
108
104
104
100
91
82
75
50
25
0
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
Schüler in den Klassen 2 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Kall
66 (3)
74 (3)
81 (3)
63 (3)
67 (3)
GS Sistig
48 (2)
42 (2)
26 (1)
44 (2)
26 (1)
Gesamt:
114 (5)
116 (5)
107 (4)
107 (5)
93 (4)
17
Schüler in den Klassen 3 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Kall
76 (3)
65 (3)
75 (3)
88 (4)
65 (3)
GS Sistig
44 (2)
42 (2)
40 (2)
23 (1)
42 (2)
Gesamt:
120 (5)
107 (5)
115 (5)
111 (5)
107 (5)
Schüler in den Klassen 4 (in Klammern: gebildete Klassen)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Kall
74 (3)
76 (3)
62 (3)
69 (3)
89 (4)
GS Sistig
48 (2)
46 (2)
41 (2)
38 (2)
23 (1)
Gesamt:
122 (5)
122 (5)
103 (5)
107 (5)
112 (5)
Schüler in den Klassen 1 - 4 (gesamt)
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
GS Kall
279 (12)
298 (12)
283 (12)
286 (13)
281 (13)
GS Sistig
181 ( 8)
155 ( 7)
146 ( 7)
130 ( 6)
113 ( 5)
Gesamt:
460 (20)
453 (19)
429 (19)
416 (19)
394 (18)
Die SchülerInnen der 4. Schuljahre dienen u. a. als Basis für die Berechnung der
Übertritte
in
die
Sekundarschule
(siehe
Punkt
6).
18
E n t w ic k lu n g d e r G e s a m t s c h ü le r z a h le n a n d e n K a lle r G r u n d s c h u le n
2014/2015 - 2018/2019
370
365
360
348
350
338
340
338
330
326
320
310
300
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
3.2.2 Weitere Entwicklung bis 2018/19
Gemäß § 6a Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 des
Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer
Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei
einer Schülerzahl von
1.
bis zu 29 eine Klasse;
2.
30 bis 56 zwei Klassen;
3.
57 bis 81 drei Klassen;
4.
82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Gemäß § 6a Absatz 2 der o. g. Verordnung darf die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze
Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen – wenn der Rechenwert
kleiner als 15 ist - auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden.
19
Diese Regelung gilt seit dem 01.08.2013.
Die voraussichtliche Schülerentwicklung wird wie folgt prognostiziert:
Klassen 1
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Kall
60 (3)
70 (3)
57 (3)
54 (2)
52 (2)
GS Sistig
23 (1)
20 (1)
26 (1)
28 (1)
19 (1)
Gesamt:
83 (4)
90 (4)
83 (4)
82 (3)
71 (3)
3,61
3,91
3,61
3,57
3,09
4
4
4
4
4
:23
aufgerundet.
Solange die aufgerundete Zahl mindestens so groß ist, wie die Zahl in der Spalte
„gesamt“ bestehen keine weiteren „Probleme“ bei der Bildung der Eingangsklassen.
Sollte die aufgerundete Zahl kleiner sein als die in der Spalte „gesamt“ entscheidet
der Schulträger über die Zuteilung/Anzahl der Eingangsklassen an den jeweiligen
Schulstandorten; ggf. müssen SchülerInnen auf andere Standorte „umverteilt“
werden. Diese Notwendigkeit wird im Betrachtungszeitraum voraussichtlich nicht
entstehen.
E n t w ic k lu n g d e r S c h u le in t r it t e a n d e n K a lle r G r u n d s c h u le n
100
90
90
83
83
82
80
71
70
60
50
40
30
20
10
0
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
20
Klassen 2
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Kall
60 (3)
60 (3)
70 (3)
57 (3)
54 (2)
GS Sistig
22 (1)
23 (1)
20 (1)
26 (1)
28 (1)
Gesamt:
82 (4)
83 (4)
90 (4)
83 (4)
82 (3)
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Kall
67 (3)
60 (3)
60 (3)
70 (3)
57 (3)
GS Sistig
26 (1)
22 (1)
23 (1)
20 (1)
26 (1)
Gesamt:
93 (4)
82 (4)
83 (4)
90 (4)
83 (4)
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Klassen
3
Klassen 4
GS Kall
65 (3)
67 (3)
60 (3)
60 (3)
70 (3)
GS Sistig
42 (2)
26 (1)
22 (1)
23 (1)
20 (1)
Gesamt:
107 (5)
93 (4)
82 (4)
83 (4)
90 (4)
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
GS Kall
252 (12)
257 (12)
247 (12)
241 (11)
233 (10)
GS Sistig
113 ( 5)
91 ( 4)
91 ( 4)
97 ( 4)
93 ( 4)
Gesamt:
365 (17)
348 (16)
338 (16)
338 (15 )
326 (14)
Klassen 1- 4 (gesamt)
Die Grundschule Kall tendiert von einer Drei- in eine Zweizügigkeit, die Grundschule
Sistig droht, einzügig zu werden.
21
3.3 Schlussfolgerungen
3.3.1 Mechernich
1. Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im
Betrachtungszeitraum
ein
stetiger
Rückgang
der
Schülerzahlen
an
den
Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr
2015/16 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen.
Die Grundschulen Mechernich und
Dreizügigkeit, die
Kommern tendieren in Richtung einer
Grundschulen Lückerath und Satzvey in Richtung (knappe)
Zweizügigkeit.
2. Die geringe Schülerzahl in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2015/2016 (im
Schnitt ca. 200) macht die Bildung von nur noch 9 – 10 Eingangsklassen erforderlich.
Bei
Auslastung
der
vom
Schulträger
beschlossenen
maximalen
Zügigkeit
(Mechernich und Kommern je 4, Lückerath und Satzvey je 2 = insgesamt 12) wird es
in Zukunft zu einem „Überangebot“ kommen.
3.3.2 Kall
1. Die Grundschule Kall tendiert von einer Drei- in eine Zweizügigkeit, die
Grundschule Sistig droht, einzügig zu werden.
2.
Auch
hier
verringert
sich
die
Zahl
der
Eingangsklassen
infolge
des
Geburtenrückganges, so dass es auch hier zu einem „Überangebot“ kommen wird.
22
4. Hauptschule
Die Schülerverteilung auf die Hauptschule war nach der amtlichen Statistik, Stand
15.10., in den letzten Jahren wie folgt:
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
In Klasse 5
60 ( 2)
41 ( 2)
50 ( 2)
52 (2)
In Klasse 6
58 ( 2)
56 ( 2)
45 ( 2)
57 (2)
55 ( 2)
In Klasse 7
79 ( 3)
70 ( 3)
75 ( 3)
58 (3)
64 ( 3)
In Klasse 8
80 ( 3)
80 ( 3)
72 ( 3)
77 (3)
64 ( 3)
In Klasse 9
114 ( 5) *)
91 ( 4) *)
93 ( 4) *)
93 (4)*)
86 ( 4)*)
In Klasse 10
61 ( 3)
100 ( 5)
68 ( 5)
78 (4)
77 ( 4)
452 (18)
438 (19)
403 (18)
415 (18)
346 (16)
Gesamt:
2013/14
*) Bildung einer zusätzlichen „Förderklasse“ (Beruf und Schule)
Die Bandbreite der Klassenstärken im Hauptschulbereich liegt zwischen 18 und 35
SchülerInnen.
Die Entwicklung der Schülerzahlen führt zu folgenden Veränderungsraten:
Von Klasse 5 nach Klasse 6
1,00,
von Klasse 6 nach Klasse 7
1,26,
von Klasse 7 nach Klasse 8
1,03,
von Klasse 8 nach Klasse 9
1,15 und
von Klasse 9 nach Klasse 10
0,80.
Mit der Errichtung einer Sekundarschule wurde die Hauptschule Mechernich
gleichzeitig aufgelöst. Das bedeutet, dass sie ab dem Schuljahr 2013/14 keine neuen
5.-Klässler
aufnimmt
und
mit
Ablauf
des
Schuljahres
2017/18
keine
Hauptschüler/innen mehr beschult.
23
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Veränderungsraten der letzten Jahre
(siehe oben) wird folgende Entwicklung prognostiziert:
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
In Klasse 5
In Klasse 6
In Klasse 7
69 ( 3)
In Klasse 8
66 ( 3)
71 ( 3)
In Klasse 9 *)
74 ( 4)
76 ( 4)
82 (4)
In Klasse 10
69 ( 3)
59 ( 3)
61 (3)
66 (3)
278 (13)
206 (10)
143 (7)
66 (3)
Gesamt:
*) Inkl. einer BuS-Klasse. In dieser Klasse werden „schwächere“ Schülerinnen und
Schüler durch eine Kombination von Schule und Berufspraktikum auf das
Berufsleben vorbereitet.
24
5. Realschule
Die bisherige Schülerentwicklung war wie folgt (in Klammern: gebildete Klassen):
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
In Klasse 5
85 ( 3)
103 ( 4)
95 (3)
90 ( 3)
In Klasse 6
130 ( 4)
89 ( 3)
109 (4)
92 ( 3)
90 ( 3)
In Klasse 7
104 ( 4)
89 ( 3)
71 (3)
102 ( 4)
95 ( 3)
In Klasse 8
104 ( 4)
109 ( 4)
71 (3)
79 ( 3)
111 ( 4)
In Klasse 9
104 ( 4)
109 ( 4)
106 (4)
110 ( 4)
79 ( 3)
In Klasse 10
81 ( 3)
76 ( 3)
106 (4)
96 ( 4)
113 ( 4)
594 (21)
600 (22)
602 (22)
569 (21)
488 (17)
Gesamt:
2013/14
Auch die Realschule muss aufgrund der Errichtung der Sekundarschule sukzessive
„auslaufen“, so dass nachfolgende Entwicklung prognostiziert wird:
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
In Klasse 5
In Klasse 6
In Klasse 7
77 ( 3)
In Klasse 8
98 ( 4)
80 (3)
In Klasse 9
108 ( 4)
95 (3)
77 (3)
In Klasse 10
73 ( 3)
99 (4)
87 (3)
71 (3)
356 (14)
274 (10)
164 (6)
71 (3)
Gesamt:
25
6.
Sekundarschule Mechernich-Kall
Die Räte der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall haben jeweils am 20.11.2012
beschlossen, zum Schuljahr 2013/2014 eine gemeinsame Sekundarschule in
kooperativer Form als Ganztagsschule zu errichten. Als Schulträger fungiert die
Stadt Mechernich; die Sekundarschule wird an zwei Teilstandorten (Mechernich und
Kall)
betrieben.
Die
Schulentwicklungsplanung
muss
folglich
auch
diese
Teilstandortbildung berücksichtigen.
Bei der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegenden anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung wurde in beiden Kommunen von einer Übertrittsquoote
von
41
%
ausgegangen.
Das
Anmeldeverfahren
führte
für
das
erste
Eingangsschuljahr (2013/2014) zu folgenden Anmeldungen:
Schüler
davon an der
(Viertklässler
Sekundarschule
Grundschulen)
angemeldet
Mechernich
279
105
38 %
Kall
110
38
35 %
entspricht
Quote von
Zusätzlich zu den „eigenen“ Schülern wurden am Teilstandort Mechernich noch 7
und am Teilstandort Kall noch 14 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die
Mindestzahl für die beiden Teilstandorte (Mechernich = 75; Kall = 50) wurden somit
erreicht.
Gleichwohl ist festzustellen, dass die Bindungsquote in den kommenden Jahren vor
allem für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Kall erhöht werden muss. In
erster Linie gilt es, die Eltern der Schülerinnen und Schüler von dem Konzept der
Sekundarschule zu überzeugen, was am ehesten durch positive Signale aus dem
Betrieb der Sekundarschule gelingen kann. Für die weitere Planung wird von einer
Übertrittsquote von 40 % ausgegangen.
Die Erkenntnisse aus dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014, dass vor
allem der Teilstandort Kall für Schülerinnen und Schüler aus benachbarten
Kommunen Anziehungskraft hat, werden auch für die künftigen Schuljahre
berücksichtigt.
Daraus ergeben sich folgende weitere Prognosen:
26
6.1 Teilstandort Mechernich
Schuljahr
Schüler
Übertrittsquote
Auswärtige
Summe
insgesamt
40%
(ca.7%)
2014/15
266
106
7
113
2015/16
280
112
8
120
2016/17
259
104
7
111
2017/18
265
106
7
113
2018/19
255
102
7
109
Für die Sekundarschule gilt ein Klassenhöchstwert von 30 Schülerinnen und Schüler.
Da am Teilstandort Mechernich eine Klasse im Rahmen des „Gemeinsamen
Lernens“ geführt wird, gilt für diese Klasse ein Höchstwert von 25 Schülerinnen und
Schülern.
Die Festlegung einer Veränderungsrate (=Veränderung der Schülerzahl in den
aufsteigenden Jahrgängen) gestaltet sich in der Sekundarschule schwierig, da noch
keine Erfahrungswerte vorliegen. Ein Potential aus „Rückläufern“ ergibt sich aus
a) Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums, die aber auch zu einer anderen,
auswärtigen Realschule wechseln können und
b) Schülerinnen und Schülern einer auswärtigen Realschule, die aber auch zu
einer anderen auswärtigen Schule, z. B. Gesamtschule wechseln können.
Auch für die Quote der „Klassenwiederholer“ liegen noch keine Erfahrungswerte vor.
Klar ist, dass sich die Schülerzahlen der Sekundarschule nicht reduzieren können,
da davon auszugehen ist, dass Schülerinnen und Schüler, die Lernprobleme an der
Sekundarschule zeigen, die Klasse wiederholen oder ggf. ab Klasse 7 von der
Erweiterungs-
in
die
Grundebene
wechseln.
Ein
Schulwechsel
von
der
Sekundarschule zu einer anderen Schule wird bis auf begründete Einzelfälle
ausbleiben.
Aus diesen Gründen wurde bis einschließlich Klasse 9 eine Veränderungsrate von
jeweils 1,03 (= Erhöhung der Schülerzahl um 3%) angenommen, Diese Rate ist in
den kommenden Jahren ggf. den dann vorliegenden Erkenntnissen anzupassen.
27
Die prognostizierten Veränderungsraten lauten demnach wie folgt:
Von Klasse 5 nach Klasse 6
1,03,
von Klasse 6 nach Klasse 7
1,03,
von Klasse 7 nach Klasse 8
1,03,
von Klasse 8 nach Klasse 9
1,03 und
von Klasse 9 nach Klasse 10
1,00.
Sobald die ersten Erfahrungswerte im Bereich der Veränderungsraten (in den
kommenden Jahren) vorliegen, erfolgt eine Anpassung.
Daraus ergeben sich für die weiteren Schuljahre folgende Schülerzahlen und
Klassen:
In Klasse 5
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
112 (4)
113 (4)
120 (5)
111 (4)
113 (4)
109 (4)
116 (5)
117 (5)
124 (5)
115 (4)
117 (5)
119 (5)
120 (5)
128 (5)
118 (4)
123 (5)
124 (5)
132 (5)
127 (5)
128 (5)
In Klasse 6
In Klasse 7
In Klasse 8
In Klasse 9
In Klasse 10
Gesamt:
127 (5)
112 (4)
229 (9)
356 (15)
478 (19)
607 (23)
731 (28)
28
6.2 Teilstandort Kall
Schüler
Übertrittsquote
Auswärtige
40%
(ca. 1/3)
112
45
15
60
2015/16
107
43
14
57
2016/17
93
37
12
49
2017/18
82
33
11
44
2018/19
83
33
11
44
Schuljahr
insgesamt
2014/15
Summe
Aufgrund der demografischen Auswirkungen mit zurückgehenden Schülerzahlen
besteht schon ab dem Schuljahr 2016/17 die Gefahr, dass die Mindeststärke von 50
Schüler/innen nicht mehr erreicht werden kann. Auch vor diesem Hintergrund wird es
in den kommenden Jahren darauf ankommen, die Attraktivität der Sekundarschule
am Teilstandort Kall zu erhöhen.
Die voraussichtlichen Schülerzahlen der Sekundarschule am Teilstandort Kall
werden wie folgt prognostiziert (in Klammern ist die Zahl der zu bildenden Klassen
genannt):
In Klasse 5
2013/14
2014/15
52 (2)
In Klasse 6
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
60 (2)
57 (2)
49 (2)
44 (2)
44 (2)
54 (2)
62 (3)
59 (2)
51 (2)
46 (2)
56 (2)
64 (3)
61 (3)
53 (2)
57 (2)
66 (3)
63 (3)
59 (2)
68 (3)
In Klasse 7
In Klasse 8
In Klasse 9
In Klasse 10
Gesamt:
59 (2)
52 (2)
114 (4)
175 (7)
229 (9)
281 (12)
333 (14)
29
7.
Gymnasium
7.1
Sekundarbereich I
Für den Sekundarbereich I (Klassen 5 bis 10 bzw. 9) des Gymnasiums in
Mechernich war folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu verzeichnen (in
Klammern: gebildete Klassen):
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
In Klasse 5
88 ( 4)
116 ( 4)
123 ( 4)
112 ( 4)
109 ( 4)
In Klasse 6
120 ( 4)
89 ( 4)
121 ( 4)
126 ( 4)
112 ( 4)
In Klasse 7
121 ( 4)
113 ( 4)
89 ( 4)
119 ( 4)
115 ( 4)
In Klasse 8
101 ( 4)
114 ( 4)
111 ( 4)
84 ( 3)
117 ( 4)
In Klasse 9
96 ( 4)
95 ( 4)
112 ( 4)
106 ( 4)
83 ( 3)
In Klasse 10
106 ( 4)
Gesamt:
632 (24)
527 (20)
556 (20)
547 (19)
536 (19)
Weitere Entwicklung bis 2018/19
Entsprechend dem Durchschnitt der letzten Jahre wird für die weitere Entwicklung
von einer Übertrittsquote von 37 % ausgegangen.
Die voraussichtlichen Schülerzahlen des Gymnasiums (Sekundarbereich I) werden
wie folgt prognostiziert:
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
In Klasse 5
98 ( 4)
104 ( 4)
96 ( 3)
98 ( 4)
94 ( 3)
In Klasse 6
110 ( 4)
99 ( 4)
105 ( 4)
97 ( 4)
99 ( 4)
In Klasse 7
111 ( 4)
109 ( 4)
98 ( 4)
104 ( 4)
96 ( 3)
In Klasse 8
109 ( 4)
105 ( 4)
104 ( 4)
93 ( 3)
99 ( 4)
In Klasse 9
110 ( 4)
103 ( 4)
99 ( 4)
97 ( 4)
88 ( 3)
Gesamt:
538 (20)
520 (20)
502 (19)
480 (19)
476 (17)
30
Die
Veränderungen
der
Schüleranzahl
in
den
aufsteigenden
Klassen
(=Veränderungsraten) betragen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
von Klasse 5 nach Klasse 6
1,10
von Klasse 6 nach Klasse 7
0,99
von Klasse 7 nach Klasse 8
0,95
von Klasse 8 nach Klasse 9
0,94
Die Schülerzahl des Gymnasiums verringert sich im Sekundarbereich I von Schuljahr
zu Schuljahr durch Nichtversetzen oder Schulwechsel.
Seit dem Schuljahr 2010/11 wirkt sich das „Abitur nach 12 Jahren“ aus. Die jetzigen
SchülerInnen (Schuljahr 2009/10) der Klassen 9 wechselten zum Schuljahr 2010/11
in die Jahrgangsstufe 10. Diese Stufe ist dann nicht mehr dem Sekundarbereich I
zuzuordnen, sondern bildet die „Eingangsstufe“ des Sekundarbereiches II (der dann
aus den Stufen 10 bis 12 besteht).
Folglich werden Klassenräume im Bereich der Sekundarstufe I frei; dafür werden
aber zusätzliche Oberstufenräume benötigt.
Schlussfolgerungen
1. Aufgrund des demografischen Faktors nimmt die Schülerzahl in den
Eingangsklassen permanent ab.
2. Bis zum Schuljahr 2014/2015 bleibt die Zahl der Eingangsklassen konstant
(4). Erst ab dem Schuljahr 2016/2017 wirkt sich der Rückgang an
Schüler/innen auch auf die Anzahl der Eingangsklassen aus.
3. Bedingt durch den Wegfall der Klassen 10 im Sekundarbereich I reduziert
sich die Schülerzahl des Sekundarbereiches I seit dem Schuljahr
2010/2011 spürbar.
4. Bei den weiteren Folgerungen ist eine Gesamtbetrachtung mit dem
Sekundarbereich II erforderlich. Die entsprechenden Hinweise finden sich
daher unter der Rubrik „Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und
II des Gymnasiums“ (S. 33 und 34).
31
7.2 Sekundarbereich II
Die Schülerzahl im Sekundarbereich II (Jahrgangsstufen 11 bzw. später 10 bis 13)
entwickelte sich wie folgt:
2009/10
Jahrgangsstufe 10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
112
111
125
115
Jahrgangsstufe 11
116
106
84
104
114
Jahrgangsstufe 12
93
111
99
71
95
Jahrgangsstufe 13
90
89
100
98
299
418
394
398
Gesamt:
324
Weitere Entwicklung bis 2018/19
Im Sekundarbereich II gelten folgende Veränderungsraten:
Von Klasse 9
nach Jahrgangsstufe 10
1,11,
von Jahrgangsstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11
0,94,
von Jahrgangsstufe 11 nach Jahrgangsstufe 12
0,94.
In den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 machte sich die Übergangsphase vom
ursprünglichen Abitur nach 13 Jahren zum Abitur nach 12 Jahren bemerkbar. In
diesem Zeitraum bestand die Oberstufe aus den Jahrgängen 10 bis 13. Mit
Beendigung des Schuljahres 2012/2013 verließen die letzten Schülerinnen und
Schüler, die das Abitur nach 13 Jahren absolvierten, das Gymnasium.
Mit
Beginn
des
Schuljahres
2013/2014
besteht
die
Oberstufe
aus
den
Jahrgangsstufen 10 bis 12. Die weitere Entwicklung sieht wie folgt aus:
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Jahrgangsstufe 10
92
122
114
110
108
Jahrgangsstufe 11
108
87
115
107
103
Jahrgangsstufe 12
107
102
81
108
101
Gesamt
307
311
310
325
312
32
Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und II des Gymnasiums von
2009/10 bis 2012/13
Die Schülerzahlen des Gymnasiums „Am Turmhof“ waren im Betrachtungszeitraum
wie folgt:
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
Sekundarbereich I
632
527
556
547
536
Sekundarbereich II
299
418
394
398
324
Gesamt:
931
945
950
945
860
Weitere Entwicklung der Gesamtschülerzahl des Gymnasiums „Am Turmhof“
bis 2018/19
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Sekundarbereich I
538
520
502
480
476
Sekundarbereich II
307
311
310
325
312
Gesamt:
845
831
812
805
788
Schlussfolgerungen
1. Die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums hat sich ab dem Schuljahr 2013/14
reduziert und sank erstmals unter die Marke von 900 SchülerInnen. Hier
machen sich die Auswirkungen des verkürzten Abiturs bemerkbar. Bis zum
Ende des Betrachtungszeitraumes (2018/19) wird sich die Schülerzahl
sukzessive weiter reduzieren.
2. Bedingt durch die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren kommt es seit
dem Schuljahr 2010/11 im Sekundarbereich I, der bis zum Schuljahr 2012/13
aus den Klassen 5-9 bestand, zu einem Rückgang der Schülerzahlen und der
Klassen.
33
3. Damit einhergehend stiegen die Schülerzahlen im Sekundarbereich II, der seit
dem Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2012/13 aus 4 Jahrgangstufen (10
bis 13) bestand, erheblich an. Damit verstärkte sich gleichzeitig der Bedarf an
Kursräumen. Durch das „Auslaufen“ des Abiturs nach 13 Jahren entspannt
sich die Situation.
4. Ab dem Schuljahr 2013/14 werden die Auswirkungen des Abiturs nach 12
Jahren spürbar. Der Sekundarbereich II besteht ab diesem Schuljahr wieder
aus 3 Jahrgangsstufen (10 bis 12), wodurch auch die Schülerzahlen im
Sekundarbereich II wieder absinken.
5. Im Sekundarbereich II beträgt der durchschnittliche Klassenfrequenzrichtwert
19,5 je Kurs, was einen Bedarf zwischen 16 und 17 Kursräumen bedeutet.
6. Bei einer Gesamtbetrachtung der Sekundarbereiche I und II besteht ein
Bedarf von 35 bis zu 36 Klassen- und Kursräumen. Bei einem derzeitigen
Bestand von 33 Räumen müssen ggf. auftretende Raumprobleme durch eine
geringfügige Erhöhung der Klassenfrequenzwerte im Sekundarbereich II
aufgefangen werden.
34
7.3 Schlussfolgerungen
Sekundarbereich I
1. Aufgrund des demografischen Faktors nimmt die Schülerzahl in den
Eingangsklassen permanent ab.
2. Bis zum Schuljahr 2014/2015 bleibt die Zahl der Eingangsklassen konstant
(4). Erst ab dem Schuljahr 2016/2017 wirkt sich der Rückgang an
Schüler/innen auch auf die Anzahl der Eingangsklassen aus.
3. Bedingt durch den Wegfall der Klassen 10 im Sekundarbereich I reduziert
sich die Schülerzahl des Sekundarbereiches I seit dem Schuljahr
2010/2011 spürbar.
Sekundarbereich II
1. Die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums hat sich ab dem Schuljahr 2013/14
reduziert und sank erstmals unter die Marke von 900 SchülerInnen. Hier
machen sich die Auswirkungen des verkürzten Abiturs bemerkbar. Bis zum
Ende des Betrachtungszeitraumes (2018/19) wird sich die Schülerzahl
sukzessive weiter reduzieren.
2. Bedingt durch die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren kommt es seit
dem Schuljahr 2010/11 im Sekundarbereich I, der bis zum Schuljahr 2012/13
aus den Klassen 5-9 bestand, zu einem Rückgang der Schülerzahlen und der
Klassen.
3. Damit einhergehend stiegen die Schülerzahlen im Sekundarbereich II, der seit
dem Schuljahr 2010/11 aus 4 Jahrgangstufen (10 bis 13) bestand, erheblich
an. Damit verstärkte sich gleichzeitig der Bedarf an Kursräumen. Durch das
„Auslaufen“ des Abiturs nach 13 Jahren entspannt sich die Situation.
4. Ab dem Schuljahr 2013/14 werden die Auswirkungen des Abiturs nach 12
Jahren spürbar. Der Sekundarbereich II besteht ab diesem Schuljahr wieder
35
aus 3 Jahrgangsstufen (10 bis 12), wodurch auch die Schülerzahlen im
Sekundarbereich II wieder absinken.
5. Im Sekundarbereich II beträgt der durchschnittliche Klassenfrequenzrichtwert
19,5 je Kurs, was einen Bedarf zwischen 16 und 17 Kursräumen bedeutet.
6. Bei einer Gesamtbetrachtung der Sekundarbereiche I und II besteht ein
Bedarf von 35 bis zu 36 Klassen- und Kursräumen. Bei einem derzeitigen
Bestand von 33 Räumen müssen ggf. auftretende Raumprobleme durch eine
geringfügige Erhöhung der Klassenfrequenzwerte im Sekundarbereich II
aufgefangen werden.
36
8.
Förderschule
Der Förderverbund der Stadt Mechernich befand sich bis zum 31.07.2007 in der St.
Barbara-Schule.
Ab dem 01.08.2007 erfolgte ein Wechsel in die Räume der ehemaligen Hauptschule
Satzvey. Dort werden lernbehinderte, erziehungsschwierige und sprachbehinderte
Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schülerzahlen dieser Schule schwankten
in den letzen Jahren zwischen 92 und 107.
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
96
92
107
96
91
Schülerzahl
Die weitere Prognose der Schülerzahlen ist kaum möglich. Auf der Grundlage des
Art. 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) vom
13.06.2006
hat
der
Landtag
NRW
am
16.
Oktober
2013
das
9.
Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, durch das das gemeinsame Lernen von
Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung ermöglicht werden soll.
Langfristiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mit Behinderung
weitgehend in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen.
Gleichzeitig wurde eine Verordnung über die Mindestgröße von Förderschulen
beschlossen. Danach wird für die Errichtung oder Fortführung einer Förderschule im
Verbund (mehrere Förderschwerpunkte) eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen
und Schülern festgesetzt. Diese Zahl kann an der Förderschule Satzvey nicht
erreicht werden, so dass die Schule spätestens mit dem Schuljahr 2015/2016 keine
neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen kann.
Zurzeit werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, mit dem Ziel, den Standort für
die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet zu erhalten.
37
5. Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Mechernich
9.1
Entwicklung der Schülerzahlen 2009/10 bis 2013/2014
Schuljahr
Grund-
Haupt-
Real-
Sekundar-
Gym-
Förder-
schulen
schulen
schule
schule
nasium
schule
2009/2010
1.254
452
594
931
96
3.327
2010/2011
1.193
438
600
945
92
3.268
2011/2012
1.165
403
602
950
107
3.227
2012/2013
1.087
415
569
945
96
3.112
2013/2014
1.070
346
488
860
91
2.967
112
Gesamt
9.2 Entwicklung der Schülerzahlen 2014/15 bis 2018/19
Grund-
Haupt-
Real-
Sekundar-
Gym-
Förder-
schulen
schule
schule
schule
nasium
schule
2014/2015
1.059
278
356
229
845
90
2.857
2015/2016
983
206
274
365
831
90
2.749
2016/2017
935
143
164
478
812
90
2.622
2017/2018
881
66
71
607
805
90
2.520
2018/2019
824
731
788
90
2.433
+502
-57
Schuljahr
Gesamt
Veränderung
2013/14 bis
-235
-278
-356
-424
2018/19
Die Schülerzahl der Stadt Mechernich wird sich voraussichtlich vom heutigen Stand
bis zum Schuljahr 2018/19 um ca. 420 Schülerinnen und Schüler (oder ca. 15%)
verringern!
38
10. Schulpendler
Die Zahlen basieren auf Angaben der Schulen.
Schuljahr
2012/2013
Einpendler
Schuljahr
2012/2013
Auspendler
Schuljahr
2013/2014
Einpendler
Schuljahr
2013/2014
Auspendler
45
5
Grundschulen
51
Hauptschulen
22
19
21
7
Realschulen
33
30
40
38
Gymnasien
33
348
33
342
Förderschulen
29
Gesamtschulen
Insgesamt
Saldo
32
46
168
443
44
171
- 275
436
- 265
Die Schulauspendlerzahlen gingen vor Jahren – bedingt durch die Errichtung einer
eigenen Realschule in Mechernich - bis zum Schuljahr 2007/08 stets bergab.
Anschließend war für die Dauer von drei Jahren wieder ein leichter Anstieg zu
verzeichnen.
In den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 gingen sie wieder zurück.
Der Saldo hat sich von -585 im Jahr 1999 auf –265 im Jahr 2013 verringert.
39
11. Außerschulische Angebote
11.1 Primarbereich – Grundschulen
11.1.1 Katholische Grundschule Mechernich
Seit dem Schuljahr 1996/1997 wird an der Katholischen Grundschule in Mechernich
die „Schule von acht bis eins“ betrieben. Damit wird eine Betreuung der Kinder bis
zum Ende der 6. Schulstunde gesichert.
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 wurde das Betreuungsangebot durch die
Maßnahme „13+“ bis 15.00 Uhr ausgedehnt.
Im Schuljahr 2005/2006 wurde das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“
eingeführt. Damit einhergehend (Vorgabe nach Erlass des Landes) musste die
Maßnahme 13+ beendet werden.
Die „Offene Ganztagsschule“ umfasst neben dem Angebot eines Mittagessens und
der Hausaufgabenbetreuung zusätzliche Angebote im sportlichen, musischen und
künstlerischen Bereich. Gegenüber der Maßnahme 13+ ist auch eine weitere
zeitliche Ausdehnung der Betreuung gegeben. Diese erfolgt nunmehr montags bis
freitags an allen Werktagen (mit Ausnahme von ca. 4 Ferienwochen).
Die Unterbringung der SchülerInnen erfolgte bis Ende 2005 durch Doppelnutzung
von
Klassenräumen.
Nach
der
Fertigstellung
von
zwei
zusätzlichen
(mit
Bundesmitteln geförderten) Räumen an der Grundschule Mechernich im Januar 2006
erfolgte eine separate Unterbringung. Zum Schuljahr 2007/08 wurde ein weiterer
Raum geschaffen, so dass nunmehr 3 Gruppen gebildet werden können.
Die Maßnahme wird von der Caritas durchgeführt, die dafür neben dem
Landeszuschuss (935 €/Kind) einen Zuschuss der Stadt (410 €/Kind) erhält.
Der städtische Zuschuss wird über Elternbeiträge refinanziert
40
Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Mechernich:
Anteil an der
Schuljahr
SchülerInnen
Gruppen
Gesamtschülerzahl
der Schule
2005/06
39
8,19 %
2
2006/07
76
16,49 %
3
2007/08
77
16,89 %
3
2008/09
81
18,66 %
3
2009/10
81
19,24 %
3
2010/11
98
25,13 %
4
2011/12
100
26,39 %
4
2012/13
100
27,93 %
4
2013/14
95
26,76 %
4
11.1.2 Katholische Grundschule Kommern
Seit dem Schuljahr 1996/1997 wird an der Katholischen Grundschule in Kommern
die „Schule von acht bis eins“ betrieben.
Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurde das Betreuungsangebot durch die
Maßnahme 13+ bis 15.00 Uhr ausgedehnt. Die Grundschule Kommern war damit die
erste städtische Grundschule, die dieses Angebot vorhielt.
Im Schuljahr 2005/2006 wurde das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“
eingeführt. Damit einhergehend (Vorgabe nach Erlass des Landes) musste die
Maßnahme 13+ beendet werden.
Für den Betrieb der „Offenen Ganztagsschule“ wurden verschiedene Räume
umgebaut und entsprechend hergerichtet sowie der Schulhof umgestaltet.
Auch in der Grundschule Kommern wurde das Angebot von der Caritas umgesetzt;
mittlerweile hat ein Trägerwechsel zum eigenen Förderverein stattgefunden. Die
Finanzierung erfolgt nach dem gleichen System wie an der Grundschule Mechernich.
41
Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Kommern:
Anteil an der
Schuljahr
SchülerInnen
Gesamtschülerzahl
Gruppen
der Schule
2005/06
30
7,83 %
1
2006/07
30
7,48 %
1
2007/08
31
7,69 %
1
2008/09
46
11,36 %
2
2009/10
51
13,21 %
2
2010/11
73
19,78 %
3
2011/12
96
25,93 %
4
2012/13
101
29,53 %
4
2013/14
121
35,91 %
5
11.1.3 Katholische Grundschule Lückerath
Die Katholische Grundschule Lückerath hat als erste Schule aus dem Stadtgebiet
Mechernich bereits im Schuljahr 1995/1996 mit dem Betrieb der „Schule von acht bis
eins“ begonnen. Zeitweise wurden dort drei Gruppen betreut.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird dort ebenfalls eine „Offene Ganztagsschule“
durch den Förderverein betrieben.
Durch den Parallelbetrieb der beiden Betreuungsmaßnahmen kam es zu
vorübergehenden Raumproblemen, die durch die Anschaffung von Raumcontainern
gelöst wurden.
Die Finanzierung des Betriebes erfolgt nach dem gleichen System wie in Mechernich
und Kommern. Träger ist der dortige Förderverein.
42
Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Lückerath:
Anteil an der
Schuljahr
SchülerInnen
Gesamtschülerzahl
Gruppen
der Schule
2008/09
48
20,51 %
2
2009/10
79
30,86 %
3
2010/11
89
34,77 %
4
2011/12
90
39,82 %
4
2012/13
90
41,86 %
4
2013/14
86
43,88 %
4
11.1.4 Gemeinschaftsgrundschule Satzvey
Seit dem Schuljahr 2004/2005 wird an der Gemeinschaftsgrundschule Satzvey eine
Gruppe der „Schule von acht bis eins“ betreut. Ab dem Schuljahr 2011/2012 wird
auch hier eine OGS-Gruppe von knapp 30 Schülerinnen und Schülern durch den
dortigen Förderverein betrieben.
Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Satzvey
Schuljahr
SchülerInnen
Anteil an der
Gruppen
Gesamtschülerzahl
der Schule
2011/12
30
16,57 %
1
2012/13
54
31,40 %
2
2013/14
60
32,97 %
2
43
11.1.5 Summe
Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ im Stadtgebiet Mechernich: (alle Offenen
Ganztagsschulen):
Anteil an der
Schuljahr
SchülerInnen
Gruppen
Gesamtschülerzahl
der Schule
2005/06
69
5,07 %
3
2006/07
106
7,95 %
4
2007/08
108
8,22 %
4
2008/09
175
13,91 %
7
2009/10
211
16,83 %
8
2010/11
260
21,79 %
10
2011/12
316
27,12 %
12
2012/13
345
31,74 %
13
2013/14
362
33,83 %
13
S c h ü le ra n te ile O G S in %
50
G S K o m m ern
45
40
G S Lü ck erath
35
G S M e c h e r n ic h
30
G S S atzv ey
25
Sum m e
20
15
10
5
0
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
44
11.2 Sekundarbereich
11.2.1 Hauptschule Mechernich
Vom Schuljahr 2002/2003 bis zum Schuljahr 2008/2009 (1. Halbjahr) wurden zwei
Gruppen „13+“ an der Hauptschule in Mechernich geführt.
Am 01.02.2009 startete die Hauptschule mit der sogenannten „pädagogischen
Übermittagbetreuung“. Das Land NRW stellt hierfür 20.000 € (je nach Schülerzahl) je
Schuljahr zur Verfügung. Durch die sukzessive Auflösung dieser Schule werden die
Fördermittel des Landes um jeweils 1/6 je fehlendem Jahrgang verringert.
Mit diesen Mitteln sollen eine Aufsicht in der Mittagspause für alle SchülerInnen mit
Nachmittagsunterricht
sowie
ergänzende
AG-Angebote
(insbesondere
Hausaufgabenhilfe) finanziert werden.
Als Träger für diese Maßnahme wurde der Förderverein der Hauptschule gewonnen.
Den Landeszuschuss erhöhte die Stadt Mechernich in den Jahren 2009 bis 2012 um
jeweils 30.000 €. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird diese Zuwendung um 5.000 € je
fehlendem Jahrgang gekürzt. Mit diesem Budget werden unterstützende Unterrichtseinheiten finanziert, die durch ehemalige Lehrpersonen, die Volkshochschule des
Kreises Euskirchen sowie die Lernpraxis Staab aus Rheinbach absolviert werden.
Diese zusätzlichen Unterrichtseinheiten dienen dazu, die SchülerInnen in den
Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch auf zentrale Abschlussprüfungen
vorzubereiten und die Lernschwächeren auf Klassenniveau zu bringen. Durch diese
Maßnahmen hat sich die Zahl der „Sitzenbleiber“ erheblich verringert.
11.2.2 Realschule
Auch diese Schule nimmt seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009
(01.02.2009) an der pädagogischen Übermittagbetreuung teil. Als Träger konnte die
evangelische Kirchengemeinde Mechernich gewonnen werden. Der Zuschuss für die
Realschule beträgt 25.000 € je Schuljahr, weil deren Schülerzahl (Sekundarbereich
I) über 500 liegt. Auch hier werden die Landesmittel um 1/6 je fehlendem Jahrgang
verringert.
45
11. 2. 3 Gymnasium
Siehe Ausführungen zu 11.2.2.
Eine Verringerung der Mittel erfolgt nicht, da hier die komplette Sekundarstufe I
existiert.
Träger ist hier die Caritas, Euskirchen. Auch hier beträgt der Zuschuss 25.000 € je
Schuljahr, sofern noch Schülerzahlen (im Sekundarberiech I) von 500 oder höher
erreicht werden.
11.2.3 Förderschule
Seit
dem
01.02.2010
nimmt
auch
diese
Schule
an
der
pädagogischen
Übermittagbetreung teil. Sie erhält einen jährlichen Zuschuss des Landes in Höhe
von 15.000 €; Träger ist der Förderverein.
46
12. Anlagen
12.1 Übersicht über die Bandbreiten der Schülerzahlen einer Klasse der
jeweiligen Schulform (Klassenstärken)
gem. § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) i.V.m. § 6 und 6a der
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2
Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
Schulart
Grundschule
Hauptschule
Klassenfrequenzrichtwert
(Schüler)
s. Ziff. 3.1.2
Bandbreite
(Schüler)
(S. 12)
24
18-30
Realschule
- bis dreizügig
28
26-30
- ab vierzügig
28
27-29
25
25-30
Überschreitungen
Unterschreitungen
Einzelfallregelung möglich
bis 15
um 5 bis max.
35 Schüler
-
um 5 bis max.
35 Schüler
um 1 bis max.
30 Schüler
bis 18
bis 26
Sekundarschule
Gymnasium
(Sek.stufe I)
- bis dreizügig
28
26-30
- ab vierzügig
28
27-29
Gymnasium
(Sek.stufe II)
19,5
entfällt *
um 5 bis max.
35 Schüler
um 2 bis max.
31 Schüler
entfällt *
bis 18
bis 26
entfällt *
* In der Sekundarstufe II erfolgt keine Bildung von Klassen (Kursangebote)
47