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Allgemeine Vorlage (SEP Mechernich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.01.14, 18:04
Aktualisiert
09.01.14, 18:04

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplanung der Stadt Mechernich für das Jahr 2013 1. Allgemeines Seite 3 2. Bevölkerungsentwicklung Seite 4 2.1 Mechernich Seite 4 2.1.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012 Seite 4 2.1.2.Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Seite 6 2.2 Kall Seite 7 2.2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012 Seite 7 2.2.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Seite 9 Grundschulen Seite 10 3.1 Mechernich Seite 10 3.1.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14 Seite 10 3.1.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019 Seite 12 3.2 Kall Seite 17 3.2.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14 Seite 17 3.2.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019 Seite 19 3.3 Schlussfolgerungen Seite 22 3.3.1 Mechernich Seite 22 3.3.2 Kall Seite 22 4. Hauptschule Seite 23 5. Realschule Seite 25 6. Sekundarschule Mechernich-Kall Seite 26 3. 6.1 Teilstandort Mechernich Seite 27 6.2 Teilstandort Kall Seite 29 1 7. Gymnasium Seite 30 7.1 Sekundarbereich I Seite 30 7.2 Sekundarbereich II Seite 32 7.3 Schlussfolgerungen Seite 35 8. Förderschule Seite 37 9. Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Mechernich Seite 38 9.1 2009/2010 – 2013/2014 Seite 38 9.2 2014/2015 – 2018/19 Seite 38 10. Schulpendler Seite 39 11. Außerschulische Angebote Seite 40 11.1 Primarbereich Seite 40 11.2 Sekundarbereich Seite 45 12. Anlagen Seite 47 12.1 Übersicht über die Bandbreiten der Schülerzahlen einer Klasse Seite 47 der jeweiligen Schulform (Klassenstärken) 12.2 Übersicht über die Schüler- und Jahrgangsstärken der Seite 48 Schuljahre 2013/14 bis 2022/23 12.3 Schülerprognose nach Schulentwicklungsplan Seite 49 2 1. Allgemeines Die Gestaltung des Schulangebotes vor Ort ist Aufgabe der Gemeinden und Kreise. Die Gemeinden als Schulträger (§ 78 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Schulgesetz) sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (Artikel 8 Abs. 3 der Landesverfassung, § 79 Abs. 1 Schulgesetz). Ausgehend von der Zuständigkeit des Landes für die Bereiche der Schulorganisation und die Festlegung der Lehr- und Lerninhalte, kann das Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Schulgesetz) nur sein, sich auf alle in Betracht kommenden bildungspolitischen Entwicklungsmöglichkeiten einzustellen. Kommunale Schulentwicklung ist vor allem die Sicherung des benötigten Schulraumes und sonstigen sächlichen Bedarfes am richtigen Standort. Die Verpflichtung zur Beteiligung der Schulkonferenzen ergibt sich aus § 65 Abs. 2 Ziff. 22 i. V. m. § 76 Ziff. 2. SchulG. Im Übrigen ist die Schulentwicklungsplanung mit den Planungen benachbarter Schulträger abzustimmen (§ 80 Abs. 1, Satz 1 SchulG). Dieser Schulentwicklungsplan tangiert in Teilbereichen im Hinblick auf die gemeinsame Sekundarschule auch die Gemeinde Kall. Er beruht auf den Daten der amtlichen Schülerstatistik zum Stand 15. Oktober eines Jahres, aktuellen Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (bezüglich der amtlichen Einwohnerzahlen) sowie den Daten der Einwohnermeldeämter Mechernich und Kall vom Juni 2013. Er wurde von der Stadt Mechernich erstellt; die Daten der Gemeinde Kall wurden von dort zur Verfügung gestellt. 3 2. Bevölkerungsentwicklung 2.1 Mechernich 2.1.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012 In den Jahren 1995 bis 2003 stieg die Bevölkerung der Stadt Mechernich mit durchschnittlich 350 Einwohnern/Jahr von 24.317 auf 27.182 stark an. In diesem Zeitraum klassifizierte sich die Stadt Mechernich auf Grund der relativ hohen Ausweisung von räumlich großen Baugebieten als Zuzugsgemeinde. Der dabei zu verzeichnende positive Wanderungssaldo kaschierte die Tatsache, dass auch in dieser Zeit die Anzahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten überstieg. In den Jahren 2004 und 2005 flachte die Steigerungsquote erheblich ab. Im Jahre 2006 gab es erstmals einen Rückgang der Bevölkerung. Ein erneuter Anstieg im Jahre 2007 um 254 war wiederum dem erhöhten Zuzug in das Stadtgebiet zu verdanken. Auch in diesem Jahr lag die Geburtenrate unter der Sterberate. In den letzten fünf Jahren hat sich die Bevölkerungszahl reduziert (2012 um 310 Einwohner) und beträgt nunmehr zum 31.12.2012 26.776 Einwohner. Sie liegt damit wieder in etwa auf dem Niveau des Jahres 2002. Die enorme Reduzierung der Einwohnerzahl im Jahr 2012 ist auf die Auswirkungen des Zensus` 2011 zurückzuführen. Im Jahr 2011 fand in den Ländern der Europäischen Union eine Volkszählung statt. Zielsetzung war der Erhalt einer gemeinsamen zuverlässigen und vergleichbaren Grundlage z. B. zur Zuteilung von finanziellen Mitteln aus den EU-Strukturfonds. Auch für das Stimmgewicht eines Landes im Ministerrat spielt die Einwohnerzahl eine wichtige Rolle. Als Ergebnis für die Bundesrepublik Deutschland bleibt festzuhalten, dass die fortgeschriebene Einwohnerzahl nachträglich auf 80,3 Mio. korrigiert wurde. Sie liegt damit um etwa 1,5 Mio. Einwohner niedriger als die auf Grundlage der Fortschreibung der Volkszählung von 1987 und der Registerdaten der Neuen Bundesländer vom 03. Oktober 1990 fortgeschriebenen Zahlen. Für die Stadt Mechernich bedeutet dies, dass die amtliche Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2011 von früher 27.086 um 350 Einwohner auf 26.736 Einwohner reduziert wurde und in Zukunft auf dieser Basis weiter fortgeschrieben wird. 4 5 2.1.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Die Prognose von IT.NRW geht von weiter zurückgehenden Einwohnerzahlen aus, obwohl eine positive Wanderungsrate (+4,4 %) erwartet wird. Dieser positiven Wanderungsrate steht allerdings eine weiterhin negative Geburten-/Sterberate (-8,2 %) entgegen. Da die Bevölkerung „immer älter“ wird, bedeutet dies, dass die Geburtenrate sich auch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt. Für den Kreis Euskirchen wird bis zum Jahr 2030 ein Rückgang der Bevölkerung um rund 4,0 % prognostiziert. Für die Stadt Mechernich sieht die Prognose einen Bevölkerungsrückgang von 4,9% vor, so dass die Entwicklung bis zum Jahr 2030 (auf der Basis des Zensus`) wie folgt erwartet wird: 6 2.2 Kall 2.2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2012 In der Gemeinde Kall ist die Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahre 2006 rückläufig. Zu der negativen Geburten-/Sterberate hat hierzu auch eine gleichfalls negative Wanderungsquote geführt. Auch hier ist die starke Reduzierung der Einwohnerzahl im Jahr 2012 auf die Auswirkungen des Zensus` 2011 zurückzuführen. Hier gelten die gleichen Aussagen wie unter Ziff. 2.1.1 zu Mechernich. Der ursprüngliche Einwohnerstand zum 31.12.2011 sank von 11.670 um 334 auf 11.336 Einwohner und muss für die Zukunft auf dieser Basis fortgeschrieben werden. B e v ö lk e r u n g s e n t w ic k lu n g 1 9 9 5 - 2 0 1 2 K a ll 1 2 .2 0 0 1 2 .1 0 0 1 2 .0 0 6 1 2 .0 0 5 1 2 .0 0 0 1 1 .9 2 5 1 1 .9 0 0 1 1 .9 2 9 1 1 .8 9 2 1 1 .9 1 3 1 1 .8 2 7 1 1 .8 2 9 1 1 .8 0 0 1 1 .7 0 0 1 1 .9 9 8 1 1 .8 1 7 1 1 .6 8 9 1 1 .6 7 0 1 1 .6 0 0 1 1 .5 0 0 1 1 .4 0 0 1 1 .3 0 6 1 1 .3 0 0 1 1 .2 0 0 1 1 .1 0 0 1 1 .0 0 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 7 8 2.2.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Hier gelten die Ausführungen zu 2.1.2 grundsätzlich entsprechend. Für die Gemeinde Kall wird ein Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2030 um 5,2 % prognostiziert. Somit wird sich die dortige Entwicklung (auf der Basis des Zensus`) wie folgt darstellen: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung Kall bis 2030 12.500 12.000 12.005 11.670 11.500 11.288 11.000 11.096 10.908 10.718 10.500 2006 2011 2015 2020 2025 2030 9 3. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) 3.1 Mechernich 3.1.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/2014 Im Primarbereich erfolgte die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen durch die Festlegung von Grundschulbezirken. Ab dem 01.08.2008 wurden die Grundschulbezirke per Gesetz aufgehoben. Von der Möglichkeit, diese Bezirke wieder festzulegen wurde – in Absprache mit den Grundschulleitungen - kein Gebrauch gemacht. Die Schülerverteilung auf die einzelnen Schulen stellte sich wie folgt dar: Schüler in den Klassen 1 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Mechernich 98 (4) 99 ( 4) 85 (4) 78 (3) 98 ( 4) GS Kommern 88 (4) 85 ( 3) 105 (4) 70 (3) 72 ( 3) GS Lückerath 67 (3) 54 ( 2) 45 (2) 48 (2) 45 ( 2) GGS Satzvey 48 (2) 44 (2) 41 (2) 47 (2) 50 ( 2) 301 (13) 282 (11) 276 (12) 243 (10) 265 (11) Gesamt: E n t w ic k lu n g E in s c h u lu n g e n ( G r u n d s c h u le n M e c h e r n ic h ) 350 301 300 282 276 265 243 250 200 150 100 50 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 10 Schüler in den Klassen 2 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 102 (4) 101 (4) 95 (4) 85 (4) 82 ( 3) GS Kommern 99 (4) 87 (3) 89 (3) 105 (4) 76 ( 3) GS Lückerath 56 (2) 68 (3) 57 (2) 45 (2) 50 ( 2) GGS Satzvey 49 (2) 45 (2) 42 (2) 41 (2) 51 ( 2) 306 (12) 301 (12) 283 (11) 276 (12) 259 (10) GS Mechernich Gesamt: Schüler in den Klassen 3 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Mechernich 99 (4) 96 (4) 106 (4) 95 (4) 86 ( 4) GS Kommern 94 (4) 100 (4) 81 (3) 83 (3) 107 ( 4) GS Lückerath 79 (3) 57 (2) 66 (3) 57 (2) 46 ( 2) GS Satzvey 44 (2) 47 (2) 49 (2) 39 (2) 41 ( 2) 316 (13) 300 (12) 302 (12) 274 (11) 280 (12) Gesamt: Schüler in den Klassen 4 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Mechernich 122 (5) 94 (4) 93 (4) 100 (4) 89 ( 4) GS Kommern 105 (4) 94 (4) 104 (4) 84 (3) 82 ( 3) GS Lückerath 54 (2) 77 (3) 58 (2) 65 (3) 55 ( 3) GS Satzvey 50 (2) 45 (2) 49 (2) 45 (2) 40 ( 2) 331 (13) 310 (13) 304 (12) 294 (12) 266 (12) 2013/14 Gesamt: Schüler in den Klassen 1 - 4 (gesamt) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 GS Mechernich 421 (17) 390 (16) 379 (16) 358 (15) 355 (15) GS Kommern 386 (16) 366 (14) 379 (14) 342 (13) 337 (13) GS Lückerath 256 (10) 256 (10) 226 ( 9) 215 ( 9) 196 ( 9) GGS Satzvey 191 ( 8) 181 ( 8) 181 ( 8) 172 ( 8) 182 ( 8) 1.254 (51) 1.193 (48) 1.165 (47) 1.087 (45) Gesamt: 1.070 (45) 11 Die Gesamtschülerzahl der Grundschüler der Stadt die Schulen Mechernich ist im Betrachtungszeitraum stetig gesunken. 3.1.2 Weitere Entwicklung bis 2018/2019 Bisher wurde davon ausgegangen, dass entsprechend der Schuleinzugsbereiche besucht werden. Nach der gesetzlichen Aufhebung der Grundschuleinzugsbezirke zum Schuljahresbeginn 2008/2009 (01.08.2008) muss die reine Berücksichtigung der im Schuleinzugsbezirk geborenen Kinder um eine „Wanderungsvariante“ ergänzt werden. Auf der Grundlage des Anmeldeverhaltens zu den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014 wurden die Wanderungen zwischen den 4 Mechernicher Grundschulen ermittelt; das durchschnittliche Verhältnis der Wanderungen beim Anmeldeverfahren zu diesen Schuljahren wurde auf die Folgejahre hochgerechnet. Die sich mittelfristig hieraus ergebenden Schülerprognosen basieren auf folgenden Grundlagen (die Schülerzahlen der Eingangsklassen wurden aufgrund der Daten des Einwohnermeldeamtes ermittelt):  die Anzahl der in den einzelnen Geburtszeiträumen mit Hauptwohnsitz in Mechernich lebenden Kinder (Stand: Mai 2013) wurde für jeden Grundschulbezirk ermittelt,  anschließend wurde die o. g. „Wanderungsvariante“ angewendet,  mögliche Verluste („Sitzenbleiber“, Wegzüge) wurden nicht berücksichtigt,. Große Unwägbarkeiten bestehen 1. in der o. g. Wanderungsvariante und 2. in der möglichen Aufnahme von Kindern von außerhalb des Stadtgebietes Mechernich. Da sich in Zukunft die Anzahl der Erstklässler verringern wird (siehe unten), haben die Grundschulen „freie Kapazitäten“, so dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern von außerhalb des eigentlichen Schuleinzugsbereiches und auch von 12 außerhalb des Stadtgebietes Mechernich im Rahmen der vom Stadtrat genehmigten Zügigkeit als ein probates Mittel zum Erhalt der Schulgröße bzw. der Schule erscheint. Die zahlenmäßigen Auswirkungen dieser Aufnahmeentscheidungen können im Schulentwicklungsplan nicht vorausgesagt werden! Gemäß § 6a Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 des Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Gemäß § 6a Absatz 2 der o. g. Verordnung darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen – wenn der Rechenwert kleiner als 15 ist - auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Diese Regelung gilt seit dem 01.08.2013. Die voraussichtliche Schülerentwicklung wird wie folgt prognostiziert: Klassen 1 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Mechernich 96 ( 4) 70 ( 3) 72 ( 3) 71 ( 3) 65 ( 3) GS Kommern 81 ( 3) 74 ( 3) 60 ( 3) 67 ( 3) 62 ( 3) GS Lückerath 41 ( 2) 24 ( 1) 33 ( 2) 31 ( 2) 31 ( 2) GS Satzvey 37 ( 2) 36 ( 2) 46 ( 2) 42 ( 2) 40 ( 2) 255 (11) 204 ( 9) 211 (10) 211 (10) 198 (10) 11,09 8,87 9,17 9,17 8,61 12 9 10 10 9 Gesamt: : 23 aufgerundet: 13 Solange die aufgerundete Zahl mindestens so groß ist, wie die Zahl in der Spalte „gesamt“ bestehen keine weiteren „Probleme“ bei der Bildung der Eingangsklassen. Sollte die aufgerundete Zahl kleiner sein als die in der Spalte „gesamt“ entscheidet der Schulträger über die Zuteilung/Anzahl der Eingangsklassen an den jeweiligen Schulstandorten; ggf. müssen SchülerInnen auf andere Standorte „umverteilt“ werden. Diese Notwendigkeit kann nach der Prognose im Schuljahr 2018/2019 bestehen. E n tw ic k lu n g d e r S c h u le in tritte a n d e n M e c h e rn ic h e r G ru n d sc h u le n 300 255 250 211 204 211 198 200 150 100 50 0 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Klassen 2 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Mechernich 98 ( 4) 96 ( 4) 70 ( 3) 72 ( 3) 71 ( 3) GS Kommern 72 ( 3) 81 ( 3) 74 ( 3) 60 ( 3) 67 ( 3) GS Lückerath 45 ( 2) 41 ( 2) 24 ( 1) 33 ( 2) 31 ( 2) GS Satzvey 50 ( 2) 37 ( 2) 36 ( 2) 46 ( 2) 42 ( 2) 265 (11) 255 (11) 204 ( 9) 211 (10) 211 (10) Gesamt: 14 Klassen 3 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Mechernich 82 ( 4) 98 ( 4) 96 ( 4) 70 ( 3) 72 ( 3) GS Kommern 76 ( 3) 72 ( 3) 81 ( 3) 74 ( 3) 60 ( 3) GS Lückerath 50 ( 2) 45 ( 2) 41 ( 2) 24 ( 1) 33 ( 2) GS Satzvey 51( 2) 50 ( 2) 37 ( 2) 36 ( 2) 46 ( 2) 259 (11) 265 (11) 255 (11) 204 ( 9) 211 (10) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 86 ( 4) 82 ( 4) 98 ( 4) 96 ( 4) 70 ( 3) GS Kommern 107 ( 4) 76 ( 3) 72( 3) 81 ( 3) 74 ( 3) GS Lückerath 46 ( 2) 50 ( 2) 45 ( 2) 41 ( 2) 24 ( 1) GS Satzvey 41 ( 2) 51 ( 2) 50 ( 2) 37 ( 2) 36 ( 2) 280 (12) 259 (11) 265 (11) 255 (11) 204 ( 9) 2016/17 2017/18 2018/19 Gesamt: Klassen 4 GS Mechernich Gesamt: Klassen 1- 4 (gesamt) 2014/15 2015/16 GS Mechernich 362 (16) 346 (15) 336 (14) 309 (13) 278 (12) GS Kommern 336 (13) 303 (12) 287 (12) 282 (12) 263 (12) GS Lückerath 182 ( 8) 160 ( 7) 143 ( 7) 129 ( 7) 119 ( 7) GS Satzvey 179 ( 8) 174 ( 8) 169 ( 8) 161 ( 8) 164 ( 8) 1.059 (45) 983 (42) 935 (41) 881 (40) 824 (39) Gesamt: Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im Betrachtungszeitraum ein stetiger Rückgang der Schülerzahlen an den Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr 2015/16 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen. Die Grundschulen Mechernich und Dreizügigkeit, die Kommern tendieren in Richtung einer Grundschulen Lückerath und Satzvey in Richtung (knappe) Zweizügigkeit. 15 E n t w ic k lu n g d e r G e s a m t s c h ü le r z a h le n a n d e n M e c h e r n ic h e r G r u n d s c h u le n 1 .2 0 0 1 .0 5 9 983 1 .0 0 0 935 881 824 800 600 400 200 0 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 16 3.2 Kall 3.2.1 Schüler- und Klassenentwicklung 2009/10 – 2013/14 Die Schülerverteilung auf die einzelnen Schulen stellte sich in der Vergangenheit wie folgt dar: Schüler in den Klassen 1 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Kall 63 (3) 83 (3) 65 (3) 66 (3) 60 (3) GS Sistig 41 (2) 25 (1) 39 (2) 25 (1) 22 (1) Gesamt: 104 (5) 108 (4) 104 (5) 91 (4) 82 (4) E n t w ic k lu n g E in s c h u lu n g e n G r u n d s c h u le n K a ll 108 104 104 100 91 82 75 50 25 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Schüler in den Klassen 2 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Kall 66 (3) 74 (3) 81 (3) 63 (3) 67 (3) GS Sistig 48 (2) 42 (2) 26 (1) 44 (2) 26 (1) Gesamt: 114 (5) 116 (5) 107 (4) 107 (5) 93 (4) 17 Schüler in den Klassen 3 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Kall 76 (3) 65 (3) 75 (3) 88 (4) 65 (3) GS Sistig 44 (2) 42 (2) 40 (2) 23 (1) 42 (2) Gesamt: 120 (5) 107 (5) 115 (5) 111 (5) 107 (5) Schüler in den Klassen 4 (in Klammern: gebildete Klassen) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Kall 74 (3) 76 (3) 62 (3) 69 (3) 89 (4) GS Sistig 48 (2) 46 (2) 41 (2) 38 (2) 23 (1) Gesamt: 122 (5) 122 (5) 103 (5) 107 (5) 112 (5) Schüler in den Klassen 1 - 4 (gesamt) 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GS Kall 279 (12) 298 (12) 283 (12) 286 (13) 281 (13) GS Sistig 181 ( 8) 155 ( 7) 146 ( 7) 130 ( 6) 113 ( 5) Gesamt: 460 (20) 453 (19) 429 (19) 416 (19) 394 (18) Die SchülerInnen der 4. Schuljahre dienen u. a. als Basis für die Berechnung der Übertritte in die Sekundarschule (siehe Punkt 6). 18 E n t w ic k lu n g d e r G e s a m t s c h ü le r z a h le n a n d e n K a lle r G r u n d s c h u le n 2014/2015 - 2018/2019 370 365 360 348 350 338 340 338 330 326 320 310 300 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 3.2.2 Weitere Entwicklung bis 2018/19 Gemäß § 6a Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 des Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Gemäß § 6a Absatz 2 der o. g. Verordnung darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen – wenn der Rechenwert kleiner als 15 ist - auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. 19 Diese Regelung gilt seit dem 01.08.2013. Die voraussichtliche Schülerentwicklung wird wie folgt prognostiziert: Klassen 1 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Kall 60 (3) 70 (3) 57 (3) 54 (2) 52 (2) GS Sistig 23 (1) 20 (1) 26 (1) 28 (1) 19 (1) Gesamt: 83 (4) 90 (4) 83 (4) 82 (3) 71 (3) 3,61 3,91 3,61 3,57 3,09 4 4 4 4 4 :23 aufgerundet. Solange die aufgerundete Zahl mindestens so groß ist, wie die Zahl in der Spalte „gesamt“ bestehen keine weiteren „Probleme“ bei der Bildung der Eingangsklassen. Sollte die aufgerundete Zahl kleiner sein als die in der Spalte „gesamt“ entscheidet der Schulträger über die Zuteilung/Anzahl der Eingangsklassen an den jeweiligen Schulstandorten; ggf. müssen SchülerInnen auf andere Standorte „umverteilt“ werden. Diese Notwendigkeit wird im Betrachtungszeitraum voraussichtlich nicht entstehen. E n t w ic k lu n g d e r S c h u le in t r it t e a n d e n K a lle r G r u n d s c h u le n 100 90 90 83 83 82 80 71 70 60 50 40 30 20 10 0 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 20 Klassen 2 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Kall 60 (3) 60 (3) 70 (3) 57 (3) 54 (2) GS Sistig 22 (1) 23 (1) 20 (1) 26 (1) 28 (1) Gesamt: 82 (4) 83 (4) 90 (4) 83 (4) 82 (3) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Kall 67 (3) 60 (3) 60 (3) 70 (3) 57 (3) GS Sistig 26 (1) 22 (1) 23 (1) 20 (1) 26 (1) Gesamt: 93 (4) 82 (4) 83 (4) 90 (4) 83 (4) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Klassen 3 Klassen 4 GS Kall 65 (3) 67 (3) 60 (3) 60 (3) 70 (3) GS Sistig 42 (2) 26 (1) 22 (1) 23 (1) 20 (1) Gesamt: 107 (5) 93 (4) 82 (4) 83 (4) 90 (4) 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 GS Kall 252 (12) 257 (12) 247 (12) 241 (11) 233 (10) GS Sistig 113 ( 5) 91 ( 4) 91 ( 4) 97 ( 4) 93 ( 4) Gesamt: 365 (17) 348 (16) 338 (16) 338 (15 ) 326 (14) Klassen 1- 4 (gesamt) Die Grundschule Kall tendiert von einer Drei- in eine Zweizügigkeit, die Grundschule Sistig droht, einzügig zu werden. 21 3.3 Schlussfolgerungen 3.3.1 Mechernich 1. Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im Betrachtungszeitraum ein stetiger Rückgang der Schülerzahlen an den Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr 2015/16 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen. Die Grundschulen Mechernich und Dreizügigkeit, die Kommern tendieren in Richtung einer Grundschulen Lückerath und Satzvey in Richtung (knappe) Zweizügigkeit. 2. Die geringe Schülerzahl in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2015/2016 (im Schnitt ca. 200) macht die Bildung von nur noch 9 – 10 Eingangsklassen erforderlich. Bei Auslastung der vom Schulträger beschlossenen maximalen Zügigkeit (Mechernich und Kommern je 4, Lückerath und Satzvey je 2 = insgesamt 12) wird es in Zukunft zu einem „Überangebot“ kommen. 3.3.2 Kall 1. Die Grundschule Kall tendiert von einer Drei- in eine Zweizügigkeit, die Grundschule Sistig droht, einzügig zu werden. 2. Auch hier verringert sich die Zahl der Eingangsklassen infolge des Geburtenrückganges, so dass es auch hier zu einem „Überangebot“ kommen wird. 22 4. Hauptschule Die Schülerverteilung auf die Hauptschule war nach der amtlichen Statistik, Stand 15.10., in den letzten Jahren wie folgt: 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 In Klasse 5 60 ( 2) 41 ( 2) 50 ( 2) 52 (2) In Klasse 6 58 ( 2) 56 ( 2) 45 ( 2) 57 (2) 55 ( 2) In Klasse 7 79 ( 3) 70 ( 3) 75 ( 3) 58 (3) 64 ( 3) In Klasse 8 80 ( 3) 80 ( 3) 72 ( 3) 77 (3) 64 ( 3) In Klasse 9 114 ( 5) *) 91 ( 4) *) 93 ( 4) *) 93 (4)*) 86 ( 4)*) In Klasse 10 61 ( 3) 100 ( 5) 68 ( 5) 78 (4) 77 ( 4) 452 (18) 438 (19) 403 (18) 415 (18) 346 (16) Gesamt: 2013/14 *) Bildung einer zusätzlichen „Förderklasse“ (Beruf und Schule) Die Bandbreite der Klassenstärken im Hauptschulbereich liegt zwischen 18 und 35 SchülerInnen. Die Entwicklung der Schülerzahlen führt zu folgenden Veränderungsraten: Von Klasse 5 nach Klasse 6 1,00, von Klasse 6 nach Klasse 7 1,26, von Klasse 7 nach Klasse 8 1,03, von Klasse 8 nach Klasse 9 1,15 und von Klasse 9 nach Klasse 10 0,80. Mit der Errichtung einer Sekundarschule wurde die Hauptschule Mechernich gleichzeitig aufgelöst. Das bedeutet, dass sie ab dem Schuljahr 2013/14 keine neuen 5.-Klässler aufnimmt und mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 keine Hauptschüler/innen mehr beschult. 23 Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Veränderungsraten der letzten Jahre (siehe oben) wird folgende Entwicklung prognostiziert: 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 In Klasse 5 In Klasse 6 In Klasse 7 69 ( 3) In Klasse 8 66 ( 3) 71 ( 3) In Klasse 9 *) 74 ( 4) 76 ( 4) 82 (4) In Klasse 10 69 ( 3) 59 ( 3) 61 (3) 66 (3) 278 (13) 206 (10) 143 (7) 66 (3) Gesamt: *) Inkl. einer BuS-Klasse. In dieser Klasse werden „schwächere“ Schülerinnen und Schüler durch eine Kombination von Schule und Berufspraktikum auf das Berufsleben vorbereitet. 24 5. Realschule Die bisherige Schülerentwicklung war wie folgt (in Klammern: gebildete Klassen): 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 In Klasse 5 85 ( 3) 103 ( 4) 95 (3) 90 ( 3) In Klasse 6 130 ( 4) 89 ( 3) 109 (4) 92 ( 3) 90 ( 3) In Klasse 7 104 ( 4) 89 ( 3) 71 (3) 102 ( 4) 95 ( 3) In Klasse 8 104 ( 4) 109 ( 4) 71 (3) 79 ( 3) 111 ( 4) In Klasse 9 104 ( 4) 109 ( 4) 106 (4) 110 ( 4) 79 ( 3) In Klasse 10 81 ( 3) 76 ( 3) 106 (4) 96 ( 4) 113 ( 4) 594 (21) 600 (22) 602 (22) 569 (21) 488 (17) Gesamt: 2013/14 Auch die Realschule muss aufgrund der Errichtung der Sekundarschule sukzessive „auslaufen“, so dass nachfolgende Entwicklung prognostiziert wird: 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 In Klasse 5 In Klasse 6 In Klasse 7 77 ( 3) In Klasse 8 98 ( 4) 80 (3) In Klasse 9 108 ( 4) 95 (3) 77 (3) In Klasse 10 73 ( 3) 99 (4) 87 (3) 71 (3) 356 (14) 274 (10) 164 (6) 71 (3) Gesamt: 25 6. Sekundarschule Mechernich-Kall Die Räte der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall haben jeweils am 20.11.2012 beschlossen, zum Schuljahr 2013/2014 eine gemeinsame Sekundarschule in kooperativer Form als Ganztagsschule zu errichten. Als Schulträger fungiert die Stadt Mechernich; die Sekundarschule wird an zwei Teilstandorten (Mechernich und Kall) betrieben. Die Schulentwicklungsplanung muss folglich auch diese Teilstandortbildung berücksichtigen. Bei der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegenden anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung wurde in beiden Kommunen von einer Übertrittsquoote von 41 % ausgegangen. Das Anmeldeverfahren führte für das erste Eingangsschuljahr (2013/2014) zu folgenden Anmeldungen: Schüler davon an der (Viertklässler Sekundarschule Grundschulen) angemeldet Mechernich 279 105 38 % Kall 110 38 35 % entspricht Quote von Zusätzlich zu den „eigenen“ Schülern wurden am Teilstandort Mechernich noch 7 und am Teilstandort Kall noch 14 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Mindestzahl für die beiden Teilstandorte (Mechernich = 75; Kall = 50) wurden somit erreicht. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Bindungsquote in den kommenden Jahren vor allem für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Kall erhöht werden muss. In erster Linie gilt es, die Eltern der Schülerinnen und Schüler von dem Konzept der Sekundarschule zu überzeugen, was am ehesten durch positive Signale aus dem Betrieb der Sekundarschule gelingen kann. Für die weitere Planung wird von einer Übertrittsquote von 40 % ausgegangen. Die Erkenntnisse aus dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014, dass vor allem der Teilstandort Kall für Schülerinnen und Schüler aus benachbarten Kommunen Anziehungskraft hat, werden auch für die künftigen Schuljahre berücksichtigt. Daraus ergeben sich folgende weitere Prognosen: 26 6.1 Teilstandort Mechernich Schuljahr Schüler Übertrittsquote Auswärtige Summe insgesamt 40% (ca.7%) 2014/15 266 106 7 113 2015/16 280 112 8 120 2016/17 259 104 7 111 2017/18 265 106 7 113 2018/19 255 102 7 109 Für die Sekundarschule gilt ein Klassenhöchstwert von 30 Schülerinnen und Schüler. Da am Teilstandort Mechernich eine Klasse im Rahmen des „Gemeinsamen Lernens“ geführt wird, gilt für diese Klasse ein Höchstwert von 25 Schülerinnen und Schülern. Die Festlegung einer Veränderungsrate (=Veränderung der Schülerzahl in den aufsteigenden Jahrgängen) gestaltet sich in der Sekundarschule schwierig, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Ein Potential aus „Rückläufern“ ergibt sich aus a) Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums, die aber auch zu einer anderen, auswärtigen Realschule wechseln können und b) Schülerinnen und Schülern einer auswärtigen Realschule, die aber auch zu einer anderen auswärtigen Schule, z. B. Gesamtschule wechseln können. Auch für die Quote der „Klassenwiederholer“ liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Klar ist, dass sich die Schülerzahlen der Sekundarschule nicht reduzieren können, da davon auszugehen ist, dass Schülerinnen und Schüler, die Lernprobleme an der Sekundarschule zeigen, die Klasse wiederholen oder ggf. ab Klasse 7 von der Erweiterungs- in die Grundebene wechseln. Ein Schulwechsel von der Sekundarschule zu einer anderen Schule wird bis auf begründete Einzelfälle ausbleiben. Aus diesen Gründen wurde bis einschließlich Klasse 9 eine Veränderungsrate von jeweils 1,03 (= Erhöhung der Schülerzahl um 3%) angenommen, Diese Rate ist in den kommenden Jahren ggf. den dann vorliegenden Erkenntnissen anzupassen. 27 Die prognostizierten Veränderungsraten lauten demnach wie folgt: Von Klasse 5 nach Klasse 6 1,03, von Klasse 6 nach Klasse 7 1,03, von Klasse 7 nach Klasse 8 1,03, von Klasse 8 nach Klasse 9 1,03 und von Klasse 9 nach Klasse 10 1,00. Sobald die ersten Erfahrungswerte im Bereich der Veränderungsraten (in den kommenden Jahren) vorliegen, erfolgt eine Anpassung. Daraus ergeben sich für die weiteren Schuljahre folgende Schülerzahlen und Klassen: In Klasse 5 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 112 (4) 113 (4) 120 (5) 111 (4) 113 (4) 109 (4) 116 (5) 117 (5) 124 (5) 115 (4) 117 (5) 119 (5) 120 (5) 128 (5) 118 (4) 123 (5) 124 (5) 132 (5) 127 (5) 128 (5) In Klasse 6 In Klasse 7 In Klasse 8 In Klasse 9 In Klasse 10 Gesamt: 127 (5) 112 (4) 229 (9) 356 (15) 478 (19) 607 (23) 731 (28) 28 6.2 Teilstandort Kall Schüler Übertrittsquote Auswärtige 40% (ca. 1/3) 112 45 15 60 2015/16 107 43 14 57 2016/17 93 37 12 49 2017/18 82 33 11 44 2018/19 83 33 11 44 Schuljahr insgesamt 2014/15 Summe Aufgrund der demografischen Auswirkungen mit zurückgehenden Schülerzahlen besteht schon ab dem Schuljahr 2016/17 die Gefahr, dass die Mindeststärke von 50 Schüler/innen nicht mehr erreicht werden kann. Auch vor diesem Hintergrund wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, die Attraktivität der Sekundarschule am Teilstandort Kall zu erhöhen. Die voraussichtlichen Schülerzahlen der Sekundarschule am Teilstandort Kall werden wie folgt prognostiziert (in Klammern ist die Zahl der zu bildenden Klassen genannt): In Klasse 5 2013/14 2014/15 52 (2) In Klasse 6 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 60 (2) 57 (2) 49 (2) 44 (2) 44 (2) 54 (2) 62 (3) 59 (2) 51 (2) 46 (2) 56 (2) 64 (3) 61 (3) 53 (2) 57 (2) 66 (3) 63 (3) 59 (2) 68 (3) In Klasse 7 In Klasse 8 In Klasse 9 In Klasse 10 Gesamt: 59 (2) 52 (2) 114 (4) 175 (7) 229 (9) 281 (12) 333 (14) 29 7. Gymnasium 7.1 Sekundarbereich I Für den Sekundarbereich I (Klassen 5 bis 10 bzw. 9) des Gymnasiums in Mechernich war folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu verzeichnen (in Klammern: gebildete Klassen): 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 In Klasse 5 88 ( 4) 116 ( 4) 123 ( 4) 112 ( 4) 109 ( 4) In Klasse 6 120 ( 4) 89 ( 4) 121 ( 4) 126 ( 4) 112 ( 4) In Klasse 7 121 ( 4) 113 ( 4) 89 ( 4) 119 ( 4) 115 ( 4) In Klasse 8 101 ( 4) 114 ( 4) 111 ( 4) 84 ( 3) 117 ( 4) In Klasse 9 96 ( 4) 95 ( 4) 112 ( 4) 106 ( 4) 83 ( 3) In Klasse 10 106 ( 4) Gesamt: 632 (24) 527 (20) 556 (20) 547 (19) 536 (19) Weitere Entwicklung bis 2018/19 Entsprechend dem Durchschnitt der letzten Jahre wird für die weitere Entwicklung von einer Übertrittsquote von 37 % ausgegangen. Die voraussichtlichen Schülerzahlen des Gymnasiums (Sekundarbereich I) werden wie folgt prognostiziert: 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 In Klasse 5 98 ( 4) 104 ( 4) 96 ( 3) 98 ( 4) 94 ( 3) In Klasse 6 110 ( 4) 99 ( 4) 105 ( 4) 97 ( 4) 99 ( 4) In Klasse 7 111 ( 4) 109 ( 4) 98 ( 4) 104 ( 4) 96 ( 3) In Klasse 8 109 ( 4) 105 ( 4) 104 ( 4) 93 ( 3) 99 ( 4) In Klasse 9 110 ( 4) 103 ( 4) 99 ( 4) 97 ( 4) 88 ( 3) Gesamt: 538 (20) 520 (20) 502 (19) 480 (19) 476 (17) 30 Die Veränderungen der Schüleranzahl in den aufsteigenden Klassen (=Veränderungsraten) betragen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre  von Klasse 5 nach Klasse 6 1,10  von Klasse 6 nach Klasse 7 0,99  von Klasse 7 nach Klasse 8 0,95  von Klasse 8 nach Klasse 9 0,94 Die Schülerzahl des Gymnasiums verringert sich im Sekundarbereich I von Schuljahr zu Schuljahr durch Nichtversetzen oder Schulwechsel. Seit dem Schuljahr 2010/11 wirkt sich das „Abitur nach 12 Jahren“ aus. Die jetzigen SchülerInnen (Schuljahr 2009/10) der Klassen 9 wechselten zum Schuljahr 2010/11 in die Jahrgangsstufe 10. Diese Stufe ist dann nicht mehr dem Sekundarbereich I zuzuordnen, sondern bildet die „Eingangsstufe“ des Sekundarbereiches II (der dann aus den Stufen 10 bis 12 besteht). Folglich werden Klassenräume im Bereich der Sekundarstufe I frei; dafür werden aber zusätzliche Oberstufenräume benötigt. Schlussfolgerungen 1. Aufgrund des demografischen Faktors nimmt die Schülerzahl in den Eingangsklassen permanent ab. 2. Bis zum Schuljahr 2014/2015 bleibt die Zahl der Eingangsklassen konstant (4). Erst ab dem Schuljahr 2016/2017 wirkt sich der Rückgang an Schüler/innen auch auf die Anzahl der Eingangsklassen aus. 3. Bedingt durch den Wegfall der Klassen 10 im Sekundarbereich I reduziert sich die Schülerzahl des Sekundarbereiches I seit dem Schuljahr 2010/2011 spürbar. 4. Bei den weiteren Folgerungen ist eine Gesamtbetrachtung mit dem Sekundarbereich II erforderlich. Die entsprechenden Hinweise finden sich daher unter der Rubrik „Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und II des Gymnasiums“ (S. 33 und 34). 31 7.2 Sekundarbereich II Die Schülerzahl im Sekundarbereich II (Jahrgangsstufen 11 bzw. später 10 bis 13) entwickelte sich wie folgt: 2009/10 Jahrgangsstufe 10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 112 111 125 115 Jahrgangsstufe 11 116 106 84 104 114 Jahrgangsstufe 12 93 111 99 71 95 Jahrgangsstufe 13 90 89 100 98 299 418 394 398 Gesamt: 324 Weitere Entwicklung bis 2018/19 Im Sekundarbereich II gelten folgende Veränderungsraten:  Von Klasse 9 nach Jahrgangsstufe 10 1,11,  von Jahrgangsstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 0,94,  von Jahrgangsstufe 11 nach Jahrgangsstufe 12 0,94. In den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 machte sich die Übergangsphase vom ursprünglichen Abitur nach 13 Jahren zum Abitur nach 12 Jahren bemerkbar. In diesem Zeitraum bestand die Oberstufe aus den Jahrgängen 10 bis 13. Mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 verließen die letzten Schülerinnen und Schüler, die das Abitur nach 13 Jahren absolvierten, das Gymnasium. Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 besteht die Oberstufe aus den Jahrgangsstufen 10 bis 12. Die weitere Entwicklung sieht wie folgt aus: 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Jahrgangsstufe 10 92 122 114 110 108 Jahrgangsstufe 11 108 87 115 107 103 Jahrgangsstufe 12 107 102 81 108 101 Gesamt 307 311 310 325 312 32 Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und II des Gymnasiums von 2009/10 bis 2012/13 Die Schülerzahlen des Gymnasiums „Am Turmhof“ waren im Betrachtungszeitraum wie folgt: 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Sekundarbereich I 632 527 556 547 536 Sekundarbereich II 299 418 394 398 324 Gesamt: 931 945 950 945 860 Weitere Entwicklung der Gesamtschülerzahl des Gymnasiums „Am Turmhof“ bis 2018/19 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Sekundarbereich I 538 520 502 480 476 Sekundarbereich II 307 311 310 325 312 Gesamt: 845 831 812 805 788 Schlussfolgerungen 1. Die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums hat sich ab dem Schuljahr 2013/14 reduziert und sank erstmals unter die Marke von 900 SchülerInnen. Hier machen sich die Auswirkungen des verkürzten Abiturs bemerkbar. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes (2018/19) wird sich die Schülerzahl sukzessive weiter reduzieren. 2. Bedingt durch die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren kommt es seit dem Schuljahr 2010/11 im Sekundarbereich I, der bis zum Schuljahr 2012/13 aus den Klassen 5-9 bestand, zu einem Rückgang der Schülerzahlen und der Klassen. 33 3. Damit einhergehend stiegen die Schülerzahlen im Sekundarbereich II, der seit dem Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2012/13 aus 4 Jahrgangstufen (10 bis 13) bestand, erheblich an. Damit verstärkte sich gleichzeitig der Bedarf an Kursräumen. Durch das „Auslaufen“ des Abiturs nach 13 Jahren entspannt sich die Situation. 4. Ab dem Schuljahr 2013/14 werden die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren spürbar. Der Sekundarbereich II besteht ab diesem Schuljahr wieder aus 3 Jahrgangsstufen (10 bis 12), wodurch auch die Schülerzahlen im Sekundarbereich II wieder absinken. 5. Im Sekundarbereich II beträgt der durchschnittliche Klassenfrequenzrichtwert 19,5 je Kurs, was einen Bedarf zwischen 16 und 17 Kursräumen bedeutet. 6. Bei einer Gesamtbetrachtung der Sekundarbereiche I und II besteht ein Bedarf von 35 bis zu 36 Klassen- und Kursräumen. Bei einem derzeitigen Bestand von 33 Räumen müssen ggf. auftretende Raumprobleme durch eine geringfügige Erhöhung der Klassenfrequenzwerte im Sekundarbereich II aufgefangen werden. 34 7.3 Schlussfolgerungen Sekundarbereich I 1. Aufgrund des demografischen Faktors nimmt die Schülerzahl in den Eingangsklassen permanent ab. 2. Bis zum Schuljahr 2014/2015 bleibt die Zahl der Eingangsklassen konstant (4). Erst ab dem Schuljahr 2016/2017 wirkt sich der Rückgang an Schüler/innen auch auf die Anzahl der Eingangsklassen aus. 3. Bedingt durch den Wegfall der Klassen 10 im Sekundarbereich I reduziert sich die Schülerzahl des Sekundarbereiches I seit dem Schuljahr 2010/2011 spürbar. Sekundarbereich II 1. Die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums hat sich ab dem Schuljahr 2013/14 reduziert und sank erstmals unter die Marke von 900 SchülerInnen. Hier machen sich die Auswirkungen des verkürzten Abiturs bemerkbar. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes (2018/19) wird sich die Schülerzahl sukzessive weiter reduzieren. 2. Bedingt durch die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren kommt es seit dem Schuljahr 2010/11 im Sekundarbereich I, der bis zum Schuljahr 2012/13 aus den Klassen 5-9 bestand, zu einem Rückgang der Schülerzahlen und der Klassen. 3. Damit einhergehend stiegen die Schülerzahlen im Sekundarbereich II, der seit dem Schuljahr 2010/11 aus 4 Jahrgangstufen (10 bis 13) bestand, erheblich an. Damit verstärkte sich gleichzeitig der Bedarf an Kursräumen. Durch das „Auslaufen“ des Abiturs nach 13 Jahren entspannt sich die Situation. 4. Ab dem Schuljahr 2013/14 werden die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren spürbar. Der Sekundarbereich II besteht ab diesem Schuljahr wieder 35 aus 3 Jahrgangsstufen (10 bis 12), wodurch auch die Schülerzahlen im Sekundarbereich II wieder absinken. 5. Im Sekundarbereich II beträgt der durchschnittliche Klassenfrequenzrichtwert 19,5 je Kurs, was einen Bedarf zwischen 16 und 17 Kursräumen bedeutet. 6. Bei einer Gesamtbetrachtung der Sekundarbereiche I und II besteht ein Bedarf von 35 bis zu 36 Klassen- und Kursräumen. Bei einem derzeitigen Bestand von 33 Räumen müssen ggf. auftretende Raumprobleme durch eine geringfügige Erhöhung der Klassenfrequenzwerte im Sekundarbereich II aufgefangen werden. 36 8. Förderschule Der Förderverbund der Stadt Mechernich befand sich bis zum 31.07.2007 in der St. Barbara-Schule. Ab dem 01.08.2007 erfolgte ein Wechsel in die Räume der ehemaligen Hauptschule Satzvey. Dort werden lernbehinderte, erziehungsschwierige und sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schülerzahlen dieser Schule schwankten in den letzen Jahren zwischen 92 und 107. 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 96 92 107 96 91 Schülerzahl Die weitere Prognose der Schülerzahlen ist kaum möglich. Auf der Grundlage des Art. 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) vom 13.06.2006 hat der Landtag NRW am 16. Oktober 2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, durch das das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung ermöglicht werden soll. Langfristiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mit Behinderung weitgehend in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Gleichzeitig wurde eine Verordnung über die Mindestgröße von Förderschulen beschlossen. Danach wird für die Errichtung oder Fortführung einer Förderschule im Verbund (mehrere Förderschwerpunkte) eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern festgesetzt. Diese Zahl kann an der Förderschule Satzvey nicht erreicht werden, so dass die Schule spätestens mit dem Schuljahr 2015/2016 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen kann. Zurzeit werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, mit dem Ziel, den Standort für die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet zu erhalten. 37 5. Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Mechernich 9.1 Entwicklung der Schülerzahlen 2009/10 bis 2013/2014 Schuljahr Grund- Haupt- Real- Sekundar- Gym- Förder- schulen schulen schule schule nasium schule 2009/2010 1.254 452 594 931 96 3.327 2010/2011 1.193 438 600 945 92 3.268 2011/2012 1.165 403 602 950 107 3.227 2012/2013 1.087 415 569 945 96 3.112 2013/2014 1.070 346 488 860 91 2.967 112 Gesamt 9.2 Entwicklung der Schülerzahlen 2014/15 bis 2018/19 Grund- Haupt- Real- Sekundar- Gym- Förder- schulen schule schule schule nasium schule 2014/2015 1.059 278 356 229 845 90 2.857 2015/2016 983 206 274 365 831 90 2.749 2016/2017 935 143 164 478 812 90 2.622 2017/2018 881 66 71 607 805 90 2.520 2018/2019 824 731 788 90 2.433 +502 -57 Schuljahr Gesamt Veränderung 2013/14 bis -235 -278 -356 -424 2018/19 Die Schülerzahl der Stadt Mechernich wird sich voraussichtlich vom heutigen Stand bis zum Schuljahr 2018/19 um ca. 420 Schülerinnen und Schüler (oder ca. 15%) verringern! 38 10. Schulpendler Die Zahlen basieren auf Angaben der Schulen. Schuljahr 2012/2013 Einpendler Schuljahr 2012/2013 Auspendler Schuljahr 2013/2014 Einpendler Schuljahr 2013/2014 Auspendler 45 5 Grundschulen 51 Hauptschulen 22 19 21 7 Realschulen 33 30 40 38 Gymnasien 33 348 33 342 Förderschulen 29 Gesamtschulen Insgesamt Saldo 32 46 168 443 44 171 - 275 436 - 265 Die Schulauspendlerzahlen gingen vor Jahren – bedingt durch die Errichtung einer eigenen Realschule in Mechernich - bis zum Schuljahr 2007/08 stets bergab. Anschließend war für die Dauer von drei Jahren wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. In den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 gingen sie wieder zurück. Der Saldo hat sich von -585 im Jahr 1999 auf –265 im Jahr 2013 verringert. 39 11. Außerschulische Angebote 11.1 Primarbereich – Grundschulen 11.1.1 Katholische Grundschule Mechernich Seit dem Schuljahr 1996/1997 wird an der Katholischen Grundschule in Mechernich die „Schule von acht bis eins“ betrieben. Damit wird eine Betreuung der Kinder bis zum Ende der 6. Schulstunde gesichert. Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 wurde das Betreuungsangebot durch die Maßnahme „13+“ bis 15.00 Uhr ausgedehnt. Im Schuljahr 2005/2006 wurde das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ eingeführt. Damit einhergehend (Vorgabe nach Erlass des Landes) musste die Maßnahme 13+ beendet werden. Die „Offene Ganztagsschule“ umfasst neben dem Angebot eines Mittagessens und der Hausaufgabenbetreuung zusätzliche Angebote im sportlichen, musischen und künstlerischen Bereich. Gegenüber der Maßnahme 13+ ist auch eine weitere zeitliche Ausdehnung der Betreuung gegeben. Diese erfolgt nunmehr montags bis freitags an allen Werktagen (mit Ausnahme von ca. 4 Ferienwochen). Die Unterbringung der SchülerInnen erfolgte bis Ende 2005 durch Doppelnutzung von Klassenräumen. Nach der Fertigstellung von zwei zusätzlichen (mit Bundesmitteln geförderten) Räumen an der Grundschule Mechernich im Januar 2006 erfolgte eine separate Unterbringung. Zum Schuljahr 2007/08 wurde ein weiterer Raum geschaffen, so dass nunmehr 3 Gruppen gebildet werden können. Die Maßnahme wird von der Caritas durchgeführt, die dafür neben dem Landeszuschuss (935 €/Kind) einen Zuschuss der Stadt (410 €/Kind) erhält. Der städtische Zuschuss wird über Elternbeiträge refinanziert 40 Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Mechernich: Anteil an der Schuljahr SchülerInnen Gruppen Gesamtschülerzahl der Schule 2005/06 39 8,19 % 2 2006/07 76 16,49 % 3 2007/08 77 16,89 % 3 2008/09 81 18,66 % 3 2009/10 81 19,24 % 3 2010/11 98 25,13 % 4 2011/12 100 26,39 % 4 2012/13 100 27,93 % 4 2013/14 95 26,76 % 4 11.1.2 Katholische Grundschule Kommern Seit dem Schuljahr 1996/1997 wird an der Katholischen Grundschule in Kommern die „Schule von acht bis eins“ betrieben. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurde das Betreuungsangebot durch die Maßnahme 13+ bis 15.00 Uhr ausgedehnt. Die Grundschule Kommern war damit die erste städtische Grundschule, die dieses Angebot vorhielt. Im Schuljahr 2005/2006 wurde das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ eingeführt. Damit einhergehend (Vorgabe nach Erlass des Landes) musste die Maßnahme 13+ beendet werden. Für den Betrieb der „Offenen Ganztagsschule“ wurden verschiedene Räume umgebaut und entsprechend hergerichtet sowie der Schulhof umgestaltet. Auch in der Grundschule Kommern wurde das Angebot von der Caritas umgesetzt; mittlerweile hat ein Trägerwechsel zum eigenen Förderverein stattgefunden. Die Finanzierung erfolgt nach dem gleichen System wie an der Grundschule Mechernich. 41 Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Kommern: Anteil an der Schuljahr SchülerInnen Gesamtschülerzahl Gruppen der Schule 2005/06 30 7,83 % 1 2006/07 30 7,48 % 1 2007/08 31 7,69 % 1 2008/09 46 11,36 % 2 2009/10 51 13,21 % 2 2010/11 73 19,78 % 3 2011/12 96 25,93 % 4 2012/13 101 29,53 % 4 2013/14 121 35,91 % 5 11.1.3 Katholische Grundschule Lückerath Die Katholische Grundschule Lückerath hat als erste Schule aus dem Stadtgebiet Mechernich bereits im Schuljahr 1995/1996 mit dem Betrieb der „Schule von acht bis eins“ begonnen. Zeitweise wurden dort drei Gruppen betreut. Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird dort ebenfalls eine „Offene Ganztagsschule“ durch den Förderverein betrieben. Durch den Parallelbetrieb der beiden Betreuungsmaßnahmen kam es zu vorübergehenden Raumproblemen, die durch die Anschaffung von Raumcontainern gelöst wurden. Die Finanzierung des Betriebes erfolgt nach dem gleichen System wie in Mechernich und Kommern. Träger ist der dortige Förderverein. 42 Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Lückerath: Anteil an der Schuljahr SchülerInnen Gesamtschülerzahl Gruppen der Schule 2008/09 48 20,51 % 2 2009/10 79 30,86 % 3 2010/11 89 34,77 % 4 2011/12 90 39,82 % 4 2012/13 90 41,86 % 4 2013/14 86 43,88 % 4 11.1.4 Gemeinschaftsgrundschule Satzvey Seit dem Schuljahr 2004/2005 wird an der Gemeinschaftsgrundschule Satzvey eine Gruppe der „Schule von acht bis eins“ betreut. Ab dem Schuljahr 2011/2012 wird auch hier eine OGS-Gruppe von knapp 30 Schülerinnen und Schülern durch den dortigen Förderverein betrieben. Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ Satzvey Schuljahr SchülerInnen Anteil an der Gruppen Gesamtschülerzahl der Schule 2011/12 30 16,57 % 1 2012/13 54 31,40 % 2 2013/14 60 32,97 % 2 43 11.1.5 Summe Entwicklung der „Offenen Ganztagsschule“ im Stadtgebiet Mechernich: (alle Offenen Ganztagsschulen): Anteil an der Schuljahr SchülerInnen Gruppen Gesamtschülerzahl der Schule 2005/06 69 5,07 % 3 2006/07 106 7,95 % 4 2007/08 108 8,22 % 4 2008/09 175 13,91 % 7 2009/10 211 16,83 % 8 2010/11 260 21,79 % 10 2011/12 316 27,12 % 12 2012/13 345 31,74 % 13 2013/14 362 33,83 % 13 S c h ü le ra n te ile O G S in % 50 G S K o m m ern 45 40 G S Lü ck erath 35 G S M e c h e r n ic h 30 G S S atzv ey 25 Sum m e 20 15 10 5 0 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 44 11.2 Sekundarbereich 11.2.1 Hauptschule Mechernich Vom Schuljahr 2002/2003 bis zum Schuljahr 2008/2009 (1. Halbjahr) wurden zwei Gruppen „13+“ an der Hauptschule in Mechernich geführt. Am 01.02.2009 startete die Hauptschule mit der sogenannten „pädagogischen Übermittagbetreuung“. Das Land NRW stellt hierfür 20.000 € (je nach Schülerzahl) je Schuljahr zur Verfügung. Durch die sukzessive Auflösung dieser Schule werden die Fördermittel des Landes um jeweils 1/6 je fehlendem Jahrgang verringert. Mit diesen Mitteln sollen eine Aufsicht in der Mittagspause für alle SchülerInnen mit Nachmittagsunterricht sowie ergänzende AG-Angebote (insbesondere Hausaufgabenhilfe) finanziert werden. Als Träger für diese Maßnahme wurde der Förderverein der Hauptschule gewonnen. Den Landeszuschuss erhöhte die Stadt Mechernich in den Jahren 2009 bis 2012 um jeweils 30.000 €. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird diese Zuwendung um 5.000 € je fehlendem Jahrgang gekürzt. Mit diesem Budget werden unterstützende Unterrichtseinheiten finanziert, die durch ehemalige Lehrpersonen, die Volkshochschule des Kreises Euskirchen sowie die Lernpraxis Staab aus Rheinbach absolviert werden. Diese zusätzlichen Unterrichtseinheiten dienen dazu, die SchülerInnen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch auf zentrale Abschlussprüfungen vorzubereiten und die Lernschwächeren auf Klassenniveau zu bringen. Durch diese Maßnahmen hat sich die Zahl der „Sitzenbleiber“ erheblich verringert. 11.2.2 Realschule Auch diese Schule nimmt seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 (01.02.2009) an der pädagogischen Übermittagbetreuung teil. Als Träger konnte die evangelische Kirchengemeinde Mechernich gewonnen werden. Der Zuschuss für die Realschule beträgt 25.000 € je Schuljahr, weil deren Schülerzahl (Sekundarbereich I) über 500 liegt. Auch hier werden die Landesmittel um 1/6 je fehlendem Jahrgang verringert. 45 11. 2. 3 Gymnasium Siehe Ausführungen zu 11.2.2. Eine Verringerung der Mittel erfolgt nicht, da hier die komplette Sekundarstufe I existiert. Träger ist hier die Caritas, Euskirchen. Auch hier beträgt der Zuschuss 25.000 € je Schuljahr, sofern noch Schülerzahlen (im Sekundarberiech I) von 500 oder höher erreicht werden. 11.2.3 Förderschule Seit dem 01.02.2010 nimmt auch diese Schule an der pädagogischen Übermittagbetreung teil. Sie erhält einen jährlichen Zuschuss des Landes in Höhe von 15.000 €; Träger ist der Förderverein. 46 12. Anlagen 12.1 Übersicht über die Bandbreiten der Schülerzahlen einer Klasse der jeweiligen Schulform (Klassenstärken) gem. § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) i.V.m. § 6 und 6a der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) Schulart Grundschule Hauptschule Klassenfrequenzrichtwert (Schüler) s. Ziff. 3.1.2 Bandbreite (Schüler) (S. 12) 24 18-30 Realschule - bis dreizügig 28 26-30 - ab vierzügig 28 27-29 25 25-30 Überschreitungen Unterschreitungen Einzelfallregelung möglich bis 15 um 5 bis max. 35 Schüler - um 5 bis max. 35 Schüler um 1 bis max. 30 Schüler bis 18 bis 26 Sekundarschule Gymnasium (Sek.stufe I) - bis dreizügig 28 26-30 - ab vierzügig 28 27-29 Gymnasium (Sek.stufe II) 19,5 entfällt * um 5 bis max. 35 Schüler um 2 bis max. 31 Schüler entfällt * bis 18 bis 26 entfällt * * In der Sekundarstufe II erfolgt keine Bildung von Klassen (Kursangebote) 47