Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
13.09.13, 18:04
Aktualisiert
13.09.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
102/2013
24.09.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das inzwischen vorliegende Kurzgutachten der Firma Komplan für die 6 Südkreiskommunen
erachtet eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen in Schleiden und Dahlem als sinnvoll.
Zwar kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden, wie lange diese fusionierte Förderschule
dann die erforderlichen Schülerzahlen aufweist, dennoch wird diese durchaus einige Jahre tragfähig sein und die Standorte sichern, was als unabdingbar angesehen wird. In dieser Zeit könnten weitere, langfristige Lösungen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und gesetzlichen Lage überlegt werden. Die betroffenen Kommunen bzw. Zweckverbände hielten diese Vorgehensweise bisher ebenfalls für sinnvoll. Favorisiert wurde dabei die Zusammenlegung beider
Schulen mit Hauptstandort in Schleiden und Teilstandort in Dahlem.
Am 09.07.2013 fand ein gemeinsames Gespräch mit den Bürgermeistern aus Dahlem und Hellenthal bei der Bezirksregierung Köln statt. Erörtert wurde die aktuelle Situation anhand des zwischenzeitlich aktualisierten Entwurfs der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen
und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 02.07.2013. Im Ergebnis sollte die oben genannte Lösung nicht weiter verfolgt werden, da die erforderlichen Mindestzahlen gem. MindestgrößenVO nicht erreicht werden.
Nach derzeitig geltendem Recht wäre das angedachte Modell zwar genehmigungsfähig, hätte
jedoch nur bis zum In-Kraft-Treten der MindestgrößenVO Bestand. Beide bestehenden Schulen
würden dabei schulorganisatorisch aufgegeben und es würde eine neue Verbundschule gegründet. Dies würde neue Lehrer- und Schulleiterbesetzung bedeuten, etc. Weiterhin wäre eine Spezialisierung der Standorte auf jeweilige Förderschwerpunkte nicht zielführend, da keine Gemein-
Vorlagen-Nr. 102/2013
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samkeit im Schulverbund erreicht würde, so dass zukünftig auch jeder Standort für sich nach
seinen Schwerpunkten arbeiten würde. Auch der „Schülertourismus“ muss an dieser Stelle bedacht werden.
Unmittelbar nach den Sommerferien war ein weiteres Gespräch mit den betroffenen Kommunen
vorgesehen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Dieses Gespräch ist nunmehr auf
den 25.09.2013 terminiert. Für den 09.09.2013 hatte der Kreis Euskirchen ebenfalls zu einem
weiteren Gespräch eingeladen. Seitens des Kreises wurde in diesem Gespräch der aktuelle
Sachstand zum Thema Förderschulen im Hinblick auf die Schülerzahlen kreisweit dargestellt.
Außerdem wurden die Planungen zu den gemeinsamen Vorhaben (Astrid-Lindgren-Schule in
Schleiden der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden mit Georgschule in Dahlem der Kommunen
Blankenheim, Dahlem, Nettersheim und Mechernich mit Zülpich sowie der übrigen Kommunen)
abgefragt.
Der Gemeinde Kall liegt ein Schreiben des Schulministeriums NRW vom 21.08.2013 an die
Landkreise und den NWStGB vor, wonach die Ministerin dazu tendiert, den § 1 Abs. 2 Satz 2, 2.
Halbsatz aus dem Verordnungsentwurf zu streichen.
Danach könnte sich nunmehr doch noch die Möglichkeit zur Bildung eines Teilstandortes
Georgschule in Dahlem neben der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden ergeben. Der Kreis wird
am 24.09.2013 einen Gesprächstermin bei der Bezirksregierung wahrnehmen und hofft, dann
auch eine verbindliche Aussage zur geplanten Änderung des Verordnungsentwurfs zu erhalten.
Am 25.09.2013 wird über den dann aktuellen Sachstand interkommunal unter Einbindung des
Kreises beraten.
Der Verordnungsentwurf, das Schreiben des Schulministeriums sowie die Präsentation aus der
gemeinsamen Besprechung beim Kreis am 09.09.2013 werden per Mail zugesandt.