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Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
18.01.08, 04:20
Aktualisiert
18.01.08, 04:20
Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung) Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz
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BESCHLUSS über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreistages am 11.12.2007 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verweist in seiner Stellungnahme auf die von der Vorlage 387/2007 abweichenden Lösungsvorschläge des Jugendhilfeausschusses (siehe Z 1/V 387/2007), die wiederum auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2007 beruhen. Der vom Jugendhilfeausschuss erarbeitete Satzungsenwurf, vor allen Dingen hinsichtlich der Beitragshöhe gemäß § 5 der Satzung sei ausgewogen und sozial verträglich. Nach seiner Auffassung stehe die nunmehr vorliegende Satzung am Anfang der Entwicklung, zumal das Buchungsverhalten der Eltern hinsichtlich der Betreuungshäufigkeit abgewartet werden müsse. Sehr wahrscheinlich seien Änderungen im Laufe des Jahres 2008 erforderlich. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz findet die nunmehr vorliegende Elternbeitragssatzung schon jetzt nachbesserungsbedürftig. Er kritisiert die mangelhaften landesgesetzlichen Vorgaben, wie sie im Kinderbildungsgesetz nach Auffassung seiner Fraktion zum Ausdruck kommen. Unabhängig davon seien die Kreise trotzdem verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Die SPD-Fraktion beantrage in jedem Fall, § 5 Abs. 2 des Satzungsentwurfes zu ändern. Ab 01. August 2008 haben Eltern nach dem jetzt vorliegenden Satzungsentwurf die Wahl, ob ihr Kind 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden pro Woche betreut werden soll. Bis zu einem BruttoJahreseinkommen von 15.000 € sei die Betreuung in Kindertageseinrichtungen beitragsfrei. Die SPD-Fraktion beantrage, die Beitragsfreigrenze auf bis zu 25.000 € BruttoJahreseinkommen zu erhöhen. Im Gegenzug sollten Eltern mit einem Brutto-Jahreseinkommen über 50.000 € stärker belastet werden. Mit der höheren Beitragsfreigrenze würde der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vieler Familien mit Kindern besser entsprochen. Des Weiteren sei zu bedenken, dass es sich bei dem jetzt vorliegenden Entwurf des Jugendhilfeausschusses auch nur um geschätzte Zahlen und Annahmen handele, so dass es unbedenklich sei, die Beitragsfreigrenzen noch abzuändern. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke betont ebenfalls - wie auch die Vorredner - dass konkrete Zahlen hinsichtlich des Buchungsverhaltens der Eltern nicht vorlägen. Trotzdem sollte man aus Sicht der UWV-Fraktion die in der Arbeitsgruppe und V 387/2007 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erarbeiteten Empfehlungen zur Abstimmung stellen. Aus der Sicht der UWVFraktion müssten aber auch die höheren Ausgaben des Kreises - mit den Auswirkungen auf die Kreisumlage - beachtet werden. Er schlage vor, den vorliegenden Satzungsentwurf zum jetzigen Zeitpunkt zu verabschieden; es sei dann immer noch möglich, nach ca. einem halben Jahr unter Berücksichtigung der dann vorliegenden belastbaren Zahlen Korrekturen vorzunehmen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) weist die in den vorherigen Stellungnahmen aufgestellten Behauptungen, es gäbe keine belastbaren Zahlen, entschieden zurück. Der jetzige Vorschlag hinsichtlich der Beitragshöhe, der Beitragsbefreiungsgrenzen und der verschiedenen Staffelungen basiere auf Zahlen der Verwaltung mit dem Stand 31.12.2005. Anhand dieser belastbaren Zahlen habe die Verwaltung, auch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Buchungsverhaltens der Eltern, die Beitragshöhe in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Die Beitragsfreigrenze von bis zu 15.000 € lt. Satzungsentwurf sei bereits erhöht worden, da bisher eine Freigrenze in Höhe von 12.271 € gegolten habe. Bei der jetzigen Beitragsbefreiungsgrenze in Höhe von 15.000 € BruttoJahreseinkommen müsse für 1.641 Kinder kein Beitrag gezahlt werden. Dies seien fast 30 % der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Des Weiteren sei die Verwaltung in der Gebührenkalkulation davon ausgegangen, dass die Hälfte der Eltern 35 Wochenstunden beanspruchen und jeweils ein Viertel der Anmeldungen auf 25 Wochenstunden und/oder 45 Wochenstunden entfallen werden. Sollte dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion stattgegeben werden, könnten die bisherigen belastbaren Berechnungen der Verwaltung das gesamte Gebührengefüge zu Fall bringen. Im Übrigen sei zu befürchten, dass bei einer stärkeren Belastung der Brutto-Jahreseinkommen über 50.000 € die betroffenen Eltern sich zu einer geringeren wöchentlichen Stundenbetreuung entschließen. In letzter Konsequenz könnte dies bedeuten, dass in den Kindergärten bzw. Kindertagesstätten mit dem Verlust von Arbeitsplätzen zu rechnen ist. Im Namen der CDU-Fraktion beantrage er, dem jetzt vorliegenden Vorschlag aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu folgen. Der CDU-Fraktion sei durchaus bewusst, dass hier Neuland betreten werde. Nach Vorlage der endgültigen Zahlen sollte im Herbst 2008 eine Überprüfung erfolgen. In der weiteren Diskussion sprechen sich der FDPFraktionsvorsitzende Reiff und Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke dafür aus, den Entwurf der Satzung nicht abzuändern und im Herbst 2008 eine Überprüfung vorzunehmen. Die Tragweite des SPD-Vorschlages sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen; es sei sehr wohl zu befürchten, dass bei einer Änderung das gesamte Gebührengefüge in Mitleidenschaft gezogen werde. Der jetzt vorliegende Entwurf der Satzung stelle einen idealen Kompromiss dar. Die Entlastung der Eltern sei eine lobenswerte Entwicklung. Vielen Eltern werde die Möglichkeit eingeräumt, ihre Kinder ganztags unterzubringen. Kreistagsmitglied Häger (SPD) bittet unter Bezugnahme auf die vorherigen Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden hinsichtlich der Änderung des Freibetrages bezüglich des Brutto-Jahreseinkommens auf 25.000 € doch einmal zu überlegen, was die jetzige Summe in Höhe von 15.000 € tatsächlich besage. Dies hieße, dass diesen Familien ein monatliches Brutto-Einkommen von 1.250 € zur Verfügung stehe, von dem dann die fixen Kosten, wie Miete, Nebenkosten usw., abzuziehen seien. Das verbleibende Einkommen pro Monat könne in keinem Fall als sozial verträgliches Einkommen bezeichnet werden. Kreistagsmitglied Clemens Pick (CDU), MdL, weist die in den vorherigen Redebeiträgen vorgetragene Kritik an der Landesgesetzgebung hinsichtlich des Kinderbildungsgesetzes entschieden zurück. Das Gesetz sei nicht "durchgepeitscht", sondern ca. zwei Jahre im Landtag und in den Ausschüssen beraten worden. Der Landtag habe das Gesetz am 30.10.2007 beschlossen, so dass noch zehn Monate Zeit sei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Dieser Zeitrahmen sei als normales Verfahren zu bezeichnen. Auch die Einkommensgrenzen seien nicht neu, wie Herr Kolvenbach in seinen Aussagen bereits dargestellt habe. Auch ihm sei bewusst, dass das Gesetz und auch die Satzung des Kreises Euskirchen über kurz oder lang überarbeitet werden müssten. Der Vorschlag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu begründen und vor allen Dingen nicht zu finanzieren. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bekräftigt zum Abschluss der Diskussion nochmals den Antrag seiner Fraktion hinsichtlich der Änderung zu § 5 Abs. 2 des Satzungsentwurfes. Im Übrigen sei noch darauf hinzuweisen, dass die angekündigte Durchführungsverordnung des Landes immer noch nicht vorliege. Zusammenfassend könne und werde die SPDFraktion dem Satzungsentwurf nicht zustimmen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der vom Jugendhilfeausschuss vom 03.12.2007 empfohlenen Fassung (siehe Anlage zur Z 1/V 387/2007). Abstimmungsergebnis: Mit großer Mehrheit dafür Die vom Kreistag beschlossene Satzung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.