Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
18.01.08, 04:20
Aktualisiert
18.01.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreistages am 11.12.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verweist in seiner
Stellungnahme auf die von der Vorlage 387/2007
abweichenden Lösungsvorschläge des
Jugendhilfeausschusses (siehe Z 1/V 387/2007), die wiederum
auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe des
Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2007 beruhen.
Der vom Jugendhilfeausschuss erarbeitete Satzungsenwurf, vor
allen Dingen hinsichtlich der Beitragshöhe gemäß § 5 der
Satzung sei ausgewogen und sozial verträglich. Nach seiner
Auffassung stehe die nunmehr vorliegende Satzung am Anfang
der Entwicklung, zumal das Buchungsverhalten der Eltern
hinsichtlich der Betreuungshäufigkeit abgewartet werden
müsse. Sehr wahrscheinlich seien Änderungen im Laufe des
Jahres 2008 erforderlich.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz findet die nunmehr
vorliegende Elternbeitragssatzung schon jetzt
nachbesserungsbedürftig. Er kritisiert die mangelhaften
landesgesetzlichen Vorgaben, wie sie im Kinderbildungsgesetz
nach Auffassung seiner Fraktion zum Ausdruck kommen.
Unabhängig davon seien die Kreise trotzdem verpflichtet, das
Gesetz umzusetzen.
Die SPD-Fraktion beantrage in jedem Fall, § 5 Abs. 2 des
Satzungsentwurfes zu ändern. Ab 01. August 2008 haben
Eltern nach dem jetzt vorliegenden Satzungsentwurf die Wahl,
ob ihr Kind 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden pro
Woche betreut werden soll. Bis zu einem BruttoJahreseinkommen von 15.000 € sei die Betreuung in
Kindertageseinrichtungen beitragsfrei. Die SPD-Fraktion
beantrage, die Beitragsfreigrenze auf bis zu 25.000 € BruttoJahreseinkommen zu erhöhen. Im Gegenzug sollten Eltern mit
einem Brutto-Jahreseinkommen über 50.000 € stärker belastet
werden. Mit der höheren Beitragsfreigrenze würde der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vieler Familien mit Kindern
besser entsprochen. Des Weiteren sei zu bedenken, dass es
sich bei dem jetzt vorliegenden Entwurf des
Jugendhilfeausschusses auch nur um geschätzte Zahlen und
Annahmen handele, so dass es unbedenklich sei, die
Beitragsfreigrenzen noch abzuändern.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke betont ebenfalls - wie
auch die Vorredner - dass konkrete Zahlen hinsichtlich des
Buchungsverhaltens der Eltern nicht vorlägen. Trotzdem sollte
man aus Sicht der UWV-Fraktion die in der Arbeitsgruppe und
V 387/2007
in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erarbeiteten
Empfehlungen zur Abstimmung stellen. Aus der Sicht der UWVFraktion müssten aber auch die höheren Ausgaben des Kreises
- mit den Auswirkungen auf die Kreisumlage - beachtet werden.
Er schlage vor, den vorliegenden Satzungsentwurf zum jetzigen
Zeitpunkt zu verabschieden; es sei dann immer noch möglich,
nach ca. einem halben Jahr unter Berücksichtigung der dann
vorliegenden belastbaren Zahlen Korrekturen vorzunehmen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) weist die in den
vorherigen Stellungnahmen aufgestellten Behauptungen, es
gäbe keine belastbaren Zahlen, entschieden zurück. Der jetzige
Vorschlag hinsichtlich der Beitragshöhe, der
Beitragsbefreiungsgrenzen und der verschiedenen Staffelungen
basiere auf Zahlen der Verwaltung mit dem Stand 31.12.2005.
Anhand dieser belastbaren Zahlen habe die Verwaltung, auch
unter Berücksichtigung des voraussichtlichen
Buchungsverhaltens der Eltern, die Beitragshöhe in den
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die Beitragsfreigrenze von bis zu 15.000 € lt. Satzungsentwurf
sei bereits erhöht worden, da bisher eine Freigrenze in Höhe
von 12.271 € gegolten habe. Bei der jetzigen
Beitragsbefreiungsgrenze in Höhe von 15.000 € BruttoJahreseinkommen müsse für 1.641 Kinder kein Beitrag gezahlt
werden. Dies seien fast 30 % der voraussichtlich teilnehmenden
Kinder. Des Weiteren sei die Verwaltung in der
Gebührenkalkulation davon ausgegangen, dass die Hälfte der
Eltern 35 Wochenstunden beanspruchen und jeweils ein Viertel
der Anmeldungen auf 25 Wochenstunden und/oder 45
Wochenstunden entfallen werden.
Sollte dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion stattgegeben
werden, könnten die bisherigen belastbaren Berechnungen der
Verwaltung das gesamte Gebührengefüge zu Fall bringen. Im
Übrigen sei zu befürchten, dass bei einer stärkeren Belastung
der Brutto-Jahreseinkommen über 50.000 € die betroffenen
Eltern sich zu einer geringeren wöchentlichen
Stundenbetreuung entschließen. In letzter Konsequenz könnte
dies bedeuten, dass in den Kindergärten bzw.
Kindertagesstätten mit dem Verlust von Arbeitsplätzen zu
rechnen ist.
Im Namen der CDU-Fraktion beantrage er, dem jetzt
vorliegenden Vorschlag aus der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses zu folgen. Der CDU-Fraktion sei
durchaus bewusst, dass hier Neuland betreten werde. Nach
Vorlage der endgültigen Zahlen sollte im Herbst 2008 eine
Überprüfung erfolgen.
In der weiteren Diskussion sprechen sich der FDPFraktionsvorsitzende Reiff und Fraktionsvorsitzender
B 90/Grüne Grutke dafür aus, den Entwurf der Satzung nicht
abzuändern und im Herbst 2008 eine Überprüfung
vorzunehmen. Die Tragweite des SPD-Vorschlages sei zum
jetzigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen; es sei sehr wohl zu
befürchten, dass bei einer Änderung das gesamte
Gebührengefüge in Mitleidenschaft gezogen werde. Der jetzt
vorliegende Entwurf der Satzung stelle einen idealen
Kompromiss dar. Die Entlastung der Eltern sei eine lobenswerte
Entwicklung. Vielen Eltern werde die Möglichkeit eingeräumt,
ihre Kinder ganztags unterzubringen.
Kreistagsmitglied Häger (SPD) bittet unter Bezugnahme auf die
vorherigen Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden
hinsichtlich der Änderung des Freibetrages bezüglich des
Brutto-Jahreseinkommens auf 25.000 € doch einmal zu
überlegen, was die jetzige Summe in Höhe von 15.000 €
tatsächlich besage. Dies hieße, dass diesen Familien ein
monatliches Brutto-Einkommen von 1.250 € zur Verfügung
stehe, von dem dann die fixen Kosten, wie Miete, Nebenkosten
usw., abzuziehen seien. Das verbleibende Einkommen pro
Monat könne in keinem Fall als sozial verträgliches Einkommen
bezeichnet werden.
Kreistagsmitglied Clemens Pick (CDU), MdL, weist die in den
vorherigen Redebeiträgen vorgetragene Kritik an der
Landesgesetzgebung hinsichtlich des Kinderbildungsgesetzes
entschieden zurück. Das Gesetz sei nicht "durchgepeitscht",
sondern ca. zwei Jahre im Landtag und in den Ausschüssen
beraten worden. Der Landtag habe das Gesetz am 30.10.2007
beschlossen, so dass noch zehn Monate Zeit sei, die
gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Dieser Zeitrahmen sei als
normales Verfahren zu bezeichnen.
Auch die Einkommensgrenzen seien nicht neu, wie Herr
Kolvenbach in seinen Aussagen bereits dargestellt habe.
Auch ihm sei bewusst, dass das Gesetz und auch die Satzung
des Kreises Euskirchen über kurz oder lang überarbeitet
werden müssten. Der Vorschlag der SPD-Fraktion hinsichtlich
der Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen sei zum
jetzigen Zeitpunkt nicht zu begründen und vor allen Dingen
nicht zu finanzieren.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bekräftigt zum
Abschluss der Diskussion nochmals den Antrag seiner Fraktion
hinsichtlich der Änderung zu § 5 Abs. 2 des Satzungsentwurfes.
Im Übrigen sei noch darauf hinzuweisen, dass die angekündigte
Durchführungsverordnung des Landes immer noch nicht
vorliege. Zusammenfassend könne und werde die SPDFraktion dem Satzungsentwurf nicht zustimmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen
über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen in der vom Jugendhilfeausschuss
vom 03.12.2007 empfohlenen Fassung (siehe Anlage zur
Z 1/V 387/2007).
Abstimmungsergebnis:
Mit großer Mehrheit dafür
Die vom Kreistag beschlossene Satzung ist dieser Niederschrift
als Anlage beigefügt.