Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
18.01.08, 04:20
Aktualisiert
18.01.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreistages am 11.12.2007 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer
Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes
"Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO"
Landrat Rosenke teilt mit, dass die Verwaltung zur
Marktanalyse, die Anlage zur Vorlage 384/2007 ist, die
Industrie- und Handelskammer Aachen, die Handwerkskammer
Aachen sowie die Gewerkschaft ver.di angeschrieben und
ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.12.2007
gegeben habe. Die IHK und die Handwerkskammer hätten sich
schriftlich geäußert. Beide hätten positiv reagiert. Die IHK
"befürworte" die Beteiligung der ene am Projekt GEKKO, die
Handwerkskammer spreche von "begrüßen". Die Gewerkschaft
ver.di habe keine Stellungnahme abgegeben.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke - und in einem
späteren Diskussionsbeitrag auch das Kreistagsmitglied Kalnins
(Fraktion B 90/Grüne) - teilen mit, dass sich die Fraktion gegen
eine Beteiligung der ene an dem Projekt GEKKO ausspreche
und somit der Beschlussempfehlung zur Vorlage 384/2007 nicht
zustimmen werde.
Aus grundsätzlichen Erwägungen halte die Fraktion B 90/Grüne
eine Beteiligung an dem neu zu errichtenden
Steinkohlekraftwerk nicht für opportun. Es sei zu bezweifeln,
dass die unmittelbar betroffene Bevölkerung in Hamm der
Neuerrichtung des Kraftwerkes positiv gegenüber stehe. Bei
einem ähnlichen Verfahren zur Errichtung eines
Kohlekraftwerkes im Saarland habe sich die Bevölkerung im
Rahmen eines Bürgerbegehrens gegen das geplante Vorhaben
ausgesprochen.
Bei allem Verständnis für die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und die Risikostreuung sollte die ene
nach Auffassung der Fraktion B 90/Grüne vermehrt in
zukunftsfähige Energietechnik, wie z. B. regenerative
Energieerzeugung (Wind/Wasser) oder auch in die
Gasmotorentechnik, investieren, nicht aber in die "veraltete"
Steinkohlekraftwerkstechnik. Bei der zu verwertenden
Steinkohle handele es sich im Übrigen um importierte
Steinkohle aus Südafrika. Die von der ene beabsichtigte
Beteiligung an dem Projekt GEKKO entziehe in jedem Fall
Mittel aus anderen geplanten Investitionen in regenerative
Energieerzeugung.
Landrat Rosenke weist unter Bezugnahme auf die bisherigen
Ausführungen darauf hin, dass die grundsätzliche Entscheidung
zur Errichtung des Steinkohlekraftwerkes bereits gefallen sei.
Hier und heute gehe es nur darum, ob das Beteiligungsangebot
V 384/2007
der RWE Power AG an die ene (und 24 weitere Stadtwerke)
angenommen werde. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass
die ene sehr wohl in regenerative Energieerzeugung investiere
(BEST, HENNE, Future farm).
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz betont in seiner
Stellungnahme, dass er die Argumentation der Fraktion
B 90/Grüne sehr wohl nachvollziehen könne. Auch in der SPDFraktion sei die Beteiligung der ene an einem
Steinkohlekraftwerk mit "veralteter" Technik kontrovers
diskutiert worden. Hier handele es sich um eine
Gewissensentscheidung, die jede(r) Abgeordnete(r) für sich
selbst treffen müsse. Innerhalb der SPD-Fraktion sei das
Abstimmungsverhalten zu dieser Vorlage daher freigegeben
worden; die Mehrheit der Fraktion werde sich wohl für die
Beteiligung der ene an dem Projekt aussprechen.
Zurzeit sehe die SPD-Fraktion keine Alternative zur
beabsichtigten Beteiligung der ene. Der Energiebedarf sei nur
durch die Nutzung aller vorhandenen Energiemodule
(Atomkraft, Öl, Gas, Kohle, Erdwärme, regenerative Energien
u. a. m.) sicherzustellen; dies gelte auch für die nähere Zukunft.
Der ene müsse es unbenommen bleiben, die sichere und relativ
preiswerte Energieversorgung durch Steinkohle als regionaler
Energieversorger abzusichern. Damit könne die ene ihre
Wettbewerbspositivion langfristig stärken, was nicht zuletzt der
Bevölkerung des Kreises Euskirchen in Form von relativ
stabilen Preisen zugute komme.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bezieht sich in seiner
Stellungnahme auf die vorherigen Stellungnahmen des
Landrates und des SPD-Fraktionsvorsitzenden. Die
beabsichtigte Beteiligung der ene/KEV werde von der CDUFraktion vorbehaltlos unterstützt. Seine Fraktion sehe hier einen
weiteren Baustein dafür, die regionale Versorgung
sicherzustellen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff plädiert ebenfalls für eine
positive Entscheidung des Kreistages. Die ene/KEV müsse
auch zukünftig vernünftige Strompreise anbieten können. Diese
Strompreise beruhen auf einer Mischkalkulation, wobei
konventionelle und regenerative Energiegewinnung in die
Kalkulation einfließen.
Hier sollte auch nicht vergessen werden, dass sozusagen im
Wege einer positiven Wirtschaftsförderung stabile Strompreise
der regionalen mittelständischen Wirtschaft und dem Handwerk
zugute kommen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke und Kreistagsmitglied
Simon (UWV) unterstützen ebenfalls im Namen ihrer Fraktion
eine positive Entscheidung des Kreistages.
Herr Troschke nimmt in seinen Ausführungen Bezug auf das
WIBERA-Gutachten und zitiert einige Passagen daraus
(insbesondere Seite 7 und 8 - Chancen und Risiken -).
Herr Simon weist darauf hin, dass nach einer Presseinformation
das Bundeskartellamt angeregt habe, ab 2010 die
überregionalen Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, sich von
ihren Beteiligungen an örtlichen/regionalen Kraftwerken zu
trennen. Insofern komme die geplante Beteiligung der ene an
dem Projekt GEKKO zur richtigen Zeit.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:
1. Der Kreistag stimmt der grundsätzlichen Beteiligung der
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) am Projekt
„Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle – GEKKO“ zu.
2. In diesem Zusammenhang stimmt der Kreistag den
folgenden, noch zu fassenden Beschlüssen der ene zu:
2.1 Die ene beteiligt sich als Kommanditistin an der
„Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH & Co.
KG“ für den Zeitraum 1.1.2008 bis 31.12.2031 mit einem
Kapitalanteil von 163.400 €, das entspricht einer
Leistungsscheibe von 5 MW.
2.2 Soweit seitens der ene die Entscheidung getroffen wird,
den zu leistenden Anteil nicht selbst zu finanzieren, sondern
über eine Finanzierungsgesellschaft, wird beschlossen,
dass sich die ene als Kommanditistin an einer GEKKO
Finanzierungsgesellschaft (die sich an der
Kraftwerksgesellschaft unmittelbar beteiligt) mit einem
Kapitalanteil von 163.400 € beteiligt. Punkt 2.1 ist in diesem
Falle hinfällig.
2.3 Die Geschäftsführung der ene wird ermächtigt, alle zur
Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen
Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen. Dies
umfasst auch Änderungen und Ergänzungen der Verträge,
soweit dies im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens
erforderlich oder sinnvoll ist und der wesentliche Inhalt der
Verträge unberührt bleibt. Die Geschäftsführung wird auch
ermächtigt zu entscheiden, ob die Beteiligung direkt oder
über die Finanzierungsgesellschaft erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür