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Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,0 kB
Datum
12.11.2008
Erstellt
19.02.09, 04:12
Aktualisiert
19.02.09, 04:12
Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 12.11.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis V 470/2008 Euskirchen Die Verwaltung teilt mit, dass die Gebühr für Altholz, Kategorie 1 – 3, aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses von 45,00 € auf 37,00 € gesenkt werden könne. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung, unter Berücksichtigung der gesenkten Gebühr beim Altholz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig