Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,9 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadt Wesseling nimmt die Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII in Anspruch und verpflichtet
sich, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und schulpflichtige Kinder gem. § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII spätestens ab dem 1. Oktober 2010 vorzuhalten. Mit
der Erstellung eines Ausbaukonzepts ist der Unterausschuss Jugendhilfeplanung bereits beauftragt
worden.“