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Beschlusstext (Anerkennung des Bildungsträgers Vogelsang ip als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,0 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Anerkennung des Bildungsträgers Vogelsang ip als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4.1 Anerkennung des Bildungsträgers Vogelsang ip als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Bildungsträgers Vogelsang ip als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG KJHG NRW). Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) Einstimmig, bei 0 V 563/2009