Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2009 im Sitzungssaal
I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5.2
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in
Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010
Zu Beginn der Beratungen schlägt die Verwaltung vor, sowohl
im Betreff als auch in der Beschlussempfehlung zur
Vermeidung von Irritationen nachfolgende Formulierung zu
verwenden:
TOP 5.2
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
(§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010
Im weiteren Verlauf der Diskussion beantwortet die Verwaltung
offen stehende Fragen der Ausschussmitglieder. Im Anschluß
hieran wird die V 542/2009 zur Abstimmung gestellt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltung(en)
Einstimmig, bei 0
V 542/2009