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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010 Zu Beginn der Beratungen schlägt die Verwaltung vor, sowohl im Betreff als auch in der Beschlussempfehlung zur Vermeidung von Irritationen nachfolgende Formulierung zu verwenden: TOP 5.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010 Im weiteren Verlauf der Diskussion beantwortet die Verwaltung offen stehende Fragen der Ausschussmitglieder. Im Anschluß hieran wird die V 542/2009 zur Abstimmung gestellt. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) Einstimmig, bei 0 V 542/2009