Daten
Kommune
                    Hürtgenwald
                Größe
                        46 kB
                    Erstellt
                        17.12.09, 15:55
                    Aktualisiert
                        17.12.09, 15:55
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2007
öffentlich
152/2007
Bemerkungen
TOP
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/G
03.12.2007
Bezeichnung
Verabschiedung des Gemeindebrandinspektors Herbert Gilles als bisheriger Wehrleiter der
Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald und Überreichung der Entlassungsurkunde
Sachverhalt:
Seit 27.06.1991 ist Gemeindebrandmeister Gilles ununterbrochen Wehrleiter der Freiwilligen
Feuerwehr Hürtgenwald. Die Wahl zum Wehrleiter erfolgte jeweils für die Dauer von sechs
Jahren. Während der jeweiligen Bestellung zum Wehrleiter ist ein Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter entstanden. Herr Gilles hat eine entsprechende Ernennungsurkunde für jede
Wahlperiode erhalten.
Am 25.07.2007 hat Herr Gilles aus persönlichen Gründen sein Amt zur Verfügung gestellt.
Die letzte Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren
zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald erfolgte am 29.07.2003. Durch das
Ausscheiden als Wehrleiter endet dieses Beamtenverhältnis. Nach Bestellung des neuen
Wehrleiter ist dem ausscheidenden Wehrleiter, Gemeindebrandinspektor Herbert Gilles, die
Entlassungsurkunde zu überreichen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt das Ausscheiden des Wehrleiters Gilles zur Kenntnis und bittet Bürgermeister
Buch die Entlassungsurkunde zu überreichen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
€
€
€
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)
            
         
                     
                    