Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
138 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
19.06.2007
69/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
III Kanalgebühren
Kw/Be
01.06.2007
Datum:
Bezeichnung
Abrechnung von Abwasser durch die RWE Rhein-Ruhr
Sachverhalt:
Die Festsetzung der Abwassergebühren erfolgt aufgrund der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald nach dem Verbrauch des letzten
Ablesezeitraumes durch den Wasserversorgungsträger. Der Wasserversorgungsträger lässt
die Frischwasserrechnungen zusammen mit den Energierechnungen durch die RWE RheinRuhr AG Essen erstellen. Hier finden nach der Systematik des Energieversorgers vollkommen
unterschiedliche Ablesezeiträume Anwendung. Diese lauten in den einzelnen Ortschaften:
Großhau, Kleinhau, Zerkall April/Mai
Raffelsbrand, Simonskall, Vossenack Juni/Juli
Gey, Horm, Hürtgen, Schafberg, Straß Oktober
Bergstein, Brandenberg November/Dezember
Die einzelnen Verbräuche werden mittels einer Datei der Gemeinde in den entsprechenden
Folgemonaten zur Verfügung gestellt. Hierfür mussten in der Vergangenheit Kosten in Höhe
von etwa 600,00 € durch die Gemeinde aufgebracht werden. Außerdem war eine entsprechende Aufbereitung der Daten (Eingabe in das Veranlagungsverfahren, Berücksichtigung
von nicht eingeleiteten Wassermengen -Zwischenzähler- sowie Berichtigungen wegen fehlerhafter Ablesungen) notwendig. Daneben führt die Einziehung von rückständigen Kanalgebühren zu zusätzlichen Mehrbelastungen. Der verwaltungsseitige Aufwand, der hierzu zu
betreiben ist, beläuft sich auf etwa 15.000,00 € pro Jahr. Er setzt sich aus Personal-, Sach-,
Gemein-, EDV-, Telefon- und Portokosten zusammen und ist der nachstehenden Aufstellung
zu entnehmen:
a)
Personalkosten für die Eingabe von Verbrauchswerten pp.
4.840;00 €
b)
Personalkosten in der Zahlungsabwicklung inkl. Vollstreckung
4.660,00 €
-1 -
c)
EDV-Kosten
2.000,00 €
d)
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % nach
KGST-Gutachten
2.300,00 €
e)
Geschäftsausgaben (Porto-, Telefon-, Kopierkosten pp.)
1.200,00 €
Gesamt:
15.000,00 €
Bei den Aufwendungen in der Zahlungsabwicklung entfallen 2.000,00 bis 2.500,00 € auf die
Beitreibung von rückständigen Kanalgebühren. Diese werden auch nach einer evt. Umstellung anfallen. Die Kosten sind der Gebührenkalkulation 2007 entnommen worden und dort
als Teil der Personalkosten und Sachkosten mit dargestellt.
Die Uneinheitlichkeit der Ablesezeiträume hat in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten, Rückfragen und zusätzlichen Aufwendungen geführt. Ferner ist zu berücksichtigen,
dass die Wasserverbrauchswerte aus den Ortschaften Bergstein und Brandenberg erst zu
einem sehr späten Zeitpunkt zur Verfügung standen. Die jährlichen Abgabenbescheide konnten daher erst verspätet erstellt und zugesandt werden. Eine Vereinheitlichung der
Ablesetermine in der Gemeinde Hürtgenwald hätte seitens des Energieversorgers nur zu einem erheblichen Kostenaufwand realisiert werden können. Die damit verbundenen Schwierigkeiten wären aber noch nicht letztlich behoben worden.
Aus diesem Grunde wurden Überlegungen dahingehend angestellt, ob der Energieversorger
nicht selbst neben der sowieso erstellten Wasserrechnung auch die Abwassergebühr festsetzt. In der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau sowie der Gemeinde Roetgen
sind ähnliche Überlegungen angestellt worden. Diese Kommunen beabsichtigen, die Umstellung vorzunehmen. Dabei kann auf Erfahrungen u. a. in der Stadt Ibbenbüren sowie der
Gemeinde Belm zurückgegriffen werden. In diesen Kommunen wird seit vielen Jahren das
Verfahren der Gebührenfestsetzung durch den Energieversorgungsträger praktiziert. Nachteilige Erfahrungen sind nicht bekannt. Aus diesem Grunde hat die RWE Rhein-Ruhr der Gemeinde Hürtgenwald ein entsprechendes Dienstleistungsangebot unterbreitet. Weiteres
ergibt sich aus den beiliegenden Unterlagen.
Unter Berücksichtigung von insgesamt 2.900 Anschlüssen sowie rd. 150 sogenannten Zwischenzählern ergäbe sich für die Gemeinde Hürtgenwald ein Gesamtaufwand in Höhe von rd.
10.000,00 €. Gleichzeitig würde der Verwaltungsaufwand, welcher weiter oben beziffert ist,
um einen Betrag von 12.000,00 € bis 13.000,00 € sinken. Die Eingabe in das Veranlagungsverfahren, Berücksichtigung von nicht eingeleiteten Wassermengen sowie weitere Korrekturen wäre nicht mehr erforderlich. Lediglich für die Durchführung von Beitreibungsmaßnahmen bei rückständigen Kanalgebühren muss mit einem Aufwand von etwa 2.500,00 € pro
Jahr gerechnet werden.
Wie bereits erwähnt, werden zurzeit etwa 15.000,00 € verwaltungsseitig im Rahmen der
Erhebung der Kanalgebühren aufgewendet. Diese würden um folgende Beträge reduziert:
a)
Kosten für die Bereitstellung der Daten durch die RWE RheinRuhr
b)
Personalkosten für die Eingabe der Verbrauchswerte
4.640,00 €
c)
Personalkosten in der Zahlungsabwicklung
2.160,00 €
-2 -
600,00 €
d)
EDV-Kosten
2.000,00 €
e)
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag
2.000,00 €
f)
Geschäftsausgaben
1.200,00 €
Gesamt:
12.800,00 €
Für den Gebührenzahler hätte dies den Vorteil, neben der Energierechnung auch die Kosten
für Frisch- und Abwasser festgesetzt zu bekommen. Insgesamt gesehen würde der Aufwand
im Abwasserbereich um etwa 2.000,00 € sinken. Dies entspricht in etwa einer Gebührenminderung von rd. 1 Cent je cbm.
Unter Berücksichtigung der zuvor gegebenen Ausführungen könnte ein Beschlussvorschlag
wie folgt lauten:
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, das Dienstleistungsangebot über die Abrechnung von Abwasser für die
Gemeinde Hürtgenwald entsprechend dem Schreiben vom 20.04.2007 anzunehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)