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Beschlussvorlage (Abrechnung von Abwasser durch die RWE Rhein-Ruhr)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
138 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 19.06.2007 69/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: III Kanalgebühren Kw/Be 01.06.2007 Datum: Bezeichnung Abrechnung von Abwasser durch die RWE Rhein-Ruhr Sachverhalt: Die Festsetzung der Abwassergebühren erfolgt aufgrund der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald nach dem Verbrauch des letzten Ablesezeitraumes durch den Wasserversorgungsträger. Der Wasserversorgungsträger lässt die Frischwasserrechnungen zusammen mit den Energierechnungen durch die RWE RheinRuhr AG Essen erstellen. Hier finden nach der Systematik des Energieversorgers vollkommen unterschiedliche Ablesezeiträume Anwendung. Diese lauten in den einzelnen Ortschaften: Großhau, Kleinhau, Zerkall April/Mai Raffelsbrand, Simonskall, Vossenack Juni/Juli Gey, Horm, Hürtgen, Schafberg, Straß Oktober Bergstein, Brandenberg November/Dezember Die einzelnen Verbräuche werden mittels einer Datei der Gemeinde in den entsprechenden Folgemonaten zur Verfügung gestellt. Hierfür mussten in der Vergangenheit Kosten in Höhe von etwa 600,00 € durch die Gemeinde aufgebracht werden. Außerdem war eine entsprechende Aufbereitung der Daten (Eingabe in das Veranlagungsverfahren, Berücksichtigung von nicht eingeleiteten Wassermengen -Zwischenzähler- sowie Berichtigungen wegen fehlerhafter Ablesungen) notwendig. Daneben führt die Einziehung von rückständigen Kanalgebühren zu zusätzlichen Mehrbelastungen. Der verwaltungsseitige Aufwand, der hierzu zu betreiben ist, beläuft sich auf etwa 15.000,00 € pro Jahr. Er setzt sich aus Personal-, Sach-, Gemein-, EDV-, Telefon- und Portokosten zusammen und ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen: a) Personalkosten für die Eingabe von Verbrauchswerten pp. 4.840;00 € b) Personalkosten in der Zahlungsabwicklung inkl. Vollstreckung 4.660,00 € -1 - c) EDV-Kosten 2.000,00 € d) Verwaltungsgemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % nach KGST-Gutachten 2.300,00 € e) Geschäftsausgaben (Porto-, Telefon-, Kopierkosten pp.) 1.200,00 € Gesamt: 15.000,00 € Bei den Aufwendungen in der Zahlungsabwicklung entfallen 2.000,00 bis 2.500,00 € auf die Beitreibung von rückständigen Kanalgebühren. Diese werden auch nach einer evt. Umstellung anfallen. Die Kosten sind der Gebührenkalkulation 2007 entnommen worden und dort als Teil der Personalkosten und Sachkosten mit dargestellt. Die Uneinheitlichkeit der Ablesezeiträume hat in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten, Rückfragen und zusätzlichen Aufwendungen geführt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Wasserverbrauchswerte aus den Ortschaften Bergstein und Brandenberg erst zu einem sehr späten Zeitpunkt zur Verfügung standen. Die jährlichen Abgabenbescheide konnten daher erst verspätet erstellt und zugesandt werden. Eine Vereinheitlichung der Ablesetermine in der Gemeinde Hürtgenwald hätte seitens des Energieversorgers nur zu einem erheblichen Kostenaufwand realisiert werden können. Die damit verbundenen Schwierigkeiten wären aber noch nicht letztlich behoben worden. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen dahingehend angestellt, ob der Energieversorger nicht selbst neben der sowieso erstellten Wasserrechnung auch die Abwassergebühr festsetzt. In der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau sowie der Gemeinde Roetgen sind ähnliche Überlegungen angestellt worden. Diese Kommunen beabsichtigen, die Umstellung vorzunehmen. Dabei kann auf Erfahrungen u. a. in der Stadt Ibbenbüren sowie der Gemeinde Belm zurückgegriffen werden. In diesen Kommunen wird seit vielen Jahren das Verfahren der Gebührenfestsetzung durch den Energieversorgungsträger praktiziert. Nachteilige Erfahrungen sind nicht bekannt. Aus diesem Grunde hat die RWE Rhein-Ruhr der Gemeinde Hürtgenwald ein entsprechendes Dienstleistungsangebot unterbreitet. Weiteres ergibt sich aus den beiliegenden Unterlagen. Unter Berücksichtigung von insgesamt 2.900 Anschlüssen sowie rd. 150 sogenannten Zwischenzählern ergäbe sich für die Gemeinde Hürtgenwald ein Gesamtaufwand in Höhe von rd. 10.000,00 €. Gleichzeitig würde der Verwaltungsaufwand, welcher weiter oben beziffert ist, um einen Betrag von 12.000,00 € bis 13.000,00 € sinken. Die Eingabe in das Veranlagungsverfahren, Berücksichtigung von nicht eingeleiteten Wassermengen sowie weitere Korrekturen wäre nicht mehr erforderlich. Lediglich für die Durchführung von Beitreibungsmaßnahmen bei rückständigen Kanalgebühren muss mit einem Aufwand von etwa 2.500,00 € pro Jahr gerechnet werden. Wie bereits erwähnt, werden zurzeit etwa 15.000,00 € verwaltungsseitig im Rahmen der Erhebung der Kanalgebühren aufgewendet. Diese würden um folgende Beträge reduziert: a) Kosten für die Bereitstellung der Daten durch die RWE RheinRuhr b) Personalkosten für die Eingabe der Verbrauchswerte 4.640,00 € c) Personalkosten in der Zahlungsabwicklung 2.160,00 € -2 - 600,00 € d) EDV-Kosten 2.000,00 € e) Verwaltungsgemeinkostenzuschlag 2.000,00 € f) Geschäftsausgaben 1.200,00 € Gesamt: 12.800,00 € Für den Gebührenzahler hätte dies den Vorteil, neben der Energierechnung auch die Kosten für Frisch- und Abwasser festgesetzt zu bekommen. Insgesamt gesehen würde der Aufwand im Abwasserbereich um etwa 2.000,00 € sinken. Dies entspricht in etwa einer Gebührenminderung von rd. 1 Cent je cbm. Unter Berücksichtigung der zuvor gegebenen Ausführungen könnte ein Beschlussvorschlag wie folgt lauten: Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, das Dienstleistungsangebot über die Abrechnung von Abwasser für die Gemeinde Hürtgenwald entsprechend dem Schreiben vom 20.04.2007 anzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)