Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters (Wehrführers) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters (Wehrführers) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters (Wehrführers) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald )

öffnen download melden Dateigröße: 47 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 150/2007 Bemerkungen 18.12.2007 öffentlich TOP Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/G 03.12.2007 Bezeichnung Ernennung eines Leiters (Wehrführers) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Sachverhalt: Der bisherige Wehrleiter, Gemeindebrandinspektor Herbert Gilles von der Löschgruppe Vossenack, hat am 25.07.2007 aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt als Wehrleiter erklärt. Gemäß § 11 des Gesetzes über Feuerschutz- und Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 wird der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt, und zwar durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Vor der Ernennung des Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Dies ist in einer Versammlung am 20.11.2007 im großen Sitzungssaal des Rathauses geschehen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendabteilung wünschen, dass Gemeindebrandinspektor Walter Kurth von der Löschgruppe Straß die Funktion des Wehrleiters übernimmt. Herr Kurth ist bereits seit 29.07.2003 stellv. Wehrleiter. Die anwesenden Feuerwehrangehörigen haben den stellv. Kreisbrandmeister, Herrn Flatten, gebeten, dem Rat Gemeindebrandinspektor Kurth zum Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald veranschlagen. Das Empfehlungsschreiben des stellv. Kreisbrandmeisters ist in Kopie beigefügt. Herr Kurth erfüllt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zum Wehrleiter und kann als Ehrenbeamter ernannt werden. Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des stellv. Kreisbrandmeisters beschließt der Rat, für die Dauer von sechs Jahren, und zwar vom 18.12.2007 bis 17.12.2013 Herrn Gemeindebrandinspektor Walter Kurth zum Leiter (Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald, zu bestellen. 1 Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) 2 (Bürgermeister)