Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2008
146/2008
Bemerkungen
TOP
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I und III
Herr Latz
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
I L/Be
02.12.2008
öffentlich
Bezeichnung
22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhalts darf ich auf meine Beschlussvorlagen Nr. 129/2008 und 130/2008
für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.11.2008 (TOP 4 und 5) verweisen. In der
Haupt- und Finanzausschusssitzung ist auf eine Beschlussempfehlung über den Erlass einer 22.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung verzichtet worden, um in der
Ratssitzung am 18.12.2008 Gelegenheit zu haben, über die hygienischen Bedenken eines 4wöchentlichen Abfuhrturnuses bei den Restmüllgefäßen beraten zu können. Ich bin gebeten worden, hierzu entsprechende Fachmeinungen einzuholen. Als Anlage füge ich Ihnen daher eine Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.04.2004 bei. Die dort geschilderten Bedenken gegen einen 4-wöchentlichen Abfuhrturnus bei Restmüllgefäßen sind nach wie vor noch
aktuell. Diese sind zuletzt am 16.04.2007 von Dr. jur. Peter Queitsch, Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW, in vollem Umfange bestätigt worden. Ergänzend darf
ich noch anfügen, dass § 13 Abs. 4 Ziffer 3 unserer Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald zwingend vorschreibt, dass ungekochte und gekochte Speisereste tierischer
Herkunft und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft in die Restmülltonne einzufüllen sind. Sie
dürfen also weder in die Bio-Tonne eingefüllt noch kompostiert werden.
Als weitere Anlagen füge ich die 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald in folgenden 3 Varianten bei:
Variante 1, ohne 4-wöchentliche Entleerung des 60 l-Restmüllgefäßes
Variante 2, mit 4-wöchentlicher Entleerung des 60 l-Restmüllgefäßes bei einer Inanspruchnahme
von 50 1-Personen-Haushalten
Variante 3, mit 4-wöchentlicher Entleerung des 60 l-Restmüllgefäßes bei einer Inanspruchnahme
von 250 1-Personen-Haushalten
Abschließend darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass gegenüber der Haupt- und Finanzausschusssitzung die Änderungssatzungen in § 2 Abs. 5 Buchst. b) in der Formulierung zur Klarstel-1 -
lung geändert bzw. erweitert worden sind. Die beiden vorgenommenen Änderungen sind in Fettdruck kenntlich gemacht worden.
Beschlussvorschlag:
Unter Bezugnahme auf die im vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Gebührenkalkulation beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Erlass der 22. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald nach der
Variante ....
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)