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Beschlussvorlage (Namensgebung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet "E 3 Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Namensgebung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet "E 3 Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen) Beschlussvorlage (Namensgebung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet "E 3 Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 19.06.2007 65/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Be 29.05.2007 Bezeichnung Namensgebung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet "E 3 Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen Sachverhalt: Für das Baugebiet „Endgesfelder“ im Ortsteil Hürtgen besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die Baustraße wird voraussichtlich Ende Juni 2007 fertig gestellt. Die Stellung von Bauanträgen ist nicht erforderlich, Baugenehmigungen unterliegen der Genehmigungsfreistellung. In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen. Damit Bauwillige bei Baubeginn rechtzeitig Verbindung mit den Versorgungsträgern für einen Wasser- und Stromanschluss stellen können, ist eine Straßenbezeichnung erforderlich und eine Hausnummerierung vorzunehmen. Ortsvorsteher Hallmann regt an, die im beigefügten Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Erschließungsstraße von der „Kirchstraße“ bis zur Straße „Im Knippchen“ ausgehend den Straßennamen „Im Endgesfeld“ zu geben. Die Wegeführung kann der beigefügten Kopie aus dem Geoinformationskataster entnommen werden. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die von der Kirchstraße abzweigende Baustraße im Bereich des B-Planes „E 3/Endgesfelder“ bis zur Gemeindestraße „Im Knippchen“ die Straßenbezeichnung „Im Endgesfeld“ zu geben. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)