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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. ) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.12.2008 142/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 02.12.2008 Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Sachverhalt: Wegen des Sachverhalts wird auf die Vorlagen Nr. 132/2008 vom 12.11.2008 für den Haupt- und Finanzausschuss und der Niederschrift zu TOP 7 verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,33 € je cbm bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) (Bürgermeister) -2-