Daten
Kommune
Hürtgenwald
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74 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2008
142/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2009
02.12.2008
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der
Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19.
Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhalts wird auf die Vorlagen Nr. 132/2008 vom 12.11.2008 für den Haupt- und
Finanzausschuss und der Niederschrift zu TOP 7 verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 38,33 € je cbm bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 21. Änderungssatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom
16.12.1983.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
(Bürgermeister)
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