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Beschlußtext (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe - Zuständigkeitsordnung -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
18.01.10, 21:25
Aktualisiert
18.01.10, 21:25
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 16.12.2009: 13. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe Zuständigkeitsordnung Eingangs fasst BM Schemmel die Ergebnisse der Beratungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2009 zusammen. RM Meckelmann erklärt für die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, dass an den im Haupt- und Finanzausschuss eingebrachten Formulierungen zu § 14 (Bürgermeister) der Zuständigkeitsordnung hinsichtlich des Absatzes 1 festgehalten werde, in Bezug auf Absatz 2 Buchstabe a) – e) seien dagegen Erläuterungen seitens der Verwaltung nötig, so dass diese nicht in dieser Sitzung beraten werden sollen. RM Kühnel bemängelt, dass die Jugendzentren aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung und Kultur herausgenommen worden seien und bittet um eine Begründung für dieses Vorgehensweise. RM Dr. Bruck entgegnet hierauf, dass eine Zuordnung der Jugendzentren sowohl zum Bereich Jugend als auch zum Bereich Bildung denkbar sei. Da man den Schwerpunkt auf die Jugendarbeit setze, erfolgte die Zuordnung zum Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport, so RM Dr. Bruck weiter. RM Meckelmann ergänzt, dass die Begründung für diese Vorgehensweise bereits im Fachausschuss gegeben worden sei. Beschluss: Sodann beantragt RM Kühnel, die Zuständigkeitsordnung dahingehend zu ändern, dass die Jugendzentren in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung und Kultur fallen. Beratungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt Auf Nachfrage von RM Puchert-Blöbaum erläutert RM Meckelmann den inhaltlichen Unterschied der Formulierungen zu § 14 der Zuständigkeitsordnung darin, dass nach der vorgeschlagenen Neufassung der Rat Einzelgeschäfte an sich ziehen kann. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: In Anlehnung an die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2009 beschließt der Rat, die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe –Zuständigkeitsordnungin der vorgelegten Fassung (Drucksache 172/2009) unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zu beschließen: 1. Der Aufgabenbereich des Hochbau- und Planungsausschusses wird um den folgenden Punkt 5 ergänzt: bauleitplanerische Begleitung bei gemeindlichen Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubauten. 2. Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erhält folgende Fassung: Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Produktbereiches 014 „Umweltschutz“. 3. Punkt 7 des Aufgabenbereichs des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erhält folgende Fassung: Beratung sonstiger umwelt- und klimaschutzrelevanter Angelegenheiten. 4. Die Punkte 7 und 8 des Aufgabenbereichs des Ausschusses für Bildung und Kultur werden gestrichen. Die Punkte 9 und 10 werden damit zu den Punkten 7 und 8. 5. Dem Aufgabenbereich des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport werden folgende Punkte hinzugefügt: 12. Allgemeine Jugendpflege. 13. Angelegenheiten des Leos und des GreAse. 6. Punkt 1 der Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr erhält folgende Fassung: Festlegung der Ausbauart von Erschließungsanlagen einschließlich straßenbegleitendem Grün. 7. Den Entscheidungsbefugnissen des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport wird folgender Punkt hinzugefügt: 2. Planung und Gestaltung von Kinderspielplätzen. 8. § 14 (Bürgermeister) enthält folgende Fassung: Der Bürgermeister entscheidet neben den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben über alle Geschäfte der laufenden Verwaltung, soweit nicht der Rat sich oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält. Die Entscheidung darüber, welche Verwaltungsgeschäfte Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, trifft der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Beratungsergebnis: - 19 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -