Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2008
138/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/Be
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2009
02.12.2009
Bezeichnung
Abwassergebühr;
hier: Vorausleistung
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Rates vom 13.11.2008 sind die ersten Ergebnisse für die getrennte
Abwassergebühr (Niederschlags- und Schmutzwasser) vorgestellt worden. Mittlerweile habe ich
auf der Grundlage der bisher vorliegenden (ca. 81 % der Fälle) sowie der erfassten Straßenflächen und dem Anteil beim Wasserverbandsbeitrag Eifel-Rur eine Vorausleistungskalkulation
erstellt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Hierzu erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
a) Der Personal- und Sachaufwand ist auf der Grundlage der Veranschlagungen im Haushalt
berücksichtigt (siehe Anlage A).
b) In den vorläufigen kalkulatorischen Kosten sind die Kanalbaumaßnahmen entsprechend der
Fortschreibung in der Bilanz dargestellt (siehe Anlage A).
c) Beim Wasserverband Eifel-Rur wurde der Beitrag entsprechend der Mitteilung des Verbandes
einkalkuliert (siehe Anlage 1, Ziffer 2).
d) Bei der Schmutzwassermenge kann nach einer vorläufigen Ermittlung von 360.000 cbm ausgegangen werden.
e) Bei den Gemeinde-, Kreis-, Land- und der Bundesstraße wurden außerdem die gesamten
Straßenflächen mit Verschmutzungsfaktoren von 1,0, 1,5 und 2,0 dargestellt, da nach
hydrologischen Untersuchungen des Wasserverbandes der Verschmutzungsgrad (Öl,
Asphalt, Abriebe und Abgase) höher liegt (siehe Anlage 1, Ziffer 4 und Anlage C).
Beim Schmutzwasser ergäbe sich nach der Vorausleistungskalkulation gemäß Anlage 1 und
Anlage D eine Vorausleistungsgebühr in Höhe von 3,32 € je cbm.
Da die versiegelten Flächen unterschiedlich groß sind, wird beim Niederschlagswasser für die
Beurteilung der Vorauszahlung eine Staffelung vorgenommen. Hierzu wurden drei Kategorien
gebildet. Die kleineren versiegelten Flächen sind bis 399 qm groß, die mittelgroßen versiegelten
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Flächen umfassen eine Größe von 400 qm bis 799 qm, die großen versiegelten Flächen liegen
über 800 qm. Die Durchschnittsgrößen der versiegelten Flächen lauten
a) bei den kleineren versiegelten Flächen 236 qm,
b) bei den mittelgroßen versiegelten Flächen 504 qm,
c) bei den großen versiegelten Flächen 1.904 qm.
Die Vorauszahlung bei der Vorausleistungskalkulation gemäß Anlage 1, Ziffer 5 und Anlage D
beträgt beim Verschmutzungsfaktor
1,0 bei den Straßen
1,5 bei den Straßen
2,0 bei den Straßen
0,68 €,
0,61 € und
0,55 €
je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche.
Unter Berücksichtigung dieser Vorausleistungsgebührensätze werden sich bei Anwendung der
zuvor beschriebenen Kategorien folgende Vorausleistungen ergeben (siehe Anlage 1, Ziffer 7):
Bezeichnung
Verschmutzungsfaktoren bei den Straßen
1,0
1,5
2,0
Variante 1
Variante 2
Variante 3
a) kleinere versiegelte Flächen
( 1 – 399 qm)
160,48 €
143,96 €
129,80 €
b) mittlere versiegelte Flächen
(400 – 799 qm)
342,72 €
307,44 €
277,20 €
1.294,72 €
1.161,44 €
1.047,20 €
c) große versiegelte Flächen
(über 800 qm)
Die Vorausleistungsgebühren sind in den beiliegenden Änderungssatzungen entsprechend den
Varianten 1 – 3 berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr eine
Vorausleistungsgebühr zu erheben und die anliegende Vorausleistungskalkulation zugrunde zu
legen, aus der sich im Jahre 2009 folgende Gebührensätze ergeben:
a) Grundgebühr 96,00 € je Anschluss,
b) Arbeitsgebühr für Schmutzwasser 3,32 je cbm,
c) Niederschlagswassergebühr nach der Variante .... (0,…..€/m²)
Außerdem beschließt er die beiliegende 20. Änderungssatzung zur Gebührensatzung nach
Variante ....
-2 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Können noch nicht beziffert werden.
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)