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Beschlussvorlage (Abwassergebühr; hier: Vorausleistung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abwassergebühr;
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hier: Vorausleistung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.12.2008 138/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/Be Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 02.12.2009 Bezeichnung Abwassergebühr; hier: Vorausleistung Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Rates vom 13.11.2008 sind die ersten Ergebnisse für die getrennte Abwassergebühr (Niederschlags- und Schmutzwasser) vorgestellt worden. Mittlerweile habe ich auf der Grundlage der bisher vorliegenden (ca. 81 % der Fälle) sowie der erfassten Straßenflächen und dem Anteil beim Wasserverbandsbeitrag Eifel-Rur eine Vorausleistungskalkulation erstellt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Hierzu erlaube ich mir folgende Anmerkungen: a) Der Personal- und Sachaufwand ist auf der Grundlage der Veranschlagungen im Haushalt berücksichtigt (siehe Anlage A). b) In den vorläufigen kalkulatorischen Kosten sind die Kanalbaumaßnahmen entsprechend der Fortschreibung in der Bilanz dargestellt (siehe Anlage A). c) Beim Wasserverband Eifel-Rur wurde der Beitrag entsprechend der Mitteilung des Verbandes einkalkuliert (siehe Anlage 1, Ziffer 2). d) Bei der Schmutzwassermenge kann nach einer vorläufigen Ermittlung von 360.000 cbm ausgegangen werden. e) Bei den Gemeinde-, Kreis-, Land- und der Bundesstraße wurden außerdem die gesamten Straßenflächen mit Verschmutzungsfaktoren von 1,0, 1,5 und 2,0 dargestellt, da nach hydrologischen Untersuchungen des Wasserverbandes der Verschmutzungsgrad (Öl, Asphalt, Abriebe und Abgase) höher liegt (siehe Anlage 1, Ziffer 4 und Anlage C). Beim Schmutzwasser ergäbe sich nach der Vorausleistungskalkulation gemäß Anlage 1 und Anlage D eine Vorausleistungsgebühr in Höhe von 3,32 € je cbm. Da die versiegelten Flächen unterschiedlich groß sind, wird beim Niederschlagswasser für die Beurteilung der Vorauszahlung eine Staffelung vorgenommen. Hierzu wurden drei Kategorien gebildet. Die kleineren versiegelten Flächen sind bis 399 qm groß, die mittelgroßen versiegelten -1 - Flächen umfassen eine Größe von 400 qm bis 799 qm, die großen versiegelten Flächen liegen über 800 qm. Die Durchschnittsgrößen der versiegelten Flächen lauten a) bei den kleineren versiegelten Flächen 236 qm, b) bei den mittelgroßen versiegelten Flächen 504 qm, c) bei den großen versiegelten Flächen 1.904 qm. Die Vorauszahlung bei der Vorausleistungskalkulation gemäß Anlage 1, Ziffer 5 und Anlage D beträgt beim Verschmutzungsfaktor 1,0 bei den Straßen 1,5 bei den Straßen 2,0 bei den Straßen 0,68 €, 0,61 € und 0,55 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. Unter Berücksichtigung dieser Vorausleistungsgebührensätze werden sich bei Anwendung der zuvor beschriebenen Kategorien folgende Vorausleistungen ergeben (siehe Anlage 1, Ziffer 7): Bezeichnung Verschmutzungsfaktoren bei den Straßen 1,0 1,5 2,0 Variante 1 Variante 2 Variante 3 a) kleinere versiegelte Flächen ( 1 – 399 qm) 160,48 € 143,96 € 129,80 € b) mittlere versiegelte Flächen (400 – 799 qm) 342,72 € 307,44 € 277,20 € 1.294,72 € 1.161,44 € 1.047,20 € c) große versiegelte Flächen (über 800 qm) Die Vorausleistungsgebühren sind in den beiliegenden Änderungssatzungen entsprechend den Varianten 1 – 3 berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, für die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr eine Vorausleistungsgebühr zu erheben und die anliegende Vorausleistungskalkulation zugrunde zu legen, aus der sich im Jahre 2009 folgende Gebührensätze ergeben: a) Grundgebühr 96,00 € je Anschluss, b) Arbeitsgebühr für Schmutzwasser 3,32 je cbm, c) Niederschlagswassergebühr nach der Variante .... (0,…..€/m²) Außerdem beschließt er die beiliegende 20. Änderungssatzung zur Gebührensatzung nach Variante .... -2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Können noch nicht beziffert werden. € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)