Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2007
143/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
III
Gebührenkalkulation
2008 Kw/Be
30.11.2007
Datum:
Bezeichnung
Abfallbeseitigung:
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Bio-Tonne für das
Haushaltsjahr 2008
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beschlussvorlage vom 13.11.2007, Nr. 128/2007, sowie
auf die Ausführungen unter TOP 5 der Niederschrift verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für
a) die Restmüllgefäße und
b) die Bio-Tonne sind richtig.
2. Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim
a) Restmüllgefäß
1.
60-l-Gefäß 137,40 €
2.
120-l-Gefäß 228,84 €
3.
240-l-Gefäß 411,60 €
4. 1.100-l-Gefäß 1.671,12 € (14tägige Entleerung) und
1.100-l-Gefäß 843,24 € (monatliche Entleerung).
-1 -
b) Biomüllgefäß
a)
b)
120-l-Gefäß 94,08 €
240-l-Gefäß 152,72 €
3. Die gebührenrelevaten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen
Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr.
4. Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Hürtgenwald wird laut Anlage beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Gebühreneinnahme
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
€
€
681.349,00 €
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)