Daten
Kommune
Hürtgenwald
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81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.11.2008
135/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III CE/zie
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2009
13.11.2008
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009
Sachverhalt:
Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009 beinhaltet alle
Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende
Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in
Abzug gebracht worden. Ein Fehlbetrag für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 wird nicht erwartet.
Die bisherige Gebühr hat 0,98 €/lfdm betragen. Für das kommende Jahr ist ein Gebührensatz von
0,66 €/lfdm erforderlich. Eine Senkung vom 0,32 €/lfdm kann daher beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen.
2.
Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. Der Gebührensatz pro laufender Meter
Straßenfront beträgt 0,66 €. Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat, die als Anlage beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung zu
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
60.114,52 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Gebühren)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)