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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 135/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III CE/zie Herr Engels Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 13.11.2008 Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009 Sachverhalt: Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2009 beinhaltet alle Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen. Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in Abzug gebracht worden. Ein Fehlbetrag für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 wird nicht erwartet. Die bisherige Gebühr hat 0,98 €/lfdm betragen. Für das kommende Jahr ist ein Gebührensatz von 0,66 €/lfdm erforderlich. Eine Senkung vom 0,32 €/lfdm kann daher beschlossen werden. Beschlussvorschlag: 1. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. Der Gebührensatz pro laufender Meter Straßenfront beträgt 0,66 €. Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die als Anlage beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € 60.114,52 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Gebühren) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)