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Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
57 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 134/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 12.11.2008 Bezeichnung Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ist über die neue Gebührenkalkulation beraten worden. Eine Änderung der Gebührensatzung soll hiernach erfolgen. In dem Satzungsentwurf nach der Variante 1 wurde die bisherige Berechnungsmethode berücksichtigt. Die Variante 2 (Satzungsentwurf) beinhaltet keine Unterscheidung zwischen der Erd- und Urnenbestattung und im Satzungsentwurf nach der Variante 3 ist der Grünflächenanteil ersatzlos weggefallen. Nachstehend sind die Gebührensätze dargestellt: Bezeichnung Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab bisherige Gebühr € 0,00 330,00 0,00 1.200,00 2.390,00 190,00 750,00 Variante 1 Variante 2 Variante 3 € € € 0,00 318,00 1.112,00 1.170,00 2.316,00 186,00 726,00 Die Satzungsentwürfe nach den Varianten 1, 2 und 3 liegen bei. 0,00 294,00 1.020,00 1.020,00 2.154,00 294,00 1.020,00 0,00 370,00 1.290,00 1.360,00 2.700,00 370,00 1.360,00 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Gebührensatzung mit den Werten der Variante .... zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)