Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
13.12.2007
141/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/Be
28.11.2007
Bezeichnung
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Sachverhalt:
Zur Einführung in den Sachverhalt darf ich auf das beigefügte Schreiben des FatimaKindergartens der kath. Kirchengemeinde Vossenack vom 12.11.2007 verweisen.
Es trifft zu, dass für das Schuljahr (Kindergartenjahr) 2007/2008 seitens des Landes nur Essenszuschüsse für die OGS bereitgestellt werden. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, war der
Zuspruch so groß, dass für 2008 allein in diesem Bereich zusätzliche Mittel bereitgestellt werden
müssen. Ob in diesem Zuge auch etwas für Kindergärten zu erwarten ist, muss abgewartet werden.
Zur Zeit werden in der Gemeinde Hürtgenwald Über-Mittag-Betreuungen in den Kindergärten Gey
und Vossenack durchgeführt, und zwar nehmen daran 34 Kinder teil (20 in Gey und 14 in
Vossenack). Ob sich an dieser Zahl evtl. nach dem neuen Kinderbildungsgesetz –KiBiz- etwas
ändern wird, kann frühestens Anfang 2008 gesagt werden. Bisher erfolgte die Finanzierung der
Mittagessen in den Kindergärten ausschließlich durch die Eltern zusätzlich zu dem zu zahlenden
Elternbeitrag. Das KiBiz sieht hier keine Änderung vor. In den Kindergärten Gey und Vossenack
sind zur Zeit 2,00 € je Kind und Mahlzeit von den Erziehungsberechtigten zu zahlen. Es erfolgt
eine Spitzabrechnung. Geht man von einer Inanspruchnahme der Mittagsmahlzeiten an 200 Tagen im Jahr aus (wie bei der OGS), so ergäbe sich bei einem gemeindlichen Zuschuss von 1,00 €
pro Tag ein Jahresbetrag pro Kind von 200,00 €.
Nach den Bestimmungen für die OGS erhalten grundsätzlich die Erziehungsberechtigten, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, oder wo der Elternbeitrag durch die wirtschaftliche
Jugendhilfe vom Jugendamt getragen wird ohne weitere Einkommensprüfungen den Essenszuschuss. Es genügt die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Sozialamtes/Jugendamtes.
In sonstigen Fällen kann eine Einkommensüberschreitung von 10 % über den SGB II – Satz toleriert werden, wenn die Erziehungsberechtigten bereit sind, für eine Vergleichsberechnung ihr Einkommen darzulegen.
-1 -
Die Verwaltung hat festgestellt, dass derzeit für insgesamt 6 Kinder in den Kindergärten eine Zuschusszahlung für die Über-Mittag-Betreuung in Frage kommen könnte. Es würde also bei einer
Bezuschussung von 1,00 € je Mahlzeit ein Betrag von 6 x 200,00 € = 1.200,00 €/Jahr in Rede stehen.
Nach den Zuschusskriterien für das Essensgeld in der OGS muss die Gemeinde 0,50 € je Mahlzeit zwingend übernehmen. Dieser Gemeindeanteil ist durch Spenden gedeckt. Nur so konnte
einer entsprechenden Forderung der Kommunalaufsicht im Zuge der gemeindlichen Haushaltsgenehmigung Rechnung getragen werden. Die Gemeinde kann den Haushaltsausgleich nur durch
Eigenkapitalverzehr erzielen. Zusätzliche freiwillige Ausgaben können daher nur übernommen
werden, wenn die hierfür entstehenden Kosten nachweislich an anderer Stelle eingespart werden.
Diese Vorgaben der Kommunalaufsicht würden auch für eine evtl. Kostenbeteiligung in der geschilderten Form für Kindergärten gelten.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Ausschusssitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja, siehe Sachverhaltsdarstellung.
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)