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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
122 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 133/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: III Gebührenkalkulation 2009 12.11.2008 Datum: Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2008 sind zunächst die gleichen Parameter zugrunde gelegt worden. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation waren nicht zu verzeichnen (Variante 1). Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um 1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, 2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und 3. den Kostenträger „Grabentfernung“. Als neue Bestattungsform ist eine neue Gebühr für ein sogenanntes „Rasen-Reihengrab“ berücksichtigt. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass die Bestattung im Bereich einer Rasenfläche stattfindet und die Pflege über eine dreißigjährige Laufzeit erfolgen wird. Für 2009 wird von insgesamt 5 Bestattungen im Bereich der Rasengräber ausgegangen. In einer weiteren Berechnung wird eine andere Aufteilung der zu verteilenden Kosten vorgenommen. Es wird hierbei eine stärkere Gewichtung sowohl bei den Urnenreihen- als auch bei den Urnenwahlgräbern vorgenommen. Dies ergibt sich daraus, dass die Bereitstellung „Friedhof“ dem gleichen Zweck dient und somit keine Unterscheidung zwischen Erd- und Urnenbestattungen mehr vorgenommen wird. Siehe hierzu Berechnung laut Variante 2. Daneben wird in einer zusätzlichen Kalkulation gemäß der Empfehlung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren sowie der Gemeindeprüfanstalt des Landes NRW, Herne, der Grünflächenanteil ersatzlos gestrichen, um so eine 100 %ige Kostendeckung zu erreichen. Alleine aus dieser Veränderung kann eine zusätzliche Einnahme von rd. 29.000,00 € erzielt werden. Dies würde ein namhafter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bedeuten. (Variante 3). 1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ Die bereitgestellte Flächengröße von 54.228 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue Fläche von 8.403,93 qm mit dem Stand 01.10.2008 (Vorjahr 8.349,67 qm), der auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.005,68 qm (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.809,19 qm auf Wege und sonstigen Flächen (z. B. für Abfälle). Dies bedeutet grundsätzlich keine wesentlichen Abweichungen des bisherigen Prozentverhältnisses. Danach entfallen auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43,44 % und auf die Grünflächen 56,56 %. Diese Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.501 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Im kommenden Jahr wird, wie es die Literatur vorsieht, ein bestimmter Anteil der Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes Boden im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 49,09 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 110.666,22 € Varianten bei 1 und 2 sowie 138.332,77 € bei Variante 3. Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der sogenannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im vergangenen Jahr, davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines 30 cm Abstandes erfolgt. Wie eingangs erwähnt, ist in einer zweiten Berechnung dargestellt, dass keine Unterscheidung zwischen Reihengräbern und Urnenreihengräbern, den Einzelwahlgräbern und Urnenwahlgräbern mehr vorgenommen wird. Die Leistung dient insgesamt dem gleichen Zweck „Bereitstellung der Friedhofseinrichtung“. Außerdem wird von einer gleichbleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine homogene jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der Äquivalenzzifferkalkulation wird insgesamt von 81 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich mit einem Kindergrab, 7 Reihengräber, 5 Rasen-Reihengräber, 4 Einzelwahlgräber, 36 Doppelwahlgräber, 10 Urnenreihengräber und 18 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit 110.666,22 € ermittelt. In der Variante 1 werden nach der bisherigen Methode die Gebührensätze ermittelt. Bei der zweiten Variante erfolgt keine Unterscheidung zwischen Erd- und Urnenbestattung. In der dritten Variante ist darüber hinaus der Grünflächenanteil unberücksichtigt geblieben. -2- In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation: 1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten. 2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut Anlagen lautet die Addition auf 553,65 € bzw. 484,35 € Flächenzeitwert. 3. Die Gesamtkosten in Höhe von 110.666,22 € bzw. 138.332,77 € werden durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 4,572356071 € (Variante 1, Anlage 1) und 4,25705947 € (Variante 2) und 5,321234146 € (Variante 3) anzusetzen. 4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen. In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer dargestellt. Sie lauten wie folgt: Bezeichnung Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab bisherige Gebühr € 0,00 330,00 0,00 1.200,00 2.390,00 190,00 750,00 Variante 1 Variante 2 Variante 3 € € € 0,00 318,00 1.112,00 1.170,00 2.316,00 186,00 726,00 0,00 294,00 1.020,00 1.020,00 2.154,00 294,00 1.020,00 0,00 370,00 1.290,00 1.360,00 2.700,00 370,00 1.360,00 2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Für die Durchführung von Bestattungen fallen jährliche Kosten in Höhe von 97.621,00 € an. Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen. Zum Unterhaltungsbereich ist darüber hinaus zu erwähnen, dass im kommenden Jahr der Ersatz des Tores an der Leichenhalle Vossenack vorgesehen ist. Alleine hierfür sind 13.500,00 € im kommenden Haushalt bereitgestellt. Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen a) auf die Benutzung der Leichenhalle 270,00 € (Vorjahr 160,00 €), b) auf die Durchführung der Bestattung 1. Grabaushub Bauhof und Unternehmen 515,00 € je Fall (Vorjahr 495,00 €), 2. Durchführung 85,00 € je Fall (Vorjahr 80,00 €), -3- 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 350,00 € je Fall (bisher 335,00 €). Gegenüber der letzten Kalkulation sind Abweichungen zu verzeichnen. Eine Gebührenanpassung ist daher notwendig. 3. Kostenträger Grabentfernung Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 3.912,00 €. Diese umfassen im wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 392,10 € an. Wegen der Abweichung zum letzten Wert ist auch hier eine Gebührenanpassung notwendig. Eine Übersicht über die Höhe der Gebühren aus den umliegenden Kommunen im Jahre 2008 ist als Anlage 4 beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest. Er ist damit einverstanden, dass der Bereich „Bestattungswesen“ auf insgesamt drei Kostenträger aufgeteilt wird. Es handelt sich hierbei um a) Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, b) Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“, c) Kostenträger „Grabentfernungen“. Für die Festlegung der Gebühr ab dem Jahre 2009 sind die Gebühren entsprechend der Kalkulation nach Variante ...... festzulegen. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4- (Bürgermeister)